…in der Bewirtung von Funktionären, Wählern, Firmenvertretern etc. eine Werbewirksamkeit, da die dabei geführten Gespräche zum überwiegenden Teil der Informationsgewinnung dienten, um Verbesserungen in der Stadt herbeiführen zu können. Gemäß Erkenntnis des VwGH vom 29.11.2000, 95/13/0026, sei es für die Abzugsfähigkeit…
…Rally teil, für die die Berufungswerberin die Kosten trug. Das Finanzamt beurteilte diese Vorgänge als verdeckte Ausschüttungen. Da den Steuerakten wenig konkretes zur Werbewirksamkeit und im Hinblick auf die Einhaltung der Bedingungen der Angehörigenjudikatur zu entnehmen war, forderte der Unabhängige Finanzsenat die Berufungswerberin bzw. Herrn…
…Silvester etc. verschenkt werden. Ausgenommen sind Kosten für Werbegeschenke, wenn diese eine entsprechende Werbewirksamkeit entfalten. Um steuerlich von einem Werbeaufwand ausgehen zu können, muss mit den hingegebenen "Werbegeschenken" eine Produkt- und Leistungsinformation verbunden sein. Die ihren Geschäftspartnern zur Verfügung gestellten erlesenen Getränke stehen thematisch allerdings…
…nicht ausreichend dokumentiert wurde, die geltend gemachten Aufwendungen Geschenkkörbe und Weinspenden nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da eine Werbewirksamkeit etwa durch politische oder werbende Veranstaltungen oder in anderer Form weder behauptet wurde noch erkennbar ist." Mit Schreiben vom 30. März 2011 ersuchte der Bw. um Aufklärung…
…zu einer Größenordnung von 1,4 Millionen € aufgebaut. Ich denke, das spricht Bände. In diesem Fall eine Werbewirksamkeit bzw Neuaquisition der Bewirtungsaufwendungen zu verneinen, wäre nicht gerechtfertigt. Außerdem wäre es in diesem Zusammenhang mehr als unfair, dass wir unsere Einnahmen und in weiterer Folge…
…auch durch kleine, von Mitbewerbern unterschiedliche, Aufmerksamkeiten. Aus diesem Grund habe er ebenfalls von Kunden und daher also mit doppelter Werbewirksamkeit, Geschenkgutscheine in Stückelungen von € 5,00 bis € 10,00 gekauft. Diese Größenordnung sei mit einer Kombination von Kalender mit Kugelschreiber, beziehungsweise Feuerzeug…
…direkte oder indirekte Werbewirkung abzielende besondere Anpreisung der Vorzüge am Markt angebotene Leistungen. Als Werbeleistung sei die Besorgung von Leistungen zu verstehen, die eine Werbewirksamkeit in der Öffentlichkeit entfalten. Allgemeine Voraussetzung für die Abgabepflicht sei, dass es sich um die "Verbreitung einer Werbebotschaft gegen Entgelt"…
…hätten diese nicht einvernommen werden können. Da der Fußballverein FC R nirgends registriert sei, stelle sich die Frage der Werbewirksamkeit des Sponsorings. Eine Trennung des Ausschanks sei lt. Betriebsprüfung im gegenständlichen Fall nicht möglich gewesen. Auch ein freiwilliger Sozialaufwand oder Werbeaufwand sei buchhaltungsmäßig zu erfassen…
…Fall - auf Ersuchen von Vereinsmitgliedern geleistet werde. Wenn der Verein nur einem kleinen Personenkreis bekannt sei, fehle es an der typischen Werbewirksamkeit. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse trage Leistung des Sponsers überwiegend die Merkmale von Unterstützung der Sportler bzw. des Vereines und sei daher als…
…hätten diese nicht einvernommen werden können. Da der Fußballverein X nirgends registriert sei, stelle sich die Frage der Werbewirksamkeit des Sponsorings. Eine Trennung des Ausschanks sei lt. Betriebsprüfung im gegenständlichen Fall nicht möglich gewesen. Auch ein freiwilliger Sozialaufwand oder Werbeaufwand sei buchhaltungsmäßig zu erfassen.Weiters…
