…die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird, das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss der Ausbildung erforderlich ist und diese Prüfungen auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden und wenn die Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgt. Im Vorlageantrag führt der…
…an einer Schule. Eine Ausbildung, die nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht, vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie die übrigen von der Rechtsprechung geforderten, oben angeführten Voraussetzungen erfüllt. Von einer Berufsausbildung kann auch dann ausgegangen werden, wenn es…
…Satz gegeben, da die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht werde, und das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss des Lehrgangs erforderlich sei, diese auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden und eine Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgen würde. Die Ausbildung…
…am Universitätslehrgang zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung aus Deutsch (ein Vorstudienlehrgang der Universität) erfolgreich teilgenommen. Universitätslehrgänge stellen zwar grundsätzlich kein ordentliches Studium dar, jedoch kann eine Berufsausbildung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b gegeben sein, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird…
…Zeit abgelegt werden. Es muss eine Ausbildung für ein spezielles Berufsbild erfolgen. Das Finanzamt begründet den Abweisungsbescheid mit dem zu geringen zeitlichen Aufwand. Universitätslehrgänge könnten nur dann als Berufsausbildung iS des Familienlastenausgleichsgesetzes angesehen werden, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht werde. Der…
…eine Bildungsmaßnahme in einer entsprechend strukturierten Form (auch wenn sich diese lediglich in der Ablegung einer Abschlussprüfung mit vorgegebenen, allgemein gültigen Anforderungen), mit einer entsprechenden zeitlichen Inanspruchnahme des Auszubildenden (arg in VwGH 18.11.2008, 2007/15/0050; "... volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht…
…1967 gegeben sein, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird, das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss des Lehrgangs erforderlich ist, diese auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden und eine Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgt. Im gegenständlichen Fall…
…der Maturaschüler muss aber durch das Antreten zu Prüfungen innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erlangen (vgl. VwGH vom 26.6.2002, 98/13/0042). Eine Ausbildung, die nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer…
…könne eine solche dann gegeben sein, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht werde, das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss der Ausbildung erforderlich sei und diese Prüfungen auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt würden. Weiters müsse die Ausbildung für ein…
…schulischer oder kursmäßiger Bildungsmaßnahme, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Ferner muss diese Bildungsmaßnahme nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beanspruchen (siehe UFS RV/0208-F/09). Nach der unwidersprochen…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat in mehreren Erkenntnissen, insbesondere in seinem Erkenntnis vom 13.03.1991, 90/13/0241 ausgeführt, dass es auch als Berufsausbildung gem. § 2 Abs. 1 lit. b 1. Satz des FLAG gelten kann, wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird…
…sondern jede Art schulischer oder kursmäßiger Bildungsmaßnahme, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Sofern diese nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht, vermittelt sie - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen wie…
…Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist. Zur Berufsausbildung gehört zweifellos die allgemein bildende Schulausbildung. Zur Berufsausbildung im Sinne des § 2 FLAG 1967 zählt aber nicht nur die Ausbildung an einer Schule. Eine Ausbildung, die nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer…
…wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird und das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang eines Lehrganges erforderlich ist. All diese Voraussetzungen sind auch bei der Ausbildung meiner Tochter gegeben. Somit würde der Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben sein." Der Berufung beigelegt wurde…
…wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird, das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss der Ausbildung erforderlich ist und diese Prüfungen auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden und wenn die Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgt. Eine zielstrebige und…
…sondern jede Art schulischer oder kursmäßiger Bildungsmaßnahme, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Sofern diese nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht, vermittelt sie - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen wie…
…an einer Schule. Eine Ausbildung, die nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht, vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie die übrigen von der Rechtsprechung geforderten, oben angeführten Voraussetzungen erfüllt. Von einer Berufsausbildung kann auch dann ausgegangen werden, wenn es…
…einer Schule. Eine Ausbildung, die nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht, vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie die übrigen von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 FLAG kann auch ausgegangen werden, wenn…
…wenn die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht wird, das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss der Ausbildung erforderlich ist und diese Prüfungen auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden und wenn die Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgt. Im gegebenen Fall…
…an einer Schule. Eine Ausbildung, die nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht, vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie die übrigen von der Rechtsprechung geforderten, oben angeführten Voraussetzungen erfüllt. Von einer Berufsausbildung kann auch dann ausgegangen werden, wenn es…