…Bw. die Form ihrer Gewinnermittlung. Zum Stichtag 1.1.1997 legten die Bw. eine Übergangsrechnung hinsichtlich des Wechsels der Gewinnermittlungsart vor und ermittelten ihre Einkünfte in den Jahren 1997,1998 und 1999 anhand einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Ihre Abgabenerklärungen wurden für die Jahre 1997, 1998…
…1988 allgemein, 2003). Ein unterjähriger Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 1 auf § 4 Abs. 3 EStG ist sohin nicht zulässig. Im vorliegenden Fall ist sohin entscheidungswesentlich, in welcher Art und Weise der Berufungswerber ab dem 1. Jänner 2002 seine steuerlichen Aufzeichnungen geführt hat, dh…
…der Realteilung erforderliche Bilanzierung (in den Nachjahren) unterbleiben könne, wenn beide ehemaligen Mitunternehmer den Gewinn weiterhin nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Zu Rz 1581 der UmgrStR sei auszuführen, dass allein aus der Aufteilung des Abschnitts in die Unterabschnitte "Allgemeines" und "Rechnerischer Wechsel der Gewinnermittlungsart…
…Mindestgewinn anzusetzenden Betrag von 150.000 S. Im Zuge der Veranlagung für das Jahr 2000 forderte das Finanzamt eine Berechnung des Übergangsgewinnes anlässlich des Wechsels der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 1 EStG 1988 auf § 4 Abs. 3 EStG 1988 aufgrund der Inanspruchnahme der Pauschalierung an…
…10 EStG ist durch Zu- und Abschläge auszuschließen, dass Veränderungen des Betriebsvermögens unberücksichtigt bleiben. Die Regelung gilt nur für den Fall des Wechsels der Gewinnermittlungsart. Sie ist daher im gegebenen Zusammenhang nicht anwendbar. Übergangsverluste wären ansonsten auf sieben Gewinnermittlungszeiträume zu verteilen. d.) Bei den Komponenten…
…2011 abgewiesen wird (also Steuerpflicht hinsichtlich der in Österreich erwirtschafteten Einkünfte unterstellt werde), wurden weitere Berufungsanträge gestellt ("Antrag" auf Wechsel der Gewinnermittlungsart zum 31.12.2011; Abzug von Verwaltungskosten als Betriebsausgaben). Der steuerliche Vertreter des Bw bestreitet in der Berufung gegen den Einkommensteuer-bescheid 2011…
…die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen" seien, verwiesen. Im Prüfungsbericht AbNr. 107037/04 sind unter "Prüfungsabschluss - Wiederaufnahme des Verfahrens" als Gründe für die Wiederaufnahme die unter Tz 1 getroffenen Feststellungen angeführt. Die Tz 1 enthält Feststellungen zum "Wechsel der Gewinnermittlungsart" und…
…es für den Unternehmer nicht möglich, die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart entstehende Einkommensteuer ohne Aufnahme von Fremdmittel abzudecken. Darüber hinaus widerspreche die vom Finanzamt vorgenommene Einkürzung des Verlustvortrages auch dem Prinzip der objektiven Leistungsfähigkeit. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Jänner 2006 wurde die Berufung unter…
…der steuerliche Vertreter am 10. Jänner 2001 Berufung und führte zusammengefasst aus: Maßgeblich für den Beginn des Fristenlaufes sei die Gewinnermittlung im Zeitpunkt der Aufdeckung der stillen Reserven. Es werde eine Differenzierung zwischen protokollierten Unternehmern einerseits und allen anderen Gewinnermittlungsarten andererseits getroffen. Der Wechsel der…
…die Zusammensetzung des Übergangsgewinnes dar (HA 94/98). Die im Jahr 1997 geltend gemachte Teilwertabschreibung errechne sich demnach mit 95 % von S°3.045.016,00; sohin mit S°2.892.765,20. Im am 20.6.1988 ausgefüllten Fragebogen wird die Umwandlung der Dr. D & Dr…
