…treten (VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Der Steuerpflichtige muss die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen über Verlangen der Abgabenbehörde aber nach Art und Umfang nachweisen oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens glaubhaft machen. Voraussetzung…
…wenn Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmeerzielung hinausgehen (sog. vorweggenommene Werbungskosten; z.B. Aufwendungen für Vorstellungsreisen, Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung). Die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung muss klar erwiesen sein (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, EStG § 16). Aus einer Sachverhaltsdarstellung…
…wenn Umstände vorliegen, die über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten, bspw. Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung (RZ. 230 und 366 der Lohnsteuerrichtlinien 2002). Die Bw. habe sich bereits im Jahre 2001 beim…
…15/1817/79) und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten (vgl. VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Bei diesen Werbungskosten handelt es sich begrifflich um vorweggenommene Werbungskosten. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…Veranlassung. Wie auch Betriebsausgaben können Werbungskosten bereits vor Erzielung von Einnahmen anfallen, wenn Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen (sogenannte vorweggenommene Werbungskosten; zB Aufwendungen für Vorstellungsreisen, Aufwendungen für künftige Mieteinnahmen, Umschulungskosten). Die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung muss klar erwiesen sein. …
…15/1817/79) und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten (vgl. VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Bei diesen Werbungskosten handelt es sich begrifflich um vorweggenommene Werbungskosten. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…Einnahmen anfallen, wenn Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmeerzielung hinausgehen (sog. vorweggenommene Werbungskosten; z.B. Aufwendungen für Vorstellungsreisen, Aufwendungen für künftige Mieteinnahmen, Umschulungskosten). Die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung muss klar erwiesen sein (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, EStG §…
…wenn Umstände vorliegen, die über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten, dazu gehören beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen. Eine weitere Bestätigung des ursprünglichen Arbeitgebers hat belegt, dass der Berufungswerber an sämtlichen Tagen an denen Vorstellungstermine wahrgenommen…
…und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten würden (VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Der Berufungswerber wärezum Zeitpunkt der Erlassung der Berufungsvorentscheidung als Finanzdienstleister tätig gewesen und hätte neben dem Beruf die Ausbildung zum…
…15/1817/79) und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten (vgl. VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…Tätigkeit in einem ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang befänden. Weiters werde in den Lohnsteuerrichtlinien ausgeführt, dass auch Aufwendungen durch Vorstellungsreisen zu den vorweggenommenen Werbungskosten zählten. Die Aufwendungen des Abgabepflichtigen seien in keinster Weise auf eine ungewisse Berufswahl ausgerichtet gewesen, sondern eindeutig mehr als nur eine bloße…