…bezeichnet. Weiters gelangte der Prüfer zur Kenntnis, dass auch die ausstehende Stammeinlage mittlerweile einbezahlt worden war. Der Ansicht des Prüfers, wonach der amtliche Vordruck spätestens zum Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen müsse, folgend setzte das Finanzamt der Bw. gegenüber mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid Gesellschaftsteuer (GesSt)…
…mit der Eintragung fällig wäre. Eine wie hier vorliegende bloß geringfügige Verspätung sei somit ohne Belang. Das Original des angeführten Vordruckes war dann im Zuge des Rechtsmittelverfahrens dem Finanzamt nachgereicht worden. Über die Berufung wurde erwogen: Unstrittig ist im gegenständlichen Fall, dass ein grundsätzlich der…
…vermissen. Es ist weder das entsprechende Kästchen angekreuzt noch auf eine andere Weise diese Auswahlmöglichkeit markiert oder bezeichnet. Der Ansicht des Prüfers, wonach der amtliche Vordruck spätestens zum Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen müsse, folgend setzte das Finanzamt der Bw. gegenüber mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid…
…eingeräumten Rechte wurden von den Parteien bewertet. Am 8 .Mai 2006 wurde die,auf diesen Erwerbsvorgang bezogene, Abgabenerklärung dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern im Wege von Finanzonline elektronisch übermittelt und der Übergabsvertrag sowie der amtliche Vordruck NeuFö 3, betreffend die Erklärung zur (Teil-) Betriebsübertragung (…
…zeigte diesen Übergabsvertrag am 8. März 2007 im Wege von Finanzonline dem Finanzamt an. Eine Kopie des Übergabsvertrages und des amtlichen Vordruckes der Erklärung der Neugründung (NeuFö3) reichte die Bw. am 9. März 2007 dem Finanzamt nach. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien…
…September 2007, übermittelte der Vertreter des Bw. FaxNr. eine Telekopie eines auf die Inanspruchnahme der Grunderwerbsteuerbefreiung gerichteten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG). Aus der Telekopie ist zu schließen, dass das zu Grunde liegende Original mit 24. September…
…dass eine gesetzliche Bestimmung, wonach die Anträge gemäß NeuFöG bzw. der Vorlage der Vordrucke rechtzeitig mit der Abgabenerklärung zu erfolgen haben, nicht existiere, sondern die Abgabenbefreiung gemäß NeuFöG bis zur rechtskräftigen Abgabenfestsetzung beantragt werden könne. Die Entscheidung über die Berufung wurde mit Bescheid vom 11…
…Finanzamt am 20. Jänner 2006 wurde dem Finanzamt die Erklärung gemäß § 5 a iVm. § 4 NeuFög (Vordruck NeuFö 3) in Kopie übermittelt. Das Finanzamt setze mit den angefochtenen Bescheiden die GrESt gemäß § 7 Z. 1 mit 2 % vom Wert der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (§ 4…
…607,98 € fest. Hinsichtlich der Befreiung nach dem NeuFöG verwies das Finanzamt darauf, dass kein amtlicher Vordruck über die Erklärung der Betriebsübertragung bei der Behörde vorgelegt worden sei. Gegen diese Vorschreibung wurde am 19. März 2009 Berufung eingelegt und die Höhe der Steuerfestsetzung bestritten…
…sinngemäß anzuwendenden - § 4 NeuFöG treten die Wirkungen (Begünstigungen) dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. Der neue Betriebsinhaber hat bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei im Hinblick auf die…
…brachte die Bw. vor | "1. | Die Wirkungen des NeuFöG treten gem § 4 Abs 1 NeuFöG dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden einen amtlichen Vordruck vorliegt, in dem die Neugründung erklärt wird. Die Erklärung der Neugründung wurde am 16…
…an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel erfolgte durch den vertragserrichtenden Notar am 17. November 2011. Mit Kurzmitteilung vom selben Tag übermittelte der Notar eine Ablichtung des Vordruckes NeuFö3 an das Finanzamt. Das Finanzamt setzte daraufhin mit Bescheid vom 25. Juni 2012, Erfassungsnummer zzz…
…Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde 2. vom 19.02.2008 betreffend den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern vom 29.01.2008 wie folgt aus: Der vollständig ausgefüllte amtliche Vordruck gemäß § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz lag in der Fassung vom 24…
…welche Formulare konkret beigelegt wurden, wer die Gruppenmitglieder sind und enthält auch keine Erklärung über einen Steuerausgleich der finanziell verbundenen Unternehmen. Im Begleitschreiben ersuchte die Bw. die fehlenden Unterschriften auf den amtlichen Vordrucken bis zum 15. Jänner 2010 nachreichen zu dürfen, da urlaubsbedingt eine rechtzeitige…
…5 sowie des § 5a Abs. 2 Z 2 NEUFÖG von vornherein ein, sofern der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck über die Erklärung der Übertragung (NeuFö 3) vorlegt. (2) Vor dem 1. September 2002 treten die Wirkungen des § 1 Z…
…5 sowie des § 5a Abs. 2 Z 2 NEUFÖG von vornherein ein, sofern der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck über die Erklärung der Übertragung (NeuFö 3) vorlegt. (2) Vor dem 1. September 2002 treten die Wirkungen des § 1 Z…
…sei, da auf Grund seiner Beschäftigung bei UnternehmenNN eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer ohnedies nicht in Betracht käme. Der Berufungsschrift war ein vollständig ausgefüllter Vordruck NeuFö3 im Original beigelegt. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 4. März 2008 als unbegründet ab. Der Bw…
…als "Nachtrag zur Online-Abgabenerklärung" bezeichneten und per Telefax eingebrachten Eingabe vom 22. Februar 2006 reichte der Vertreter der Bw. den Vordruck "Erklärung der (Teil-) Betriebsübertragung, NeuFö3" nach und beantragte die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 5a iVm § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz - NeuFöG. Das Finanzamt setzte daraufhin…
…2 Z. 2 NeuFöG nicht gewährt werden kann, weil der amtliche Vordruck (NeuFö 3) für Betriebsübernahmen nicht vorgelegt wurde. (In diesem Zusammenhang ist Folgendes anzumerken: Mit gesondertem Bescheid wurde die Grunderwerbsteuer für den Vorgang laut Einbringungsvertrag festgesetzt. Diese Vorschreibung ist hier nicht berufungsgegenständlich, allerdings für…
…wären die Voraussetzungen für die Grunderwerbsteuerbefreiung vorgelegen. Das Formular NeuFö 3 sei irrtümlich nicht an das Finanzamt mitgeschickt worden. Der vollständig ausgefüllte amtliche Vordruck NeuFö 3 ist gleichzeitig mit der Berufung am 30. März 2005 beim Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr eingelangt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17…