…Februar 2009 auf Änderung des Voranmeldungszeitraumes betreffend Umsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) begann im Jahr 2003 mit seiner Tätigkeit als juristischer Redakteur und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Laut den…
… 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer 2-12/2003 in Höhe von € 27.826,00, für 1-12/2004 in Höhe von € 9.592,00 und für 1-5/2005 in Höhe von €°19.998,00 (insgesamt…
…Tage, Juni 1998 80 Tage, Juli 1998 50 Tage, August 1998 20 Tage. Überdies wurden die von R unterfertigten Voranmeldungen, in welchen Zahllasten ausgewiesen waren, laut Datum der Ausfertigung teilweise auch noch zurückgehalten und erst verspätet beim Finanzamt eingereicht: betreffend Mai 1996 22 Tage, betreffend…
…unzulässigen Inhalt aufgewiesen habe, weshalb diese am 22.6.2011 neuerlich elektronisch übermittelt worden sei. Da die ursprüngliche Voranmeldung rechtzeitig (eine Woche vor dem Fälligkeitstag) eingereicht worden sei, sei die Festsetzung der Säumniszuschläge im Hinblick auf deren Sinn und Zweck verfehlt. Gerade der Steuerüberschuss habe…
…kann (VwGH 24.5.2012, 2009/15/0075, uva). Eine bescheidmäßige Festsetzung von Vorauszahlungen kann daher, aus welchem Verfahrenstitel immer, nur solange erfolgen, als nicht ein den Voranmeldungszeitraum beinhaltender Veranlagungsbescheid wirksam erlassen wurde (§ 21 Abs. 3 zweiter Satz UStG 1994). Innsbruck, am 6. November 2012
…frei gegeben. Die Steuerberatungskanzlei habe die Bilanzen erstellt, laufend beraten und die Lohnverrechnung durchgeführt. Im angeführten Zeitraum habe sein Bruder die Voranmeldungen elektronisch eingereicht. Er habe diese nicht kontrolliert und sich auf seinen Bruder verlassen. Die Rückzahlungsanträge beim Finanzamt habe ebenfalls sein Bruder gestellt. Die…
…3.2007, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht im Umsatzsteuervoranmeldungsverfahren für Juli 2006, gemäß § 311 Abs 2 BAO einen Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht (Devolutionsantrag) an den UFS gestellt, da die Voranmeldung nicht gebucht, aber auch kein Festsetzungsbescheid gemäß § 21 Abs 3 UStG erlassen worden sei. Gemäß…
…10 BAO bestimme, dass Säumniszuschläge bis zu einem Betrag von € 50,- nicht festzusetzen seien. Diese Freigrenze sei - vereinfachend - mit der Anzahl der vom Veranlagungszeitraum umfassten Voranmeldungszeiträume (= 12 Monate) zu multiplizieren, woraus sich eine Säumniszuschlagsfreigrenze von € 600,- bzw. eine säumniszuschlagsfreie Bemessungsgrundlage von €…
…habe aufgrund von Überwachungsmaßnahmen betreffend die Umsatzsteuer und nach Einsichtnahme in den körperlichen und elektronischen Steuerakt festgestellt, dass für die Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume Jänner bis Juni 2011 weder Voranmeldungen eingereicht noch entsprechende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer geleistet worden seien. Bei weiterer anlassbezogener Durchsicht des Abgabenkontos sei festgestellt worden…
…in den Jahren 2008 und 2009, jeweils unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 2008 und Jänner bis März 2009, eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer iHv. insgesamt 5.607,00 €…
…zu StrNr. 052/2005/00000-001 schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich a.) [in den Jahren 2002 bis 2006] unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Monate Jänner, Februar, März, August…
…G, im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Vorauszahlungen von Umsatzsteuer für die Monate 07, 10 und 11/2006 iHv. (insgesamt) 15.097,94 € (im Einzelnen: 07…
… 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 615.678,-- (04/07 ATS 21.351,-- + 05/97 ATS 150.243,- + 11/97 ATS 15.467,-- + 12/97 ATS 304.237,-- + 02/98 ATS 42.323,-- + 03/98…
…Februar, April bis August 1998 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetztes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt ATS 132.070,-- bewirkt, dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und…
…Verletzung der Verpflichtung zur Abgaben von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2008 (richtig: 09/2007 bis 08/2008) in Höhe von € 7.986,92 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen…
…unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG1994 entsprechenden Voranmeldungen für 7-10/2004 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 4.692,30 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiermit ein Finanzvergehen…
…Berücksichtigung von Vorsteuer (gemeint wohl: nicht) erklärt worden wäre, nicht zulässig. Darüber hinaus wäre es auffällig, dass sofort nach dem für November 2007 endenden Zeitraum für die Voranmeldung der Umsatzsteuer mit 15. Jänner 2008, nämlich am 17. Jänner 2008 diese als Abgabennachforderung festgesetzt worden wäre…
…infolge seiner Ausbildung (BWL-Studium bzw. dabei absolvierter einschlägiger Fachlehrgang) einen überdurchschnittlichen abgabenrechtlichen Wissensstand aufweisender Unternehmer über seine Pflichten zur pünktlichen Entrichtung von Vorauszahlungen bzw. zur Einreichung von Voranmeldungen so weit Bescheid gewusst habe, um bei ihm auch jeweils einen entsprechenden Tatvorsatz iSd § 33 Abs…
…hat als Geschäftsführer und damit abgabenrechtlich Verantwortlicher der Fa. B GmbH vorsätzlich die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Voranmeldungszeiträume April bis Juli 2002 in der Gesamthöhe von 45.043,73 € (U 4/2002: 17.986,81 €; U 5/2002: 19.056,92 €…
…verpflichtet war, liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. vor, weil er es unterließ, im laufenden Kalenderjahr 2008 Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Voranmeldungen der Lohnabgaben einzureichen. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die…