…hingegebenen Tauschgrundstückes zu bemessen. Strittig im gegenständlichen Fall ist ausschließlich die Frage, ob erst durch den Tausch eintretende Wertänderungen bei den Tauschflächen für die GrESt-Bemessung zu berücksichtigen sind oder nicht. Aus der Sicht des Bw ist bei der Bewertung der Tauschflächen nach erfolgtem Tausch…
…hingegebenen Tauschgrundstückes zu bemessen. Strittig im gegenständlichen Fall ist ausschließlich die Frage, ob erst durch den Tausch eintretende Wertänderungen bei den Tauschflächen für die GrESt-Bemessung zu berücksichtigen sind oder nicht. Aus der Sicht der Bw ist bei der Bewertung der Tauschflächen nach erfolgtem Tausch…
…hingegebenen Tauschgrundstückes zu bemessen. Strittig im gegenständlichen Fall ist ausschließlich die Frage, ob erst durch den Tausch eintretende Wertänderungen bei den Tauschflächen für die GrESt-Bemessung zu berücksichtigen sind oder nicht. Aus der Sicht des Bw ist bei der Bewertung der Tauschflächen nach erfolgtem Tausch…
…hingegebenen Tauschgrundstückes zu bemessen. Strittig im gegenständlichen Fall ist ausschließlich die Frage, ob erst durch den Tausch eintretende Wertänderungen bei den Tauschflächen für die GrESt-Bemessung zu berücksichtigen sind oder nicht. Aus der Sicht des Bw ist bei der Bewertung der Tauschflächen nach erfolgtem Tausch…
…In diesem Fall - etwa bei Anschaffung in einem Drittstaat - könnten Wertänderungen zwischen Anschaffung und Zulassung einen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage haben. Im Fall der erstmaligen Zulassung nach einem Erwerb bei einem befugten KFZ-Händler im übrigen Gemeinschaftsgebiet gilt aber der Anschaffungspreis (iSd beim Händler bezahlten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder HR Dr. Marlise Tschantré, Mag. Johann Hakel und Wolfgang Sauer über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Richard Leisch, Carl Blum Straße 16, 4600 Wels, vom 18. April…
Dem ebenfalls dem Berufungssenat vorgelegten Schreiben der V Stiftung vom 22. Juni 2005 ist zu entnehmen, dass der Berufungswerberin eine Frist bis Ende Juli 2005 zur Darlehensrückzahlung eingeräumt wurde, andernfalls die Kündigung des Darlehens in Betracht gezogen werden müsse. Schließlich ist dem Schreiben vom 2…
…und nachträgliche Wertänderungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. Infolge der im § 18 ErbStG normierten Stichtagsbewertung können nach dem Stichtag liegende Wertänderungen nicht berücksichtigt…
… 21 Abs. 1 Z 1 BewG sondern vielmehr um eine - der Artfortschreibung immanenten - Wertänderung im Zusammenhang mit der Änderung der Art des Bewertungsgegenstandes. Die Berücksichtigung von Wertabweichungen erfolgt daher im Zusammenhang mit Artfortschreibungen ohne Rücksicht auf die Wertgrenzen. Die Bewertung wurde ihrer Höhe nach nicht…
…des § 6 EStG 1988 könne eine TWA nur in dem Jahr vorgenommen werden, in dem die Wertänderung eingetreten sei. Das von der Bw gewählte "gleitende Abwertungsverfahren" sei daher unzulässig. Bei dieser pauschalen Berechnungsmethode würden folgende Wert bestimmende Umstände nicht berücksichtigt: Lagevorteil einzelner Objekte (z. B…
…In diesem Fall -etwa bei Anschaffung in einem Drittstaat- könnten Wertänderungen zwischen Anschaffung und Zulassung einen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage haben. Im Fall der erstmaligen Zulassung nach einem Erwerb bei einem befugten KFZ-Händler im übrigen Gemeinschaftsgebiet gilt aber der Anschaffungspreis (iSd beim Händler bezahlten…
…Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 zählten die "Früchte" aus Kapitalvermögen. Weder Werterhöhungen noch Wertminderungen oder der ganze Verlust des Kapitalstammes seien bei dieser Einkunftsart zu berücksichtigen. Daher blieben Verluste (und Gewinne) aus Kursdifferenzen zwischen Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren grundsätzlich außer Betracht. Die vom Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 1990, Wertfortschreibungsveranlagung, des Finanzamtes Baden vom 31. März 1999, den Bescheid über Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das Jahr 1990 des Finanzamtes Baden vom 19…
…die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 sind Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen (vgl…
…fiktiven (steuerneutralen) Durchaktivierung der Zuschüsse bei der Mutter bzw. Zwischengesellschaften vertreten und angewandt wird (ungeachtet der Aktivierung bei der Großmutter auf den Beteiligungsansatz der Mutter), können auch eventuelle negative Wertänderungen, soweit sie sich in Höhe der Durchaktivierung bewegen, steuerlich nur erfolgsneutral berichtigt werden" Die weiteren…
…berücksichtigen, selbst wenn die Umstände erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (lit. b) und sind Wertminderungen unabhängig davon zu berücksichtigen, ob das Geschäftsjahr mit einem Gewinn oder Verlust abschließt. Der Berufungswerberin weist damit zu Recht darauf hin…
…27. Juli 2004 stellte das Finanzamt Baden Mödling gegenüber der Berufungswerberin (Bw.) den Einheitswert für den Grundbesitz (Einfamilienhaus), GrStNr., EZ.KG. auf Grund einer Wertänderung zum 1. Jänner 1999 gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG neu fest. In der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides ist ua…
…steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen. (2…
…Sachverhalt verwirklicht, so wäre ohne Zweifel die Teilwertabschreibung zulässig gewesen, hätte steuerlich zu einer Anerkennung der Wertminderung geführt und somit keinerlei Steuerbelastung ausgelöst. Dass genau der gleiche Sachverhalt bei einer Privatperson zu einer Steuerbelastung in Höhe von beinahe € 300.000,00 führe, obwohl tatsächlich…
…Eine Wertänderung des Einheitswertes war nicht vorgenommen worden. Bereits zum 1.1.1999 war der Einheitswert in Höhe von ATS 266.000,- (das entspricht € 19.330,97) festgestellt worden und eine Erhöhung von 35% auf ATS 359.000,- (das entspricht € 26.089,55…