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UFSL RV/0906-L/07Vordruck NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2007

…Abgaben und Gebühren im Sinne des § 1 Z. 1 bis 6 sind in einem solchen Fall zu erstatten. Unstrittig ist im Beschwerdefall, dass wegen der Vorlage des amtlichen Vordruckes erst im Berufungsverfahren nach den Bestimmungen des NeuFöG keine Gebührenfreiheit eingetreten ist. Außer im Fall des …

UFSL RV/0125-L/06Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2007

…die Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Rechtsmittelverfahren sei ein Ereignis im Sinne des § 295 a BAO; der VwGH ist dieser Argumentation allerdings entgegengetreten): Gemäß § 1 Z. 2 NeuFöG wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben (nach § 5a NeuFöG) auch bei Betriebsübertragung Grunderwerbsteuer für die…

UFSW RV/0116-W/07Versagung der Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 5a Abs.2 Z 2 NeuFöG wegen verspäteter Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 in Original
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

…des Formulars reichte die Bw. erst im Berufungsverfahren nach. Zur strittigen Frage, ob die Partei ihrer Verpflichtung zur Vorlage eines formgebundenen Antrages nach dem NeuFÖG dadurch nicht nachgekommen ist, dass sie fristgerecht lediglich den Vordruck NeuFö 3 nur in Kopie vorgelegt hat, ist festzustellen: Im…

UFSW RV/2656-W/12Vorlage des Vordrucks NeuFö3 erst im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2013

…verspätet eingebracht gewertet. Diese Rechtsansicht findet ihre Deckung in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. So hat der VwGH festgestellt, dass die Vorlage des amtlichen Vordrucks NeuFö3 erst im Berufungsverfahren dazu führt, dass die Begünstigungen des NeuFöG nicht eintreten (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098). Es ist…

UFSW RV/2407-W/07Verspätete Erklärungsvorlage bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009

…Bemessungsakt ist keinerlei diesbezüglicher Vermerk ersichtlich. Aktenkundig ist lediglich die Nachreichung eines Duplikates gemeinsam mit der Berufung am 9. Mai 2007. Diese Vorlage ist jedenfalls verspätet. Die Wirkungen des NeuFöG können jedoch nur eintreten, wenn das vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Original des amtlichen Vordrucks zum…

UFSW RV/2197-W/07Ist der Vordruck NeuFö3 zwingend im Original vorzulegen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2009

…Fall zu erstatten." Strittig ist zunächst, ob die Vorlage des Vordrucks NeuFö3 im Jahr 2006 als verspätet zu werten ist und somit begünstigungsschädlich wirkt. Nach ständiger Rechtsprechung (siehe etwa VwGH vom 29. März 2007, Zl. 2006/16/0098) lässt das NeuFöG in seiner Gesamtheit erkennen…

UFSI RV/0252-I/07Betriebsübertragung: rechtzeitige Vorlage des Formulars NeuFö 3 (im Vorhinein) ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach dem NeuFöG; die nachträgliche Vorlage ist kein "rückwirkendes" Ereignis iSd § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2007

…im Vorhinein vorlegt. Unstrittig ist im Berufungsfalle, dass das Formular NeuFö 3 durch Vorlage erstmals mit der Berufung sohin erst im Nachhinein, dh. nach den Bestimmungen des NeuFöG verspätet vorgelegt wurde. Allerdings vertritt der Bw nunmehr die Ansicht, dass die verspätete Vorlage des amtlichen Vordruckes…

UFSS RV/0417-S/05Die Steuerbefreiung nach dem NeuFöG ist an die rechtzeitige Vorlage des Formulars NeuFö 3 gebunden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…ist für den gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2007, 2006/16/0098 dient § 295a BAO nicht der Korrektur von fehlenden formalen Tatbestandselementen. Demnach führte die nachträgliche Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 im Zuge des Berufungsverfahrens…

UFSS RV/0618-S/06Kann die Grunderwerbsteuerbefreiung des § 5a Abs. 2 Z. 2 NeuFöG gewährt werden, wenn Vorlage des Formulars NeuFö 3 erst im Zuge des Berufungsverfahrens erfolgt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2008

…ist für den gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2007, 2006/16/0098 dient § 295a BAO nicht der Korrektur von fehlenden formalen Tatbestandselementen. Demnach führte die nachträgliche Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 im Zuge des Berufungsverfahrens…

UFSW RV/2204-W/081. Befreiung nach dem NeuFöG 2. Festsetzung von Gesellschaftsteuer gemäß § 201 BAO mehr als 1 Jahr nach Selbstberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2011

…auf. Dementsprechend enthalten die Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö 3 jeweils im Kopf den Hinweis, dass die darunter folgende Erklärung unterschrieben den jeweils für die angestrebte Begünstigung in Betracht kommenden Behörden bzw. Parteienvertreter vorzulegen ist. Die Vorlage des Vordruckes Neufö 1 durch die Bw. erfolgte…

UFSW RV/2052-W/06Kann die Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach dem Neugründungsförderungsgesetz für die Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einer GmbH gewährt werden, wenn mit der Gesellschaftsteuererklärung ein nicht unterschriebenes Formular NeuFö 1 vorgelegt wurde? (Abw. aus mehreren Gründen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2012

