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UFSZ1W ZRV/0040-Z1W/07Tarifierung von 2 flüssigen Präparaten als alkoholhaltige Getränke unter Position 2208 der Kombinierten Nomenklatur statt als Nahrungsergänzungsmittel unter Position 2106. Unanwendbarkeit einzelstaatlicher Gesetze auf Tarifierungsfragen im Zollbereich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.05.2012Teil 2/2

…dass für Belange des Zollwesens, also etwa die Erteilung einer VZTA, sich Zollorgane zur Beurteilung einer Ware ausschließlich auf den Warenkatalog der KN zu stützen haben und die nationale Gesetzgebung verdrängt ist, und zwar schon aus dem plausiblen Grund, dass diese in den einzelnen betroffenen…

UFSZ1W ZRV/0040-Z1W/07Tarifierung von 2 flüssigen Präparaten als alkoholhaltige Getränke unter Position 2208 der Kombinierten Nomenklatur statt als Nahrungsergänzungsmittel unter Position 2106. Unanwendbarkeit einzelstaatlicher Gesetze auf Tarifierungsfragen im Zollbereich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.05.2012Teil 1/2

…Unterposition jeder anderen Nomenklatur, die ganz oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur - gegebenenfalls auch mit weiteren Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften zur Durchführung anderer als zolltariflicher Maßnahmen im Warenverkehr erstellt worden ist. Im Mittelpunkt steht der Warenkatalog des Gemeinsamen Zolltarifs, das ist der…

UFSZ1W ZRV/0027-Z1W/10Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung nach Art. 203 Abs. 3 vierter Anstrich ZK wegen fehlerhafter Anmeldung von Textilien zum zollrechtlich freien Verkehr, indem sowohl die handelsübliche Warenbezeichnung als auch die Warennummer unrichtig angegeben sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.03.2011

…erfolgte, was die grobe Fahrlässigkeit nicht mehr ungeschehen machen konnte. Schon die Gestaltung des Zolltarifs als äußerst umfangreicher, diffizil gestalteter Warenkatalog mit vielen Unterteilungen, Warenbeschreibungen in den Erläuternden Bemerkungen, Auslegungsgrundsätzen zur Kombinierten Nomenklatur in den Allgemeinen Vorschriften sowie das Rechtsinstitut der Zolltarifauskünfte (Art.11 und…

UFSZ1W ZRV/0033-Z1W/06Erteilung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft, ohne dass die sachlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen gegeben waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.03.2007

…Denn das NoVAG verwendet zu den in § 2 gegebenen Definitionen die KN, die als ausführlicher Warenkatalog für solche Definitionen bestens geeignet ist. Gemäß § 13 Abs.3 NoVAG kann das für das NoVA-Verfahren zuständige Finanzamt die spezielle Sachkenntnis des Zollamtes in Sachen Tarifierungen nach der…

UFSL RV/0071-L/03Behandlung von Druckaufträgen für Parteizeitungen als Lieferung oder sonstige Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2006Teil 1/2

…das fertige Produkt zu übergeben. Für den Steuersatz sei es unerheblich, welche Form das bedruckte Papier habe, zu beurteilen wäre die erbrachte Leistung (= Vorlage auf Papier bringen). Wenn es sich beim Endprodukt um Warenkataloge, Preislisten, Werbebroschüren etc. handeln würde, käme eindeutig der Normalsteuersatz zur…

UFSZ2L ZRV/0182-Z2L/02Einreihung von Masken und Skulpturen aus Holz in die Kombinierte Nomenklatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.10.2003

…einen anzuwendenden 10%igen Steuersatz ist die Anlage zu § 10 UStG (Umsatzsteuergesetz idgF), wobei sich der von diesem begünstigten Steuersatz betroffene Warenkatalog wiederum auf die Kombinierte Nomenklatur stützt. Demnach unterliegen gemäß Ziffer 44 lit c) der vorgenannten Anlage zum § 10 UStG "Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus…

UFSW RV/3821-W/09Liebhaberei (Anlaufverluste) einer nebenberuflich tätigen Privatgeschäftevermittlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2010Teil 1/2

…damit rechnen musste, in Anbetracht hoher zukünftiger anfallender Präsentationsaufwendungen mit gegenständlicher Tätigkeit kein positives Gesamtergebnis erzielen zu können und dass diese - bereits objektiv gesehen - nicht zur Erzielung eines positiven Ergebnisses geeignet ist. Auf Grund des Umstandes eines fehlenden Warenkataloges sowie der Tatsache, dass die einzelnen…