…treten (VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Der Steuerpflichtige muss die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen über Verlangen der Abgabenbehörde aber nach Art und Umfang nachweisen oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens glaubhaft machen. Voraussetzung…
…erzielt. Die Übersiedlung nach Irland sei erst mit Beginn des Jahres 2008 erfolgt. Die Kosten für die „Vorstellungsreisen nach Irland“ seien als vorweggenommene Werbungskosten des Jahres 2007 in Österreich abzugsfähig, da mehr als eine bloße Absichtserklärung zur Erzielung künftiger Einnahmen vorgelegen sei (Verweis auf LStR…
…wenn Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmeerzielung hinausgehen (sog. vorweggenommene Werbungskosten; z.B. Aufwendungen für Vorstellungsreisen, Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung). Die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung muss klar erwiesen sein (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, EStG § 16). Aus einer Sachverhaltsdarstellung…
…wenn Umstände vorliegen, die über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten, bspw. Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung (RZ. 230 und 366 der Lohnsteuerrichtlinien 2002). Die Bw. habe sich bereits im Jahre 2001 beim…
…92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Siehe auch Beispiel Rz 10230. Rz 230a: Erfolgt ein allgemeines Karriereberatungsprogramm nicht in Zusammenhang mit einer bestimmten in Aussicht genommenen Einkunftsquelle und ist die angestrebte Art der zukünftigen Tätigkeit noch ungewiss, liegen nichtabzugsfähige Aufwendungen…
…2, Stichwort Vorwerbungskosten, und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Bei solchen Aufwendungen handelt es sich beispielsweise um Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Der Steuerpflichtige muss die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen aber nach Art und Umfang nachweisen oder, wenn dies nicht möglich…
…6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Vom Vorliegen derartiger Voraussetzungen kann im gegenständlichen Fall über bloße Absichtserklärungen hinaus in keiner Weise gesprochen werden, da diesbezüglich keinerlei konkrete Beweismittel vorgelegt wurden und es sich im Nachhinein gezeigt hat, dass…
…VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Bei diesen Werbungskosten handelt es sich begrifflich um vorweggenommene Werbungskosten. Nach der Judikatur sind selbst erfolglose Aufwendungen für ein Vorstellungsgespräch (zB Reisekosten) als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig, wenn die ernsthafte Absicht…
…nach außen in Erscheinung treten (vgl. VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Bei diesen Werbungskosten handelt es sich begrifflich um vorweggenommene Werbungskosten. Im Erkenntnis des VwGH vom 16.12.1999, 97/15/0148, wird diesbezüglich ausgeführt…
…klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten (vgl. VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Bei diesen Werbungskosten handelt es sich begrifflich um vorweggenommene Werbungskosten. § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 bestimmt: Ausgaben sind für…
…Es müssen Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmeerzielung hinausgehen. Die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung muss klar erwiesen sein. Bei solchen Aufwendungen handelt es sich beispielsweise um Aufwendungen durch Vorstellungsreisen, Umschulungskosten oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Der Steuerpflichtige muss die als Werbungskosten geltend…
…und eindeutig nach außen in Erscheinung treten (vgl. VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Bei D Werbungskosten handelt es sich begrifflich um vorweggenommene Werbungskosten. Gemäß § 20 Abs. 2 EStG dürfen jedoch bei der Ermittlung der Einkünfte…
…15/1817/79) und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten (vgl. VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Bei diesen Werbungskosten handelt es sich begrifflich um vorweggenommene Werbungskosten. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…2, Stichwort Vorwerbungskosten, und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Bei solchen Aufwendungen handelt es sich beispielsweise um Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Der Steuerpflichtige muss die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen aber nach Art und Umfang nachweisen oder, wenn dies nicht möglich…
…5.1986, 85/13/0045) und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten (siehe VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. (Vgl LStR des BMF, 5.1.1.3 und 5.1.1.5.). Die ernsthafte…
…15/1817/79) und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten (vgl. VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Bei diesen Werbungskosten handelt es sich begrifflich um vorweggenommene Werbungskosten. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…Veranlassung. Wie auch Betriebsausgaben können Werbungskosten bereits vor Erzielung von Einnahmen anfallen, wenn Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen (sogenannte vorweggenommene Werbungskosten; zB Aufwendungen für Vorstellungsreisen, Aufwendungen für künftige Mieteinnahmen, Umschulungskosten). Die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung muss klar erwiesen sein. …
…15/1817/79) und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten (vgl. VwGH 23.6.1992, 92/14/0037), beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen oder Aufwendungen zur Arbeitsplatzvermittlung. Bei diesen Werbungskosten handelt es sich begrifflich um vorweggenommene Werbungskosten. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…Einnahmen anfallen, wenn Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmeerzielung hinausgehen (sog. vorweggenommene Werbungskosten; z.B. Aufwendungen für Vorstellungsreisen, Aufwendungen für künftige Mieteinnahmen, Umschulungskosten). Die ernsthafte Absicht zur Einkünfteerzielung muss klar erwiesen sein (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, EStG §…
…wenn Umstände vorliegen, die über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten, dazu gehören beispielsweise Aufwendungen durch Vorstellungsreisen. Eine weitere Bestätigung des ursprünglichen Arbeitgebers hat belegt, dass der Berufungswerber an sämtlichen Tagen an denen Vorstellungstermine wahrgenommen…