…2 Abs. 1 und 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für minderjährige und unter gewissen Voraussetzungen für volljährige Kinder. Gemäß § 2 Abs. 3 FLAG sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b…
…der in lit. b, bb vorgesehenen Studiendauer, Diese Bestimmung sei demnach eingeführt worden, um Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, welche die vorgesehenen Ausbildungszeiten überschreiten würden und daher keine Familienbeihilfe mehr beziehen würden, von der Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung auszuschließen. Es gehe also darum, dass verhindert werde…
…unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat. § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 bestimmt, dass volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn auf sie die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 lit. a bis c FLAG 1967 zutreffen und wenn sie wegen einer vor…
…nach lit. c) für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Volljährige Vollwaisen haben nach §…
… 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) in der geltenden Fassung bestand Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet wurden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich…
…wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 27. Lebensjahr (bzw. seit der Novelle BGBL 433/1996 das 26. Lebensjahr) noch nicht vollendet…
…b FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder , die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet werden oder in ihrem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K.M. , 5020 Salzburg, Br.str. 27, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Thomas Seiler, vom 7. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Dezember 2009 beantragte die Beihilfenwerberin die Zuerkennung der Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2010, da ihr volljähriger Sohn nach einer abgeschlossenen universitären Ausbildung ein "weiteres Studium" an einem College in England betreibe. Aus einer Beilage zum Antrag ging hervor, dass der Sohn ab [Datum] an einem …
…S., geb. am ttmmjj, für die Zeit ab Oktober 2003 mit folgender Begründung ab: "Ihr volljähriger Sohn S. ist seit September 2003 nicht mehr in Berufsausbildung und auch nicht arbeitssuchend vorgemerkt ohne Bezüge. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht daher ab 1. Oktober 2003 nicht mehr…
…aufgenommen. Das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg forderte mit Bescheid vom 29. Juli 2005 die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für die Zeit vom 1.12.2003 bis 31.1.2004 mit folgender Begründung zurück: Ihr volljähriger Sohn H. hat sein Studium (V 535) mit 17.11…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Der Bw. erhob gegen diesen Bescheid fristgerecht Berufung und führte dazu aus: "...Mein volljähriger Sohn E besucht seit dem Wintersemester 2001 einen Vorstudienlehrgang an der Universität Wien und ist als außerordentlicher Studierender inskribiert. Dieser Lehrgang umfasst 24 Stunden pro Woche…
…2010 betrifft. September 2010: Für den September 2010 sandte ich Ihnen keine Honorarnote und keinen Vertrag mit der Familie, weil ich sie nicht besitze. Wie ich schon erklärte, mein nicht volljähriger Sohn ... wurde an der Universitätsklinik...in K. operiert... In diesem Monat bestanden wir Voroperationuntersuchungen…
…mitbewirtschaftet werde. Wie aus der vorgelegten Familienstandsbescheinigung hervorgehe, lebten mangels eigenen Einkommens im Haushalt des Bw. am Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina neben seiner Ehefrau auch sein volljähriger Sohn, seine Schwiegertochter und seine drei Enkelkinder. Eine Verlegung des Familienwohnsitzes sei daher für den Bw. nicht möglich…
…nicht auf Allgemeinbildung ausgerichtetes Wissen vermittelt wird, eine angemessene Unterrichtsdauer sowie die Verpflichtung zur Ablegung einer Abschlussprüfung. Ihr obgenannter volljähriger Sohn hat seine Berufsausbildung mit Juni 2008 abgebrochen. Die Bw. legte gegen die Rückforderung Berufung ein und führte in der Begründung hiezu aus: (Die Rückforderung…
…auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs 1 bis 3 des § 6 FLAG 1967). § 6 Abs 2 lit a FLAG 1967 bestimmt hinsichtlich volljähriger Vollwaisen, dass diese (bei Zutreffen weiterer Voraussetzungen) Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie das 26. Lebensjahr noch…
…Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Gemäß § 6 Abs. 2 lit. d FLAG haben volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27. Lebensjahres…
…Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch…
…laufend: Arbeitslosengeldbezug (Notstandshilfe). Mit Bescheid vom 16.11.2005 forderte das Finanzamt Wien 2/20/21/22 hierauf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für R für den Zeitraum 1.1.2004 bis 30.9.2004 zurück. Da sich der volljährige Sohn nicht mehr in Berufsausbildung befunden habe…
…einer (Erst)Aufenthalts- bzw. (Erst)Niederlassungsbewilligung an sog. Drittstaatsangehörige zum Zweck des Familiennachzuges nach Österreich sei jedoch zugunsten volljähriger Kinder gemäß den fremdenrechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen und nicht möglich. Das vorgenannte Kind des Berufungswerbers könnte daher jedenfalls nicht nach Österreich nachziehen, und der Berufungswerber müsste…