…liege laut VwGH dann vor, wenn Forderungen aus Leistungszeiträumen von mehr als 2 Jahren gegeben seien. Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf die Bilanzierung könne eine Außerordentlichkeit vorliegen, wenn der Übergangsgewinn im Wesentlichen aus Forderungen resultiert, die bei fortgedachter Gewinnermittlung…
…sich um Sonderfälle im Rahmen der jährlichen Gewinnermittlung handle und der Zusammenballung von Einkünften Rechnung getragen werden solle. In sinngemäßer Anwendung des Abs. 2 werde beantragt , den halben Steuersatz für die diesbezüglichen Einkunftsteile zu gewähren. Bei unfreiwilligem Wechsel der Gewinnermittlungsart stehe für den streitgegenständlichen Übergangsgewinn…
…des Wechsels der Gewinnermittlungsart die Nachversteuerung vermieden werden könne, wenn dafür Sorge getragen werde, dass Aufzeichnungen geführt würden, aus denen hervorgehe, dass das Eigenkapital nicht absinke, so ist im gegenständlichen Fall für ihn nichts zu gewinnen. In diesem Punkt behandeln die EStR den Wechsel von…
…Gesetz den Steuerpflichtigen nicht daran hindere, von der Option, den Gewinn im Wege der Pauschalierung iSd § 17 EStG 1988 zu ermitteln, wieder zurückzutreten und die tatsächlichen Betriebsausgaben in Ansatz zu bringen. Soweit das Gesetz einem nachträglichen Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht entgegen steht, muss dies - dies…
…Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist bei laufendem Betrieb nur zu Beginn eines Kalenderjahres zulässig (vgl. VwGH 16.9.2003, 2001/14/0039, mwN), ein allfälliger Übergangsgewinn ist dabei nach § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel zuzurechnen. Die in…
…Folgejahr zugeflossene Umsätze entstehen, sondern auch dadurch, dass Betriebsausgaben in den Vorjahren für das Folgejahr vorausbezahlt werden. Die Verteilung der anlässlich des Wechsels der Gewinnermittlungsart entstehenden Übergangsverluste auf mehrere Jahre halte auch Doralt in seinem Kommentar zum EStG 1988 (vgl. Tz 413 zu § 4) für…
…mit Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, welcher bereits im Jahr 2001 erfolgte." Der Ansicht des Finanzamtes, wonach es zu keiner Betriebsaufgabe und somit auch nicht zur Ermittlung eines Übergangsgewinnes mangels stiller Reserven komme, werde schon deswegen nicht gefolgt, " ... da ein Übergangsgewinn beim Wechsel der Gewinnermittlungsart berechnet wird…
…12.2004 gemäß Artikel III Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) in die Bw. GmbH ein. Dem eingebrachten Unternehmen wurde in einem Gutachten durch einen beeideten gerichtlichen Sachverständigen für Versicherungswesen ein positiver Verkehrswert attestiert. Im Zuge des Wechsels der Gewinnermittlungsart gemäß § 4 Abs. 10 EStG 1988 von § 4 Abs…
…vertritt die Auffassung, dass der Übergangsgewinn laut § 4 Abs. 10 EStG 1988 "im ersten Jahr nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart - im gegenständlichen Fall also im Kalenderjahr 2008 " zu versteuern sei; demgegenüber ist das Finanzamt der Meinung, die Erfassung des Übergangsgewinns habe im Rahmen jenes Wirtschaftsjahres…
… 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 idF BGBl.Nr. 818/1993 (Steuerreformgesetz 1993 - StRefG 1993) gilt beim Wechsel der Gewinnermittlungsart Folgendes (Anm.: Fettdruck durch die Berufungsbehörde): "Es ist durch Zu- und Abschläge auszuschließen, dass Veränderungen des Betriebsvermögens (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) nicht oder doppelt berücksichtigt werden…