…indirekte Werbewirkung abzielende besondere Anpreisung der Vorzüge von am Markt angebotenen Leistungen. Als Werbeleistung ist die Besorgung von Leistungen zu verstehen, die eine Werbewirksamkeit in der Öffentlichkeit verbreitet. Allgemeine Voraussetzung für die Abgabepflicht ist, dass es sich um die Verbreitung einer Werbebotschaft gegen Entgelt handelt…
…indirekte Werbewirkung abzielende besondere Anpreisung der Vorzüge von am Markt angebotenen Leistungen. Als Werbeleistung ist die Besorgung von Leistungen zu verstehen, die eine Werbewirksamkeit in der Öffentlichkeit verbreitet. Allgemeine Voraussetzung für die Abgabepflicht ist, dass es sich um die Verbreitung einer Werbebotschaft gegen Entgelt handelt…
…Aufwendungen, da sie Aufwendungen der Lebensführung darstellten. Vom Abzugsverbot nicht betroffen seien hingegen jene Zuwendungen von Gegenständen, die aus Gründen der Werbung überlassen würden und eine entsprechende Werbewirksamkeit entfalteten (EStR 2000, Rz 4810). Ein bloß werbeähnlicher Aufwand begründe jedoch keine Abzugsfähigkeit (VwGH 3.6.1990…
…a. folgende Feststellungen getroffen: Tz 16. und Tz 25 Geschäftsessen: Im Jahr 2000 wurde seitens des Unternehmers 100% der Geschäftsessen als Aufwand sowie auch ein auch ein 100%iger Vorsteuerabzug vorgenommen. Die Aufwendungen fallen unter die 50%ige Kürzung (Werbewirksamkeit vorhanden, die Repräsentationskomponente ist untergeordnet)…
…das Finanzamt die Bw. um Stellungnahme zu folgender Frage bzw. Überlegungen: "1.) Wer fungierte als Veranstalter des in Rede stehenden Musikwettbewerbes? Ein größeres Interesse hinsichtlich einer allfälligen Werbewirksamkeit dieser Veranstaltung müsste jedenfalls auf Seiten der Musikverlage etc. gelegen haben! 2.) Ein durch die Sponserung hervorgerufener…
…Z 3 dritter Satz EStG 1988). Ein nur allgemein gehaltenes Vorbringen reicht dabei zum Nachweis der weitaus überwiegenden beruflichen Veranlassung bzw. der Werbewirksamkeit nicht aus (VwGH 31.3.2003, 99/14/0071). Auch ein werbeähnlicher Aufwand reicht nicht aus, es ist ein eindeutiger Werbezweck erforderlich…
…Bw., dass nur in Kombination mit der Überlassung von diversen Werbeflächen an die Y zum Gebrauch wirtschaftlich einen Sinn macht. Durch die Branchenexklusivität erhöht sich die Werbewirksamkeit und kann die Y aus dem Gebrauch der Werbeflächen somit einen höheren Nutzen ziehen. Zum Argument, dass die…
…nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten genannten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden mussten. Eine Werbewirksamkeit derartiger Einladungen vermag zwar durch das subjektive Empfinden des Berufungswerbers gegeben sein, objektiv betrachtet liegt nach steuerlichen Gesichtspunkten beinahe ausschließliche Repräsentation vor, zumal eine Vielzahl…
…die Verteilungsmöglichkeit eigener Werbemittel angeführt. Diese Möglichkeit wurde von T***** kaum in Anspruch genommen und ist von geringer Werbewirksamkeit und wird daher pauschal mit 2.000,-- geschätzt. 1.3.10 T***** erhält das Recht selbst für die Veranstaltung zu werben. Dabei handelt es sich um…
…Nachweis dafür zu erbringen, dass mit den Aufwendungen ein Werbezweck verbunden war und die berufliche Veranlassung überwogen hat. Der Bw. hat jedoch weder die betriebliche Veranlassung noch die Werbewirksamkeit der Aufwendungen für die Keramikartikel dargetan. Sofern er in seiner Berufung vorbringt, dass sich die angesprochenen…