…anderen Personen welcher Art immer - möglichen Wählern, anderen politischen Funktionären, usw. - zuteil werden lässt. So können auch Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 17. September 1997, 95/13/0245). Von dem…
…Wählern, anderen politischen Funktionären usw. - zuteil werden lässt. So können auch Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen ( VwGH 17.9.1997, 95/13/0245). Von politischen Veranstaltungen spricht man dann, wenn der Politiker die Veranstaltung einberuft, um…
…nichtabzugsfähiger Repräsentationsaufwand darstellt. Abzugsfähig sind derartige Aufwendungen daher bei politischen Funktionären nach ständiger Rechtsprechung nur dann, wenn die Werbung weitaus überwiegt. (konkret: bei Wahlveranstaltungen) Diverse Informationsgespräche erfüllen die Voraussetzungen jedenfalls nicht. Die geltend gemachten Bewirtungen stellen daher keine Werbungskosten dar. Mitgliedsbeiträge u. Weingeschenke stellen keine…
…Da es nicht nur auf die berufliche Veranlassung, sondern auch darauf ankommt, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung ist, können auch nur Bewirtungen/Spenden anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen…
…einer Bachelorarbeit, fremdsprachigen Lehrveranstaltungen auch Wahlveranstaltungen zu absolvieren. Das Bachelorstudium Umwelt- und Bioressourcen auf der BOKU in Wien hat laut Darstellung der Boku folgende Ziele: Umwelt- und Bioressourcenmanager sind laut Darstellung der Boku in ihrer Arbeit auf die nachhaltige Bewirtschaftung und Entwicklung von Umwelt- (=…
…Personen - wie möglichen Wählern, anderen politischen Funktionären usw. - zuteilwerden lässt. So können auch Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (VwGH 17.9.1997, 95/13/0245). Von politischen Veranstaltungen spricht man dann, wenn der Politiker die Veranstaltung…
…Konsequenzen hätte die Unterlassung der Beteiligung an den Wahlkampfkosten für den Bw. als Parteimitglied gehabt? Soweit es sich bei den Kosten der Wahlwerbung um Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen handelt, müsste dargelegt werden, um welche Veranstaltung es sich konkret gehandelt hat und an wem was…
…welcher Art immer - möglichen Wählers, anderen politischen Funktionären, usw. - zuteilwerden lässt. Es können aber Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbarer Aufwendungen führen. Aus § 20 Abs. 1 Z 2 lit.a EStG 1988 ergibt sich aber, dass gemischt veranlasste Aufwendungen…
…politischer Funktionär anderen Personen welcher Art immer - möglichen Wählern, anderen politischen Funktionären, usw. - zuteilwerden lässt. Es können aber Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen. Aus § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ergibt sich aber…
…Gemeinde geht und die Personen, die die Zukunft der Gemeinde erfolgreich gestalten sollen - ist in jeder Hinsicht ableitbar. Das bei Politikern nur dann absetzbare Ausgaben anfallen, wenn diese im Zuge konkreter Wahlveranstaltungen anfallen, kann der einschlägigen Fachliteratur nicht entnommen werden. Vielmehr möchte ich neuerlich auf…
…sondern auch darauf ankommt, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung ist (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040), können auch nur Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen die der…
… UFS 18. 5. 2009, RV/0142-F/06). Der UFS sieht allerdings im Allgemeinen Spenden eines Politikers bei diversen Veranstaltungen, die keine politische Wahlveranstaltungen sind, bzw. auch an örtliche Organisationen wie örtliche Sportvereine oder Feuerwehren grundsätzlich als nach § 20 Abs. 1 EStG 1988 nichtabzugsfähige Kosten…
…sondern auch darauf ankommt, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung ist (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040), können auch nur Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen die der…
…0245; VwGH 31.03.2003, 99/14/0071; VwGH 09.12.2004, 99/14/0253). Es können aber Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktionär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen. Aus § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG ergibt sich aber, dass…
…im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Gemeindefunktionär geltend gemachten Werbungskosten sei zu korrigieren. Die bei Wahlveranstaltungen angefallenen Bewirtungskosten seien nur zur Hälfte als Werbungskosten anzuerkennen, die Aufwendungen für Plakate haben laut den vom Finanzamt überprüften Belegen 150 Euro und jene für Plakatständer 702,07 Euro…
…sondern auch darauf ankommt, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung ist (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040), können auch nur Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen die der…
…vergebliche Werbungskosten anerkannt werden können, bei denen ein zeitlich und inhaltlich unmittelbarer Zusammenhang mit dem Wahlkampf besteht. Darunter sind etwa Aufwendungen für Plakataktionen, Wahlveranstaltungen usw zu verstehen. D.h. es wird eine gesplittete Betrachtungsweise in der Form angestellt, dass in den Jahren zwischen den Wahlen…
…berufliche Veranlassung, sondern auch darauf ankommt, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung ist (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040), können auch nur Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen…
…Wählern, anderen politischen Funktionären usw. - zuteil werden lässt. So können auch Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen bei einem politischen Funktioär zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (VwGH 17.9.1997, 95/13/0245). Von politischen Veranstaltungen spricht man dann, wenn der Politiker die Veranstaltung einberuft, um…
…Personen - wie möglichen Wählern, anderen politischen Funktionären usw. - zuteil werden lässt (VwGH 17.9.1997, 95/13/0245). Daher können auch nur Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen die der…