…nicht berücksichtigt. Um den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages sachlich unbillig erscheinen zu lassen, müsste die Ursache für die verspätete Entrichtung ein im Behördenbereich gelegener Umstand oder ein sonstiger für den Abgabepflichtigen nicht vorhersehbarer verfahrensrechtlicher Vorgang sein. Ein solcher, außerhalb der Sphäre der…
…abhängig gemacht. Die beiden Rechtsgeschäfte stehen demnach in einem derart engen inneren Zusammenhang, dass insofern von einem einheitlichen Vorgang auszugehen ist. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es bei der beschwerdegegenständlichen Veranstaltung mangels ausreichenden Losverkaufs nicht zur Ziehung (Ermittlung des Gewinners) gekommen ist, wie…
…2009 nicht verkauft worden sein, dann hat die Liegenschaftseigentümerin die Möglichkeit die Verlosung dennoch durchzuführen, wobei diese Vorgangsweise auf der Homepage so rechtzeitig bekanntgegeben werden muss, dass bis zur Durchführung der Verlosung ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen gegeben ist; sollte die Liegenschaftseigentümerin sich dazu…
…Losverkauf gekommen sei, sondern dass lediglich die von den registrierten Teilnehmern einbezahlten Beträge treuhändig verwahrt worden seien. Der Begriff "Ware" erstrecke sich in der entsprechenden Gebührenbestimmung nicht auch auf Liegenschaften und sei im Zusammenhang mit Vorgängen, die zu einem Eigentumsübergang führen sollen, die Grunderwerbsteuer angedacht…
…Losverkauf gekommen sei, sondern dass lediglich die von den registrierten Teilnehmern einbezahlten Beträge treuhändig verwahrt worden seien. Der Begriff "Ware" erstrecke sich in der entsprechenden Gebührenbestimmung nicht auch auf Liegenschaften und sei im Zusammenhang mit Vorgängen, die zu einem Eigentumsübergang führen sollen, die Grunderwerbsteuer angedacht…
…12.2009 nicht verkauft worden sein, dann hat der Liegenschaftseigentümer die Möglichkeit die Verlosung dennoch durchzuführen, wobei diese Vorgangsweise auf der Homepage so rechtzeitig bekanntgegeben werden muss, dass bis zur Durchführung der Verlosung ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen gegeben ist; sollte der Liegenschaftseigentümer sich…
…2009 nicht verkauft worden sein, dann hat die Liegenschaftseigentümerin die Möglichkeit die Verlosung dennoch durchzuführen, wobei diese Vorgangsweise auf der Homepage so rechtzeitig bekanntgegeben werden muss, dass bis zur Durchführung der Verlosung ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen gegeben ist; sollte die Liegenschaftseigentümerin sich dazu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der U.K., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 16. September 2010, Steuernummer betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im November 2007 ist Herr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.K., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 16. September 2010, Steuernummer, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im November 2007 ist Herr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S.K., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 16. September 2010, Steuernummer, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im November 2007 ist Herr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H.K., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 16. September 2010, Steuernummer, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im November 2007 ist Herr…
…gewerbsmäßig) geschmuggelte Zigaretten zum Weiterverkauf gekauft habe, und dass auch das Heft "ÖKO-Plus" erst Einnahmen ab dem Jahr 1996 aufweist. Die obigen Ausführungen stellen eine auszugsweise Wiedergabe des im vorangegangenen Verfahren ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes dar. Zumal es sich um ein fortgesetztes Abgabenverfahren handelt…
…30. September 2008 sowohl dem Finanzamt X als auch dem Finanzamt Y übermittelt, welche beide die Unterlagen an das Finanzamt A. weitergeleitet haben. Für die vorangeführten Erwerbe wurden vom Finanzamt A für die identischen Rechtsvorgänge sowohl am 18. November 2008, als auch am 26. November…
…30. September 2008 sowohl dem Finanzamt X als auch dem Finanzamt Y übermittelt, welche beide die Unterlagen an das Finanzamt A. weitergeleitet haben. Für die vorangeführten Erwerbe wurden vom Finanzamt A für die identischen Rechtsvorgänge sowohl am 18. November 2008, als auch am 26. November…
…sonstiges Rechtsgeschäft dar, das einen Anspruch auf Übereignung bzw. auf einen Eigentumserwerb begründe, sodass damit kein steuerpflichtiger Vorgang verbunden und daher der Bescheid ersatzlos aufzuheben sei. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde dahin begründet, es sei bereits aus der "Vertragsbetitelung" erkennbar, dass ein Rechtsgeschäft vorliege, welches den…
…die Weiterübertragung durch das Erbübereinkommen keinen begünstigten Erwerb darstelle. In der Vorhaltsbeantwortung führte die Mutter im Wesentlichen aus: Das im vorliegenden Fall von mir mit meinen Söhnen geschlossenen Erbübereinkommen vom 7.10.2005 ist unserer Meinung nach allerdings in Summe als unentgeltlicher Vorgang zu betrachten…
…die Weiterübertragung durch das Erbübereinkommen keinen begünstigten Erwerb darstelle. In der Vorhaltsbeantwortung führte die Mutter im Wesentlichen aus: Das im vorliegenden Fall von mir mit meinen Söhnen geschlossenen Erbübereinkommen vom 7.10.2005 ist unserer Meinung nach allerdings in Summe als unentgeltlicher Vorgang zu betrachten…
…erläuterte nicht, welche Überprüfungen und Vergleiche sie angestellt habe, und sei in ihrer Vorgangsweise derartig mangelhaft gewesen, dass sie zwar einen Umsatz zuschätzte, jedoch keinerlei Überlegungen anstellte, mit welchem Aufwand dieser zusätzliche Umsatz hätte erzielt werden sollen - und auch dieser Aufwand wäre zu schätzen gewesen…
…beruhen auf Ausschüttungen von 1996 - 1998, also auf einem Zeitraum, in dem die vom Bw. ins Treffen geführten Bestimmungen Geltung hatten. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung zur Bewertung eines Anteils an einer Personengesellschaft im Zusammenhang mit Vorgängen, die dem § 1 Abs. 1 ErbStG unterliegen…
…beruhen auf Ausschüttungen von 1996 - 1998, also auf einem Zeitraum, in dem die vom Bw. ins Treffen geführten Bestimmungen Geltung hatten. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung zur Bewertung eines Anteils an einer Personengesellschaft im Zusammenhang mit Vorgängen, die dem § 1 Abs. 1 ErbStG unterliegen…