…folgende Ergebnisaufteilungen vorgenommen: | Jahr | Gesamteinkünfte der Bw. | Vorausgewinn LK | Anteil an den Einkünften LK | Anteil an den Einkünften KK | | € | € | € | € | 2005 | -7.331,92 | 2.370,14 | 1…
…keine weiteren Einkünfte bezieht, durchgeführt. Für diese Tätigkeit wurde ihr seit dem Jahr 1994 jährlich ein Vorausgewinn in der Höhe von 120.000 ATS (bis Ende 2001) bzw. 8.720,74 € (ab 2002) gewährt. Wie aus den Abgabenerklärungen ersichtlich ist, sind aus der Vermietung…
…würde. Der Wert des Gesellschaftsvermögens ist dabei durch Schätzung zu ermitteln. Den Kommanditisten trifft im Falle eines ungedeckten Abgangs keine Nachschusspflicht. Entgegen dieser "Vereinbarung" wurde nie ein Vorausgewinn ermittelt und die durchwegs negativen Betriebsergebnisse von der Bw. im Verhältnis 50:50 auf die Gesellschafter aufgeteilt…
…Unternehmenszweckes unbedingt erforderliche Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Ein fremder Dritter hätte in der gegebenen Situation keinesfalls 4,000.000,00 S zur Verfügung gestellt und einem Vertrag mit einem Vorausgewinn von 500.000,00 S für die A GmbH und einer erstmaligen Kündigungsmöglichkeit zum 31…
…hielt der Bw. entgegen, dass die Minderung des Vorausgewinnes der Gesellschafterin der GesnbR ausschließlich zur Verbesserung seines eigenen Ergebnisses als Gesellschafter der GesnbR führe und keinesfalls ein Instrument zur Erlangung von Verlustzuweisungen darstelle. Mit Eingabe vom 27. Juni 2013 hat der Bw. seinen Antrag auf…
…Der Bw. ist mit 99% (abzüglich eines Vorausgewinnes in Höhe von 20.000 ATS monatlich an den Gesellschafter FB) am Gewinn beteiligt. Für die Jahre 1996 - 1998 wurde eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt, da den geringen Einnahmen relativ hohe Personalkosten gegenüberstanden. Hinsichtlich der Personalaufwendungen bei dem…
…August 1996 seien Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorgelegen. Bis 27. Dezember 2000 seien dann die Einkünfte aus diesem Anstellungsverhältnis als Vorausgewinn Teil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Beteiligung an der KG gewesen. Ab 1. Jänner 2001 (Einbringung des KG-Anteiles in die GmbH) bis 30…
…hätten die Gesellschafter ihre Anteile um S 13,000.000,00 (€ 944.746,84) an die Bw. verkauft und dabei einen Vorausgewinn (Agio) von S 2,750.000,00 (€ 199.850,29) erzielt, wobei der Zufluss des Geldes im Jahr 1995 erfolgt sei…
…auf die zwei Jahre später von der Bw. vorgenommene Veräußerung der gesamten Beteiligung an der G-GmbH als Vorausgewinn (Agio) behandelte - Gewinn aus dieser Veräußerung betrug S 2,750.000,00 (€ 199.850,29). Die Gesellschafter erzielten damit, gemessen am Nennwert, aus der Veräußerung…
…alle Aufwendungen zu erstatten, die mit der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft direkt oder indirekt zusammenhängen. Daneben hat die Komplementärin Anspruch auf eine jährliche Haftungsprovision (Vorausgewinn) in Höhe von acht Prozent ihres jeweiligen Stammkapitals. Der Ersatz der Aufwendungen steht der Komplementärin auch dann zu, wenn kein Gewinn…
…Der Bw. hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung in Form zunächst einer 7%-igen Verzinsung des eingebrachten Kapitals als Vorausgewinn und bei einem Reingewinn bis zu S 500.000,- einen Bonus von 3% und bei einem 1 Mio. übersteigenden Gewinn einen Bonus von 5% des eingebrachten Kapitals…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, geb. GebDat, Adresse, vertreten durch Günther Schmidt, Wirtschaftstreuhänder, 2431 Enzersdorf/Fischa, Tulpengasse 29, vom 7. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vom 12. Juni 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Eveline Umgeher, Witwerfortbetrieb DI Franz Umgeher, Wirtschaftstreuhänder, 1110 Wien, Mautner Markhofgasse 13-15/5/23, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. September…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EB, Adr., vom 29. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 18. September 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 12. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 24. Juli 2006 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des C und der V, wohnhaft in der Schweiz (keine Abgabestelle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Mag. Robert Steier und KomzlR Oswald Heimhilcher im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung der TBG, vertreten durch Vienna CityTax Steuerberater GmbH, 1220…
Vermittlungsleistung nachweislich erhalten - und es muss eine Passivpost einstellen. Dann ist die Frage, was ist mit dem Aufwand aus der Passivpost. Nach dem Handelsrecht habe ich Herstellungskosten oder einen Aufwand. Im Steuerrecht gibt es keine davon abweichende Norm, die mir sagen würde, dass diese Passivpost…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. An…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des B und der E, Adresse unbekannt verzogen, vom 8…