…hinsichtlich ihres Ausspruches der Vorläufigkeit mit Berufung anzufechten (vgl. VwGH vom 29.11.2006, 2004/13/0075). Die gesetzliche Anordnung des § 200 Abs. 2 BAO, einen vorläufigen Bescheid durch einen endgültigen Bescheid zu ersetzen, stellt auf den Zeitpunkt ab, in dem die Ungewissheit beseitigt ist…
…das, dass der "tatsächliche Wegfall der Ungewissheit, gleichgültig, ob die Behörde oder die Partei hievon Kenntnis erlangt hat oder nicht" für den Beginn der Frist des § 208 Abs. 1 lit. d maßgebend ist. Somit sei es für den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist unerheblich, ob…
…1 1. Satz BAO). Wenn die Ungewissheit beseitigt ist, ist die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen. Gibt die Beseitigung der Ungeweissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass, so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt (§…
…Festsetzung. Gemäß § 208 Abs. 1 lit. d BAO beginnt daher die Verjährungsfrist für die (endgültige) Festsetzung der Einkommensteuer 1998 mit dem Wegfall der Ungewissheit im Jahr 2008. Die Einrede der Bemessungsverjährung geht daher ins Leere. Die absolute Verjährung gemäß § 209 Abs. 3 BAO, nämlich die…
…den Berufungswerber nichts zu gewinnen, da sowohl bei Wegfall der Ungewissheit im Zuge der Betriebsprüfung im Jahr 2008 als auch bei Annahme des Wegfalles des Vorläufigkeitsgrundes bereits im Jahr 2003 der in der Berufungsschrift eingewendeten Bemessungsverjährung betreffend die Jahre 1999, 2000 und 2001 jedenfalls nicht…
…der Vermietungstätigkeit schuldig blieben, gerechtfertigt. Die Verjährung des Rechts, nach einer vorläufigen Abgabenfestsetzung eine endgültige Abgabenfestsetzung vorzunehmen, beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. d BAO mit Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Das Finanzamt geht dabei offenbar davon aus, dass der Wegfall…
…eine (dem Abgabepflichtigen auf beliebige Art bekannt gemachte) Unsicherheit im dargelegten Sinn nicht bestanden hat. Wenn im nunmehrigen Verfahrensstadium der Vertreter des Bw (im nachhinein) einzuräumen scheint, dass Grundlage der nunmehrige Endgültigerklärung der Wegfall der Ungewissheit hinsichtlich der Einkunftsquelleneigenschaft ist, so ändert dies nichts daran…
…Wegfall der Ungewissheit, gleichgültig, ob die Behörde oder die Partei hievon Kenntnis erlangt hat oder nicht, für den Beginn der Frist des § 208 Abs. 1 lit. d BAO maßgebend sei (VwGH 20.11.1974, 584/73). Somit sei es für den Beginn des Laufes der…
…vorzunehmen (Wegfall der Ungewissheit). Das wiederum hatte zur Folge, dass die fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 208 Abs. 1 lit. d BAO (frühestens) mit Ablauf des Jahres 2000 zu laufen begonnen hat. Der angefochtene, auch die Jahre 1997 bis 2000 betreffende Umsatzsteuerbescheid wurde dem steuerlichen Vertreter der…
…ab dem allgemeinen Beginn der Verjährung gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO, ergangen. Daher ist auch von Belang, dass gemäß § 208 Abs. 1 lit. d BAO die Verjährung "in den Fällen des § 200 mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewißheit beseitigt wurde"…
…Jänner 2001) ergibt sich zweifelsfrei, dass Ungewissheit bezüglich der Einkunftsquellenseigenschaft der im Jahr 1997 begonnenen Vermietungstätigkeit von A. bestanden hat. 7.) Unrichtig ist, dass der Wegfall der Ungewissheit aus Sicht des von der zuständigen Abgabenbehörde geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen ist (vgl. Berufungsvorentscheidung vom 6…
…lit. d BAO wird hier ebenfalls der Entscheidung des UFS 16.10.2008, RV/0461-I/05 gefolgt, dass es hierbei auf das seinerzeitige Vorliegen einer Ungewissheit - und nicht auf deren Bezeichnung im vorläufigen Bescheid - und deren Wegfall ankommt (ebenso [implizit] VwGH 18.10.1984…
…sei jedoch aufgrund der Umstände ab dem Jahr 2000 trotz alledem nicht möglich gewesen, die Appartements wie geplant in der gesamten Wintersaison (4 Monate/16 Wochen) zu vermieten. Dieses Vorbringen vermag den Senat von einem Wegfall der Ungewissheit hinsichtlich der Ertragsfähigkeit der gegenständlichen Appartementvermietung im…
…13). Durch die in § 200 Abs 4 BAO vorgesehene Erweiterung des Anwendungsbereiches der §§ 200 Abs 1 und 2 auf sog. "Nichtveranlagungsbescheide" und "Nichtfestsetzungsbescheide" kann etwa bei teilweisem Wegfall einer Ungewissheit ein vorläufiger Bescheid durch einen vorläufigen Bescheid anderer Art unter gleichzeitiger - auf § 200 gestützter - Aufhebung…
…für die Vorläufigkeit nach dem Informationsstand der Abgabenbehörde richtig und ausreichend ist". Vielmehr sei es "verfahrensrechtlich entscheidungsrelevant, ob die Begründung formal Teil des vorläufigen Bescheides ist. Es hat auch aus dem Bescheid hervorzugehen, welche Kriterien für den Wegfall der Ungewissheit maßgebend sind". Eine Ungewissheit gemäß …
…sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jene der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und darf demgemäss den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abändern. Es steht ihr daher auch zu, bei Wegfall der Ungewissheit eine vorläufige Abgabenfestsetzung in eine…
…in dem die Ungewissheit beseitigt wurden, zu laufen begonnen hätte. Ungewissheit iSd § 200 BAO ist eine solche im Tatsachenbereich. Der Wegfall der Ungewissheit iZm dem erzielbaren Ausgleich des Gesamtverlustes im Bereich der sonstigen Einkünfte ist aber im vorliegenden Fall nicht dokumentiert. Selbst unter der Annahme…
…ob der Berufungswerberin ein Alleinverdienerabsetzbetrag mit Sicherheit zusteht, Rechnung, indem sie die Einkommensteuer für 2007 gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig festsetzt. Die vorläufige Festsetzung wird bei Wegfall der Ungewissheit iS des § 200 Abs. 2 BAO durch eine endgültige zu ersetzen sein bzw. wird der…
…Richtung abändern. Es steht ihr daher auch zu, bei Wegfall der Ungewissheit eine vorläufige Abgabenfestsetzung in eine endgültige Festsetzung umzuändern. Die Grenzen der Abänderungsbefugnis ergeben sich nicht aus den Berufungspunkten und besteht bei der Abänderung des angefochtenen Bescheides kein Verböserungsverbot (siehe Ritz, BAO-Handbuch, S…
…sich daher bei der Vermietung um eine steuerlich unbeachtliche Tätigkeit iSd Liebhaberei-Verordnung, womit die bisher vorläufig erlassenen ESt-Bescheide durch endgültige Bescheide mit Nichtanerkennung der bisher erklärten Verluste zu ersetzen waren (Erlassen von endgültigen nach vorläufigen Bescheiden bei Wegfall der Ungewissheit der Abgabenpflicht gem…