…Unterschrift auf dem Vordruck wurde kein Erklärungswille dargetan (UFS 19.10.2011, RV/0332-K/11). Die Nachreichung des unterschriebenen Vordruckes NeuFö 1 am 17.8.2006 ist daher verspätet. Bemerkt wird, dass der im Berufungsverfahren vorgebrachte Verweis des § 1 Z 5 NeuFöG auf die…

UFSW RV/0653-W/08Vorlage des Vordrucks NeuFÖ 3 erfolgte verspätet, damit fehlt die materielle Voraussetzung für die Befreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…ist daher festzustellen, dass im gegenständlichen Fall die Inanspruchnahme der begehrten Begünstigung schon daran scheitert, dass die Berufungswerberin den amtlichen Vordruck (NeuFÖ 3) verspätet vorgelegt hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29.03.2007, 2006/16/0098 festgestellt: "Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes…

UFSL RV/0311-L/12Verspätete Vorlage des Formulars NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2013

…amtliche Vordruck ist gemeinsam mit der Abgabenerklärung innerhalb der Anzeigefrist vorzulegen; durch eine spätere Vorlage bzw. eine Vorlage des amtlichen Vordrucks (erst) im Berufungsverfahren wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098). Aus der Bestimmung des § 4 Abs. 4 NeuFöG…

UFSW RV/3414-W/09Aufteilung der Gesamtgegenleistung bei Übergabe von landwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen; NeuFöG-Formular wurde erst mit Vorlageantrag vorgelegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2013

…1 NeuföG die Vorlage des amtlichen Vordruckes Neufö 3 notwendig ist. Im gegenständlichen Fall wurde das Formular Neufö 3 (Erklärung der Betriebsübertragung) jedoch nicht vorgelegt und auch nicht in einem Urkundenarchiv gespeichert. Bei der Vorlage des ausgefüllten amtlichen Vordruckes bei der Behörde handelt es sich…

UFSL RV/1149-L/09Formular NeuFö3, Vorlage im Rechtsmittelverfahren verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2011

…NeuFö 3) ist dem Finanzamt erst im Berufungsverfahren vorgelegt worden. Das NeuFöG selbst lässt in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vergleiche etwa die Vorlage des Vordruckes als materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal - eintreten. Außer im Fall des…

UFSW RV/2091-W/07Verspätete Vorlage des Vordrucks NeuFö3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…dass die Vorlage des amtlichen Vordrucks NeuFö3 erst im Berufungsverfahren dazu führt, dass die Begünstigungen des NeuFöG nicht eintreten. Dem Einwand der Bw., für die Versäumung der Frist sei gemäß § 135 BAO bloß die Auferlegung eines Verspätungszuschlages vorgesehen, kann nicht gefolgt werden. Es ist vielmehr…

UFSG RV/0327-G/09Keine NeuFöG-Befreiung bei verspäteter Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2010

…NeuFöG im Text der Vertragsurkunde aufscheint, das entsprechende Formular aber nicht vorgelegt wird. So ist auch eine Heilung durch die Vorlage des amtlichen Vordrucks im Zuge des Berufungsverfahrens im Sinne der höchstgerichtlichen Judikatur nicht möglich (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098). Die rechtzeitige Vorlage…

UFSG RV/0849-G/07Verspätete Vorlage eines unvollständig ausgefüllten NeuFöG-Formulares
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2009

…Gebühren durch die Behörde ausgeschlossen ist. Eine nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordrucks kann nicht zur Nichterhebung der Abgabe führen (vgl VwGH 26.6.2003, 2000/16/0362; 18.9.2003, 2000/16/0763; 29.3.2007, 2006/16/0098). Im letztgenannten Erkenntnis behandelte der Verwaltungsgerichtshof…

UFSL RV/0669-L/02Anwendbarkeit der Begünstigungsbestimmungen des NeuFöG bei einer Kapitalerhöhung im Zuge einer Betriebsgründung (zweiphasige Gründung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

…schon wegen "verspäteter" Vorlage des im Gesetz geforderten ordnungsgemäß ausgefüllten amtlichen Vordrucks NeuFö 1 die Begünstigung nach § 1 Z 5 NEUFÖG verweigert werden, jedoch sind noch andere Kriterien, als die Vorlage eines amtlichen Vordrucks zu beachten. Aus den Parlamentarischen Materialien zu § 1 NEUFÖG (1766 BlgNr…

UFSW RV/2710-W/10Gründung der GmbH unterliegt jedenfalls der Gesellschaftsteuer. Für Befreiung nach NeuFöG fehlt es an ordnungsgemäß und insbesondere vollständig ausgefülltem Formular NeuFö 1, das die materiell-rechtliche Voraussetzung für Begünstigung darstellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2012

…Erklärung ist damit materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung. Im Gegenstandsfalle stellt sich die Sachlage nunmehr - abgesehen von der Frage der Rechtzeitigkeit der Vorlage der Formulare NeuFö 1 im Vorhinein, spätestens mit Entstehen des Abgabenanspruches - so dar, dass in beiden Vordrucken die im Berufungsverfahren…