…gezogenen Bescheid wurde die Pfändung des Guthabens verfügt, nicht aber die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen. Nach dem klaren Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO setzt eine derartige Sicherungsmaßnahme nicht den Eintritt der Rechtskraft (des Sicherstellungsauftrages) voraus. Da die Vollstreckung zur Sicherung somit zulässig war…
…weil diese Nebengebühren des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens mit Beginn der jeweiligen Amtshandlung fällig werden und gleichzeitig mit dem einzubringenden Betrag vollstreckt werden können (§ 26 Abs. 5 AbgEO). Die Ausführungen in den Vorlageanträgen betreffend die Unzuständigkeit des Finanzamtes zur Erlassung von Berufungsvorentscheidungen gehen in mehrfacher Hinsicht…
…verfügt, nicht aber die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen. Nach dem klaren Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO i. V. m. § 254 BAO setzt eine derartige Sicherungsmaßnahme nicht den Eintritt der Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages voraus. Somit war die Vollstreckung zur Sicherung ungeachtet dessen zulässig, dass…
…Somit war die Vollstreckung zur Sicherung ungeachtet dessen zulässig, dass die von der Bw. gegen den Sicherstellungsauftrag eingebrachte Berufung zum Zeitpunkt der Pfändung noch nicht erledigt war (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2403). Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels…
…Guthabens der Bw. verfügt, nicht aber die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen. Nach dem klaren Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO setzt eine derartige Sicherungsmaßnahme nicht den Eintritt der Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages voraus. Da die Vollstreckung zur Sicherung somit zulässig war - gemäß § 254 BAO wurde…
…zur BAO, § 232, 2403, könne der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner - sofern während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag eingeleitet worden sei, gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO in Verbindung mit § 254 BAO zulässigerweise Vollstreckung zur Sicherung geführt werde - die Aufschiebung der Vollstreckung…
…Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung der Vollstreckung verlangen, wenn er mit einem Rechtsmittel gegen den Sicherstellungsauftrag begründet dessen Aufhebung beantragt. Der Sicherstellungsauftrag (§ 232 BAO) ist Grundlage (Exekutionstitel) für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren (§ 233 Abs. 1 BAO), er ist jedoch nicht Exekutionstitel für das Vollstreckungsverfahren zur Befriedigung…
…sind auf die zur Sicherung von Abgaben vorgenommenen Vollstreckungshandlungen die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Sofern nicht die - hier nicht in Betracht kommende - Bestimmung des § 67 zur Anwendung kommt…
…Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 20. April 2010, Zl. 520000/90118/2/2010, mit dem zur Sicherung einer Geldstrafe (§ 35 Abs.4 FinStrG) iHv € 1.700,00, eines Teilwertersatzes (§ 19 FinStrG) iHv € 6.500,00 und Verfahrenskosten (§ 185 Abs.1 FinStrG) iHv…
…Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. April 2010, Zl. 520000/90119/2/2010, mit dem zur Sicherung einer Geldstrafe (§ 35 Abs.4 FinStrG) iHv € 4.200,00, eines Wertersatzes (§ 19 FinStrG) iHv € 13.000,00 und Kosten (§ 185 Abs.1 FinStrG) iHv…
…Sicherstellungsauftrag) des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 24. Juni 2010, Zl. 520000/90197/2/2010, mir dem zur Sicherung einer Geldstrafe (§ 35 Abs.4 FinStrG) iHv € 420,00, eines Werterlags (§ 17 iVm § 89 Abs.7 FinStrG) iHv € 6.500,00…
…Beitreibungsersuchen ist ein einheitlicher Vollstreckungstitel beizufügen, der zur Vollstreckung im ersuchten Mitgliedstaat ermächtigt. Dieser einheitliche Vollstreckungstitel, dessen Inhalt im Wesentlichen dem des ursprünglichen Vollstreckungstitels entspricht, ist die alleinige Grundlage für die im ersuchten Mitgliedstaat zu ergreifenden Beitreibungs- und Sicherungsmaßnahmen. Er muss im ersuchten Mitgliedstaat weder…
…alle Sicherungsmittel letztendlich der Besicherung des Darlehens dienen zu lassen. Daher müsste auch die Befreiungsbestimmung des § 20 Z 5 GebG zur Anwendung kommen. Es gibt bereits im Darlehensvertrag die Verpflichtung des Drittschuldners als Bürge und Zahler mit dem Hintergrund, die verpfändete Liegenschaft gleich vollstrecken zu…
…adressiert und betrifft einen bei diesem Finanzamt aushaftenden Abgabenrückstand des Bw. zur StNr.: 222/2222. (Die Steuernummer des Bw. beim Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel lautet 333/3333). Eine Einstellung der Vollstreckung auf den Arbeitslohn setzt voraus, dass ein diesbezügliches Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde. Da…
…vertreten durch N. Steuerberatungsgesellschaft mbH., vom 7. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes S.V. vom 8. August 2005 betreffend Pfändung einer Geldforderung zur Sicherung (§§ 65, 71 AbgEO) nach der am 15. März 2007 in K., durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als…
…Mit Bescheid vom 28.9.2005 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen der Berufungswerberin (Abgabenschuldnerin) zur Sicherung näher aufgegliederter Abgabenansprüche in Höhe von insgesamt 7.447.400,00 € an. Im Einbringungsakt findet sich eine Durchschrift dieses Bescheides für die…
…Mit Bescheid vom 28.9.2005 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen der Berufungswerberin (Abgabenschuldnerin) zur Sicherung näher aufgegliederter Abgabenansprüche in Höhe von insgesamt 7.447.400,00 € an. Im Einbringungsakt findet sich eine Durchschrift dieses Bescheides für die…
…Mit Bescheid vom 28.9.2005 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen der Berufungswerberin (Abgabenschuldnerin) zur Sicherung näher aufgegliederter Abgabenansprüche in Höhe von insgesamt 7.447.400,00 € an. Im Einbringungsakt findet sich eine Durchschrift dieses Bescheides für die…
…Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen (§ 65 Abs. 4 AbgEO). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist neben dem Drittschuldner auch der Abgabepflichtige zur Berufung gegen die Forderungspfändung legitimiert (Liebeg…
…kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Gemäß § 65 Abs. 1 BAO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben…