…sei für die Buchhaltung und für die Erstellung der Steuererklärungen ein Steuerberater beauftragt gewesen, dem die Belege jedoch, wie sich letztlich herausgestellt habe, nur unvollständig übermittelt worden seien. Bis zum Zeitpunkt der Besachwalterung sei er keinen Tag arbeitslos gewesen, er habe immer versucht, eine berufliche…
…Da somit für die Abgabenerhebung wesentliche Unterlagen fehlen, hat die Amtspartei zu Recht diese Grundlagen zu schätzen. Wenn der steuerliche Vertreter in einem Telefonat mit dem UFS betreffend die Zurechnung der Einkünfte auf die jeweiligen Taxilenker begehrt und zu diesem Zweck auf das VwGH-Erkenntnis…
…2012 ersuchte der Unabhängige Finanzsenat den Bw. um Erbringung eines Gleichbehandlungsnachweises. Am 15. November 2012 sprach der Bw. beim UFS vor und überreichte eine eidesstattliche Erklärung, wonach er für das Taxiunternehmen der A-GmbH als Geschäftsführer in der Zeit vom 11. Mai 2011 bis 13…
…K) vereinbart worden, dass- die Fahrer ein Fahrzeug zu ihrer ausschließlichen Verfügung hätten, für welches sie auch die volle Verantwortung sowie sämtliche damit zusammenhängende Kosten trügen;- weiters hätten sie sämtliche mit der Anmeldung als Angestellte verbundenen Kosten und Gebühren zu tragen gehabt;- vereinbart sei gewesen…
…der Folge wurde vorgehalten, dass eine Firmenbuchabfrage ergeben habe, dass die Bw. insgesamt bereits bei 91 Gesellschaften als handelsrechtliche Geschäftsführerin fungiert habe, solche Positionen bereits seit dem Jahr 2000 übernommen habe und im Zeitraum, für den die Haftung ausgesprochen worden sei, in 46 Firmen als…
…jedenfalls aber, dass eine solche für die steuerlichen Angelegenheiten der Firma zuständig gewesen sei. Er habe in der Folge in monatlichen Abständen mit dem Bw. über die Übermittlung der Buchhaltungsbelege gesprochen und auch über die zu bezahlenden Honorare, da jedoch keine Belege übergeben worden seien…
…der einzelnen Fahrzeugmieten und die Berechnung der darauf entfallenden Honorare für die Taxilenker samt der dazugehörigen Belege, Nachweise über die der von der Berufungswerberin bzw. über die Höhe der von den Dienstnehmern getragenen Betriebskosten, aufgelistet nach Fahrzeugen, Dienstnehmern und Zeiträumen und eine Auflistung sämtlicher gefahrener…
…2009/16/0197). Unter Berücksichtigung der übereinstimmenden Aussagen der einvernommenen Taxilenker steht für den Unabhängigen Finanzsenat der vorstehende Sachverhalt fest. Die Vorbringen des Bw. vermochten nicht zu überzeugen, zumal das Tragen eines eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Risikos weder näher spezifiziert wurde, noch durch Nachweise belegt…
…welches für den Zeitraum 2003 bis 2007 von der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) einer gemeinsamen Prüfung aller Lohnabgaben (GPLA) unterzogen wurde. Dabei wurden hinsichtlich des Dienstnehmers DN-A folgende Abgaben mittels Haftungs- und Abgabenbescheid vorgeschrieben | | 2005 | 2006 | 2007 | Lohnsteuer | €…
…Aufwendungen für die sonstigen Privatfahrzeuge (die Abgrenzung war aus Sicht der Betriebsprüfung nicht bzw. nur sehr schwer durchführbar) abgegolten sind. Der Zeuge XY hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat angegeben, dass man "von Seiten der Finanz ursprünglich einen höheren Ansatz" hatte und…
…bei dem VlB eine Mappe für den Bf mit Rechnungen, den neuen von der S und die "Kohle" für den Bf, die er ihm geben soll bzw. die eigene "Kohle" bekommen wird. j) Telefonüberwachungsprotokoll vom 26. November 2011 über ein Telefongespräch zwischen ThK und MaS:…
…dass sie einen Verkehrsunfall mit Sachschaden hatten, wobei die Reparatur des Fahrzeuges von Herrn X in Auftrag gegeben worden ist und für sie keine Kosten entstanden sind. Es kann somit das Vorliegen eines Unternehmerrisikos bei den gegenständlich beschäftigten Taxilenkern nicht erblickt werden. Nach der dem…
…der untersten Stufe der Vorsatzdelikte, handelt dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Einer lediglich fahrlässigen Abgabenverkürzung nach…
…wonach die Haftungsinanspruchnahme eine Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraussetzt. Die Pflichtverletzung muss zur Uneinbringlichkeit geführt haben. Wäre die Abgabe auch ohne schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters uneinbringlich geworden, so besteht keine Haftung. Bei schuldhafter Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der…
…und Körperschaftsteuer, § 19 Anm. 72 f). Für die Eingliederung der gegenständlichen Taxilenker in den geschäftlichen Organismus des Berufungswerbers spricht schon der Umstand, dass die vorgelegten "Freien Dienstverträge" auf unbestimmte Zeit, also auf Dauer, abgeschlossen wurden. Dauerschuldverhältnisse stellen ein Indiz für die Eingliederung im Rahmen einer…
…je nach Prüfungsorgan mehr oder weniger willkürlich in Anschlag gebrachten - Ansätzen bei dieser zweiten Betriebsprüfung für die Jahre 1997 bis 1999 resultieren. Unter Berücksichtung der Ansätze gemäß der zweiten Betriebsprüfung würde sich nach Abzug der Leer- und Privatkilometer eine Taxi-Kilometerleistung von 116.804 errechnen…
…1 FinStrG begangen und es wird über ihn deswegen und für den unverändert aufrecht bleibenden Schuldspruch Punkt 2) des angefochtenen Erkenntnisses (fahrlässige Abgabenverkürzung an Kapitalertragsteuer 1996 bis 2002 in Höhe von € 15.261,82) gemäß § 34 Abs. 4 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von…
…versetzt werden, eine Subsumption des relevanten Sachverhaltes unter den ihrer Ansicht nach zutreffenden Tatbestand durchzuführen. Das heißt, zuerst hat der Abgabepflichtige den Sachverhalt voll und ganz offen zulegen und erst dann darf die abweichende Rechtsansicht vertreten werden (vgl für viele: Reger / Hacker / Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz…
…der Verwaltungsbehörden ebenfalls berücksichtigen müssen. Die Entscheidung der jeweiligen Staatsgewalt entwickelt eine verbindliche, normative Kraft, wobei grundsätzlich Akte der Gerichtsbarkeit die Verwaltung binden und umgekehrt (Stoll, BAO, 1319). Die Abgabenbehörde ist hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, die die Grundlage für den Spruch darstellen, gebunden (zB VwGH…
…seit der GPLA Entscheidung würden für TX1 bis zur Abmeldung am 27. April 2011 eine Durchschnitts-Stundenanzahl von 34,12 Stunden bei voller Anmeldung ergeben (Und selbstverständlich habe TX1 seine Fahrleistung nicht absichtlich zurückgenommen). Da erscheine dem Bw. eine Schätzung auf volle Arbeitszeit (bei halbem…