…Haushaltsführung die Vermögensbildung am Ort des Familienwohnsitzes im Zentrum der Lebensgestaltung, so liegen Zweckmäßigkeitsüberlegungen bzw. eine bloße Vorliebe im Sinne der VwGH-Rechtsprechung vor, die der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung entgegenstehen. Diesfalls ist die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung nicht durch die unselbständige…
…Pendlerpauschale von 280,00 €). Der Berufung war daher in diesem Punkt im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise statt zu geben. 2) Kosten für Familienheimfahrten: Kosten für Familienheimfahrten sind nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen, und nur insoweit…
…auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002…
…sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Berufungswerberin unbestritten die tatsächlich von ihr gefahrene Strecke nicht an Hand…
…Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Steuerpflichtigen sind zu gewähren, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen. Die Begründung oder Beibehaltung des Wohnsitzes in u n ü b l i c h e r Entfernung vom Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit - welcher in Ihrem Fall in…
…Experten möchte ich den eingeschlagenen Weg fortsetzen .... Im Anhang befindet sich noch mein aktuelles "L 34". Dieses wurde auf Basis des vorliegenden Programmes und ohne persönlichen Einfluss ausgefüllt!"" Entsprechend dem vorgelegten Formular L 34 (Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros ab 01.01…
…berufliche Existenz aufgebaut hätte. Lt. den vorliegenden Unterlagen bezog ihre Gattin vom 1.1.1998 bis 1.11.1998 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durch die Fa. C,R,Wien und vom 2.11.1998 bis 31.12.1998 Karenzurlaubsgeld. Für das Jahr 1999 wurden keine…
…Der im Gutachten angeführte Wert wird aus dem Sachwert, dem Ertragswert sowie Vergleichswerten ermittelt. Der Wert der besonderen Vorliebe hat bei der Bewertung außer Ansatz zu bleiben. Die Bewertung erfolgt einerseits zu "Sachwerten". Es werden die jeweiligen Sachwerte für den Boden und Bestand einzeln gerechnet…
…Ursachen müssten aber aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht seien. Bloß persönliche Vorliebe reiche für das Beibehalten des Familienwohnsitzes nicht aus. Dafür sei nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das Gewicht des Beitrages der vom Partner erzielten Einkünfte zum Familieneinkommen entscheidend. Sei dieses vernachlässigbar…
…Österreich nicht möglich gewesen sein soll. Es ist daher davon auszugehen, dass für die Begründung des Familienwohnsitzes in der S. persönliche Vorlieben oder Gründe eine Rolle spielten, die jedoch den Werbungskostenabzug nicht rechtfertigen können. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 19…
…Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (siehe VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 m.w.N.). Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines…
…macht ebenfalls deutlich, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus Momenten bloß persönlicher Vorliebe resultiert und es sich nicht um Ursachen von erheblichem objektiven Gewicht handelt. Die vom steuerlichen Vertreter vorgebrachte Krankheit der Tochter des Bw, welche an Pseudokrupp leide und auf ärztliches Anraten Aufenthalte (Daueraufenthalte…
…wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass dann, wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels wie im vorliegenden Fall nicht zumutbar ist, sich die für die Höhe des Pendlerpauschales maßgebende Strecke nicht nach der günstigsten, sondern nach der kürzesten Straßenverbindung bemesse…
…wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. dazu beispielsweise die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. April 2004, 2003/13/0154…
…sei die kürzeste Strecke, die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählen würde. Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlichen Vorlieben gewählte Strecken würden außer Betracht bleiben. Dagegen wendete der Berufungswerber ein, dass die Wegstrecke zwischen seinem Zuhause und der Firma 21,7 km betragen würde. Der Routenplaner würde…
…im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben. Somit bleiben die vom Finanzamt aus der Grundstückssammlung herangezogenen Grundstücke zum Vergleich übrig, wobei trotzdem zu beachten war…
…Minuten aufzuwenden. Bei dieser Streckenwahl werden keine überflüssigen Umwege gewählt, noch sei die Strecke aus persönlicher Vorliebe gewählt. Durch diese Streckenführung könne täglich für eine einfache Strecke eine Fahrzeit von 18 Minuten gegenüber der kürzesten Strecke (50 Minuten und 33 km) eingespart werden. Es sei…
…Dies deswegen, weil für die Beurteilung, ob bei einer Umschulung abzugsfähige Werbungskosten vorliegen oder nicht, die Gründe für die konkret gewählte Umschulung bzw. eine allfällige Gefährdung der bisherigen Berufsausübung entscheidend seien. In der gegen die Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2003 bis 2006 eingebrachten Berufung…
…unter Ausschluss der laesio enormis nach der Bestimmung der § 935 ABGB die Anlagen zum Wert der besonderen Vorliebe erwerben zu wollen. In ertragsteuerlicher Hinsicht habe der Bw. den Nettokaufpreis der Anlagen aktiviert und eine 10 %- AfA vorgenommen. Bereits im Zeitpunkt des Ankaufs der Anlagen sei…
…die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Im Übrigen ist die Frage, ob einem Arbeitnehmer zuzumuten ist, seinen Wohnsitz in den Nahebereich…