Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Eckert Löb & Partner Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Februar 2002, GZ. aa, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bf. hat am…
Eingang als auch | | bei Ausgang: 2 x 17.452,00 = | 34.904,00 | Dito Storno gemäß Auszüge 28 und 29 bei Ein- und Ausgang: | 5.088,00 | von 8xxx am 06.11.89 an Akr | 4.250…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Gerda Pramhas, in der Finanzstrafsache gegen EE, geb. X, Adresse, vertreten durch Süd-Ost Treuhand Wirtschafts- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, 4751 Dorf an der Pram, Dorf an der Pram 16…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 12. Dezember 2007 betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 1997 bis 2005 und Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 2005 entschieden: Die Berufung wird als…
…dafür Sorge habe tragen können, dass die GmbH die angefallenen Angaben entrichtet, ansonsten eine pflichthafte Schuldverletzung angenommen werden könne. Ungeachtet der grundsätzlichen amtswegigen Wahrheitsermittlungspflicht der Behörde treffe denjenigen, der eine ihm obliegende Pflicht nicht erfülle, die Verpflichtung die Gründe darzulegen, warum es ihm unmöglich gewesen…
…im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Behörde habe das ihr zustehende Ermessen pflichtgemäß zu üben und hiebei, unter Bedachtnahme auf das Prinzip der amtswegigen Wahrheitsermittlungspflicht, grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit gegenüber dem Rechtsbestand des Bescheides, mit dem das bisherige Verfahren abgeschlossen wurde, den Vorrang einzuräumen…
…Umstände zu treffen. Dabei ist dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse insbesondere an der Einhebung der Abgaben beizumessen. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115…
…Umstände zu treffen. Dabei ist dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse insbesondere an der Einhebung der Abgaben beizumessen. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115…
…Umstände zu treffen. Dabei ist dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse insbesondere an der Einhebung der Abgaben beizumessen. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115…
…auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse insbesondere an der Einhebung der Abgaben beizumessen. Bei der Ermessensübung hätte die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 BAO) grundsätzlich die Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft)…
…Umstände zu treffen. Dabei ist dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse insbesondere an der Einhebung der Abgaben beizumessen. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115…
…Umstände zu treffen. Dabei ist dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse insbesondere an der Einhebung der Abgaben beizumessen. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115…
…warum das Ermessen im Sinn des § 20 BAO zugunsten einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu üben war. Die in den angefochtenen Bescheiden dargestellten Überlegungen werden auch vom Unabhängigen Finanzsenat geteilt. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs 1 BAO)…
…warum das Ermessen im Sinn des § 20 BAO zugunsten einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu üben war. Die in den angefochtenen Bescheiden dargestellten Überlegungen werden auch vom Unabhängigen Finanzsenat geteilt. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs 1 BAO)…
… VwGH 26.2.2003, 98/13/0091). Den Nachsichtswerber trifft in diesem Verfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht gemäß § 114 BAO tritt insoweit in den Hintergrund (VwGH 13.11.1989, 88/15/0121). Im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind nur die vom Nachsichtswerber geltend…
…346,80 € weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht. Wenn das Finanzamt diese Aufwendungen im Rahmen des Einkommensteuerbescheides 2007 infolgedessen nicht einkünftemindernd berücksichtigte, handelte es damit nicht rechtswidrig. Mit der Aufforderung zum Nachweis der Werbungskosten im Veranlagungsverfahren hat es aber seiner amtswegigen Wahrheitsermittlungspflicht gemäß § 115 BAO…
…Umstände zu treffen. Dabei ist dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse insbesondere an der Einhebung der Abgaben beizumessen. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115…
…prüfen und zu würdigen (§ 115 Abs. 3 BAO). Einschränkungen der amtswegigen Wahrheitsermittlungspflicht können sich aus Abgabenvorschriften ergeben, die eine Berücksichtigung bestimmter Umstände von einem Nachweis oder einer Glaubhaftmachung durch den Steuerpflichtigen abhängig machen. Eine Beweislast für die Parteien besteht insoweit, als ihnen durch die Abgabenvorschriften…
… 22 BAO, wenn für sie außersteuerliche Gründe vorliegen. Solche Gründe können auch Überlegungen der Zukunftsplanung sein ( VwGH 15.1.1991, 90/14/0208 ). Im Hinblick auf den Grundsatz der amtswegigen Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs. 1 BAO) hat die Abgabenbehörde das Vorliegen eines Missbrauchs, nämlich sowohl Missbrauchshandlung…