…ist. 1. Zeiträume April 2007 bis September 2007 und Februar 2008 bis April 2009: Wie oben festgestellt kam es im April 2007 zu einer getrennten Wohnsitznahme von Mutter und Tochter durch den endgültigen Wegzug der Tochter aus der gemeinsamen Familienwohnung. Da der Bw. ab April…
…sie im ehemaligen Kinderzimmer bei Bedarf den Internetanschluss nutzt, im Verfahrenszeitraum nur von ihrer seit Jahren vom Vater getrennt lebenden Mutter bewohnt. Den meldebehördlichen Daten ist der Wegzug des Vaters allerdings nicht zu entnehmen. In Hinblick auf das Alter der Mutter (und allenfalls auch des…
…bei der Kindesmutter verbracht - ca. 2 mal im Monat. Ab August 2006 (Lehrzeitbeginn) gibt Hr. X.F. überwiegend Aufenthalt im Haushalt des Vaters an, war bereits mobil (Moped) = selbst die Fahrten zum Lehrplatz und nach Hause nach Adr.2 durchgeführt; die Fahrt zur Mutter…
…absolviert hat. Bis 23.2.2007 war der Berufungswerber gemeinsam mit seiner Gattin M Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus in Vorarlberg, N. Mit diesem Datum schenkten und übergaben die Ehegatten die Liegenschaft an ihre beiden Kinder T und A. Die Geschenknehmer räumten ihrer Mutter M…
…Kinderabsetzbetrag. Gegen diesen Bescheid hat der Bw. Berufung erhoben und den Antrag auf Aufhebung des Bescheides und Gewährung der Familienbeihilfe für den strittigen Zeitraum gestellt. Begründend führte der Bw. aus, er lebe seit dem Jahr 1992 in Österreich. Er sei damals mit seiner Mutter und…
…Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. ..." Verwiesen wird auch auf die in diesem Sinne bestehende Judikatur der…
…und internationalen Geschäftsleute). Diesen Personen sei gemeinsam, dass sie sich in Österreich nur vorübergehend, aber doch so lange aufhielten, dass sie in vielen Fällen von ihren Familien begleitet werden. Für diese Personen sei bezüglich ihrer Kinder - neben der muttersprachlichen Unterrichtssprache insbesondere für mutter-sprachige Kinder…
…war bis 3.8.2007 laut zentralem Melderegister in Ihrem Haushalt gemeldet. Am 3.8.2007 erfolgte der Wegzug aus dem gemeinsamen Haushalt in den Haushalt des Kindesvaters. Daher hat er (und nur er) Anspruch auf Familienbeihilfe, egal was für persönliche Absprachen es gegeben hat…
…E***** wohnten der Vater von F***** sowie - bis zu ihrem Tod - die vor kurzem verstorbene Schwiegermutter, ferner im nahen Umkreis die Mutter der Bw, ihre Schwester und ihr Bruder. Diese Angehörigen könnten die Bw bei der Betreuung ihres Kindes unterstützen. Die Miete der Wiener Wohnung…
…der Vater MF, geboren am 17. Juni 1959, und die Mutter E, geboren am 1. Jänner 1965, seien beide beschäftigungslos und hätten keinerlei Einkünfte. Ab September 1992 bis jetzt hätte niemand - auch die Eltern nicht - in J bzw B einen Anspruch auf die Kinderbeihilfe für…
…der Bw. zu einer Unterhaltsleistung von € 90,-- für P. (ab 1. Mai 2005) verpflichtet. P. wurde mit 16. Jänner 2004 in Österreich abgemeldet, zog mit der Mutter nach Polen und besuchte dort ein Gymnasium. Das Finanzamt erließ am 10. Jänner 2007 für beide Kinder…
…in welchem die Kinder (Kindeskinder) leben, und gegebenfalls die Kostentragung nicht die Zugehörigkeit zum Haushalt des Bw zu bewirken. Zur Anspruchsvoraussetzung der überwiegenden Kostentragung ist nun Folgendes auszuführen: Strittig ist im gegenständlichen Verfahren zum einen die Höhe jener Unterhaltskosten für die in Rede stehenden drei…
…der Vater KH, geboren am 21. Juni 1960, und die Mutter KIa, geboren am 8. Feber 1960, seien beide beschäftigungslos und hätten keinerlei Einkünfte. Ab April 1992 bis jetzt hätte in J beziehungsweise in B niemand - auch die Eltern nicht - einen Anspruch auf die Kinderbeihilfe…
…der Vater KH, geboren am 21. Juni 1960, und die Mutter KIf, geboren am 8. Feber 1960, seien beide beschäftigungslos und hätten keinerlei Einkünfte. Ab April 1992 bis jetzt hätte in J beziehungsweise in B niemand - auch die Eltern nicht - einen Anspruch auf die Kinderbeihilfe…
…Bw. unter Zitierung der §§ 140 und 141 ABGB damit, dass sie nicht verpflichtet sei, die Kinder zu erhalten, sie leiste durch die alleinige Haushaltsführung ihren Beitrag. Der Vater zahle Alimente in Höhe von ATS 2.000,- (€ 145,35) die Mutter leiste keine Alimente. Die…
…Ihre drei Kinder und sämtliche Verwandte, zu denen sie intensive Kontakte pflege, wohnten in der Schweiz. Ihr Sohn wohne in D., ihre beiden Töchter wohnten in B. Sie reise zweimal monatlich nach B. um ihre Töchter zu sehen und ihre Enkel zu hüten. Ihre Mutter…
…Der Ehegatte war beschäftigt und bezog ein Gehalt, das im Jahr 2008 monatlich brutto € 2.000,00 betrug (Gehaltszettel, AS 23ff). Die Mutter der Bw. erhielt für ihr Kind, die Bw., bis einschließlich November 2008 Kindergeld (Familienkasse D., AS 61). Dieses Kindergeld mit dem…
…seinen Wohnsitz hat, und sich hier mit seiner Familie eine Existenz aufbauen will, ist davon auszugehen, dass er den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen im Jahr 2005 in das Inland verlegt hat. Da auch die Kindesmutter auf ihren vorrangigen Anspruch verzichtet hat, erfüllte der Bw. im Zeitraum…
…hat erwogen: Folgender Sachverhalt steht fest. Die Bw und nahe Angehörige (Kinder) tätigten folgende Schritte. Mit Stiftungsurkunde vom 29.6.1995 wird die HK PS gegründet. Stifter sind gem § 1 Stiftungsurkunde die Bw (Mutter), EL (Tochter), ML (Tochter) und HeK (Sohn). Als Zweck der Stiftung (…
…Beziehung (inländischer Wohnsitz, Besuch des Kindergartens durch den Sohn) weder Deckung in den tatsächlichen Verhältnissen, noch sei dem Umstand Beachtung geschenkt worden, dass hinsichtlich des § 3 Abs. 1 und 2 FLAG die neue Rechtslage zum Tragen komme, der gemäß sowohl die Bw. als auch ihr…