…der Rechtsprechung des BFH erst dann, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten nachgekommen sei. Für den Gutglaubensschutz sei nur erforderlich, dass der leistende Unternehmer im Rahmen der ihn treffenden Beweislast darlegen könne, dass für ihn keine vernünftigen Zweifel an der Unternehmereigenschaft des ausländischen Leistungsempfängers bestanden hätten…
…Überzeugung des Leistungsempfängers ist nicht maßgebend. Das gilt selbst dann, wenn der Leistungsempfänger alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um sich über die Unternehmereigenschaft des Partners zu vergewissern. Das UStG kennt keinen Schutz des guten Glaubens an die Unternehmereigenschaft des Leistenden. Daher ist der Vorsteuerabzug stets…
…eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat (vgl. auch hiezu etwa das hg. Erkenntnis vom 25. April 2001, 98/13/0081). Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten, reichen zum Vorsteuerabzug…
…Februar 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 3. Juni 2003 und 11. Jänner 2005 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für die Kalendermonate Juni bis August 2001 und April bis Juni 2002 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
…wusste oder hätte wissen müssen, dass die von ihm beauftragten "Briefkasten-GmbHs" plangemäß die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abführen werden und ob dieses Wissen (oder gesollte Wissen) des Leistungsempfängers selbst bei Vorliegen formell korrekter Rechnungen den Vorsteuerabzug ausschließt, weil mit dem bewussten Herbeiführen…
…über die Berufung der Bw., W.BRD, vertreten durch SteuerberatungsGmbH., Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. Mai 2003 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum 1-3/2001, 4-6/2001, 7-9/2001, 10-12/2001, 1-3/2002…
…nicht Aufgabe des Leistungsempfängers sein, müsse entgegengehalten werden, dass wenn ein zweiundzwanzigjähriger polnischer Staatsbürger als Geschäftsführer einer jüngst gegründeten GmbH auftrete, welche über eine von einem Inländer zur Verfügung gestellten Gewerbeberechtigung agiere, noch dazu in einer in Bezug auf den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers bekanntermaßen problematischen…
…gesetzt. (2) Die Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers ist (auch) in Karussellfällen zu prüfen, begründet für sich - wenn sie nicht vorliegt - den Verlust des Vorsteuerabzuges - und ist getrennt von der Frage zu sehen, ob die gesetzlich vorgesehenen Rechnungsmerkmale gegeben sind. Gegenteiliges ist der bisherigen Rechtsprechung des EuGH…
…Die Rechnungsausstellung als Missbrauchsgestaltung diene - wenn schon - nicht dazu, den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zu ermöglichen, sondern die Umsatzsteuer zu kassieren und nicht abzuführen. Die schädigende Handlung sei die Nichtabfuhr der Umsatzsteuer und nicht der geltend gemachte Vorsteuerabzug. Durch die Einvernahme von P. sei bestätigt worden…
…nicht Aufgabe des Leistungsempfängers sein, müsse entgegengehalten werden, dass wenn ein zweiundzwanzigjähriger polnischer Staatsbürger als Geschäftsführer einer jüngst gegründeten GmbH auftrete, welche über eine von einem Inländer zur Verfügung gestellten Gewerbeberechtigung agiere, noch dazu in einer in Bezug auf den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers bekanntermaßen problematischen…
… 3a Tz 195). Gemäß § 3 WTBG sei die "Beratung und Hilfeleistung auf dem Gebiet des Abgabenrechts" eine Steuerberatungsleistung. Die Durchführung und Organisation eines Antrages auf Erstattung von Vorsteuern für ausländische Steuerpflichtige und die Aufklärung darüber, welche Nachweise zur Erlangung der Steuerfreiheit für den Touristenexport beizubringen…
…Sitz des ausländischen Netzbetreibers. Die österreichischen Netzbetreiber hätten somit an die Bw. in Österreich nicht steuerbare Leistungen erbracht. Dazu ist auszuführen: Die Nutzung oder Auswertung einer Leistung ist dort gegeben, wo sich die Leistung wirtschaftlich auswirkt. Das ist der Ort, an dem der Leistungsempfänger die…
…eine Überprüfung (Bestätigung) nur für ausländische UID vorgesehen (vgl Art 28 Abs 2), sodass aus der Sicht des Leistungsempfängers die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nur davon abhängen könne, ob die Rechnung überhaupt eine UID aufweise. Dies vermag nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates jedenfalls in Fällen wie…
…ob derjenige, der den Vorsteuerabzug geltend macht, tatsächlich Leistungsempfänger war (Ruppe, UStG Kommentar³, § 11 Tz 63). Für diese Angabe ist gemäß § 11 Abs. 3 UStG jede Bezeichnung ausreichend, die eine eindeutige Feststellung von Name und Anschrift ermöglicht. Dem Abs. 3 des § 11 ist das Verständnis…
…gegebenenfalls Vorsteuerabzug geltend gemacht werde. Mit wem eine Leistung getauscht werde sei nicht verständlich. Die Leistung sei im Rahmen des Fixpreises doch ohnehin bereits verkauft. Ein Tausch mit den Musikern eines ausländischen Dienstgebers könne nicht unterstellt werden. Ebenso nicht ein tauschähnlicher Umsatz mit dem ausländischen…
…des VwGH vom Vorliegen einer unrichtigen Adresse und damit vom Vorliegen einer nicht formgerechten Rechnung iSd § 11 UStG aus. Demgemäß ist in solchen Fällen bislang von der Rechtsprechung der Vorsteuerabzug versagt worden, wobei der VwGH ausdrücklich festhielt, dass es auf den guten Glauben des Leistungsempfängers…
…1994 gilt eine vom Leistungsempfänger erstellte Gutschrift bei Vorliegen der im § 11 Abs. 8 UStG 1994 genannten Voraussetzungen als Rechnung des leistenden Unternehmers. Diese Wirkung erlischt, wenn der leistende Unternehmer der Gutschrift widerspricht. Aufgrund der hohen Gefahr durch den möglichen Vorsteuerabzug aus einem selbst erstellten…
…gegeben sein. Das gilt selbst dann, wenn der Leistungsempfänger alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um sich über die Unternehmereigenschaft des Partners zu vergewissern. Das UStG 1994 kennt keinen Schutz des guten Glaubens. Stellt sich die fehlende Unternehmereigenschaft nachträglich heraus, ist der Vorsteuerabzug zu korrigieren (Ruppe, §…
…wusste oder hätte wissen müssen, dass die von ihr beauftragten "Briefkasten-GmbH`s plangemäß die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abführen werden und ob dieses Wissen (oder gesollte Wissen) des Leistungsempfängers selbst bei Vorliegen formell korrekter Rechnungen den Vorsteuerabzug ausschließt, weil mit dem bewussten…
…Die Lieferungen und sonstigen Leistungen müssen daher für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sein. Der Unternehmer muss Empfänger der Lieferungen sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ist im Zeitpunkt des Leistungsbezugs zu beurteilen. Für den Abzug der Umsatzsteuer aus Lieferungen und sonstigen…