…der Versäumnis hin. Dies kann im Vorsteuererstattungsverfahren jedoch keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche - allein für sich - den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold / Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer, ÖStZ 1995…
…die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch FA-Vertreter vom 25. Mai 2005 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für die Zeiträume September bis Dezember 2002 und Jänner bis November 2003 nach der am 26. Februar 2009 in 8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14…
…Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. April 2004 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (im Folgenden: Bw.) ist eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, welche im Bereich des…
…Graz-Stadt vom 28. März 2008 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-12/2007 2.) vom 5. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12. Mai 2009 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-6/2008 nach der am 25. November 2011 in…
…hat aber die Bw. jedenfalls Umsätze in Österreich bewirkt, welche die Anwendung des Vorsteuererstattungsverfahrens ausschließen (vgl. § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995…
…Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf sind für eine sparsame Verwaltungsführung im Bereich des Vorsteuererstattungsverfahrens daher unumgänglich und durch die Richtlinienbestimmung vorgegeben. Dazu kommt, dass zum Zeitpunkt…
…Jänner 2005 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für die Kalendermonate Juni bis August 2001 und April bis Juni 2002 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat den Antrag auf Erstattung von Vorsteuern für die Kalendermonate Juni…
…für nicht im Inland ansässige Unternehmer eingebracht und die Vorsteuer aus an die Bw. in Rechnung gestellten Sonderzugfahrten in Österreich beantragt. Dieser Antrag wurde seitens des Finanzamtes Graz-Stadt abgewiesen mit der Begründung, dass das Vorsteuererstattungsverfahren voraussetze, dass der ausländische Unternehmer während des Erstattungszeitraumes in…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2002 vom 3. April 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…Höhe zu verbuchen. Begründend führte der Steuerberater aus: Die Firma S. GmbH in Konkurs schulde dem Finanzamt Graz die Umsatzsteuer in Höhe von € 74.761,10 aus Lieferungen und Leistungen durch einen ausländischen Unternehmer, der in Österreich weder Sitz noch Betriebsstätte habe. Mit Schreiben…
…Bearbeitung. Weitere Kontaktaufnahmen mit den Antrag stellenden ausländischen Unternehmen erhöhen die Kosten des Verfahrens und den Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf sind für eine sparsame Verwaltungsführung im Bereich des Vorsteuererstattungsverfahrens daher unumgänglich und durch die Richtlinienbestimmung vorgegeben. Dazu kommt, dass…
…Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf sind für eine sparsame Verwaltungsführung im Bereich des Vorsteuererstattungsverfahrens daher unumgänglich und durch die Richtlinienbestimmung vorgegeben. Dazu kommt…
…Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf sind für eine sparsame Verwaltungsführung im Bereich des Vorsteuererstattungsverfahrens daher unumgänglich und durch die Richtlinienbestimmung vorgegeben…
…Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf sind für eine sparsame Verwaltungsführung im Bereich des Vorsteuererstattungsverfahrens daher unumgänglich und durch die Richtlinienbestimmung vorgegeben. Dazu kommt…
…oftmals Sprachbarrieren und Zustellungsprobleme im Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf sind für eine sparsame Verwaltungsführung im Bereich des Vorsteuererstattungsverfahrens daher unumgänglich und durch die Richtlinienbestimmung vorgegeben. Dazu kommt…
…hierzu ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl 1995/279 idF BGBl II 2010/389 ("Erstattungsverordnung"), wurde "ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen". Schon aus dem Titel dieser Verordnung ergibt sich, dass mit ihr aufgrund der Ermächtigung des…
…hätte die Bw. steuerbare und steuerpflichtige Umsätze getätigt, weshalb das Vorsteuererstattungsverfahren ausgeschlossen sei. Da die getätigten Umsätze aber nicht erklärt worden seien, sei davon auszugehen, dass die Verordnung des BM Finanzen vom 11. Dezember 1974 über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr…
…dargelegt wird wurden im vorliegenden Fall aber die erbrachten Reiseleistungen sehr wohl für das Unternehmen des jeweiligen Leistungsempfängers erbracht. In diesem Falle kommen die allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zur Anwendung. Da der Leistungserbringer steuerbare und steuerpflichtige Umsätze im Inland erzielt hat, ist das Vorsteuererstattungsverfahren gem…
…Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. Juli 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 10-12/2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (BW) handelt es sich um ein deutsches Unternehmen, welches für den Zeitraum 10…
…wegen schwieriger Geschäftslage, Uninformiertheit bezüglich der Fristsetzung) kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt [vgl. Haunold - Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer, ÖStZ 1995, 235 …