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UFSL RV/1491-L/08Bescheidadressat bei Feststellungsbescheiden nach Beendigung einer KEG infolge einer Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2010

…Vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten gehen nach § 19 Abs. 1 BAO auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (nunmehr UGB) bewirkt stets die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 19. 1. 1994, 93/16/0139…

UFSW RV/0064-W/06Feststellungsbescheid bei Fortführung des Betriebes als Einzelunternehmen, Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…protokollierungsfähigen Umfang zu entnehmen (Akt STNR 123/4567 Dauerbelege Seite 3 und Aktenteil 2004 Seite 9). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH bewirkt die Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (Fortführung des Geschäftes durch den verbleibenden Gesellschafter ohne Liquidation) die Vollbeendigung der Personengesellschaft (vgl. VwGH 21.9.2005…

UFSI RV/0213-I/06Bescheidadressierung nach Vollbeendigung einer OHG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.01.2007

…den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. etwa VwGH 19.1.1994, 93/16/0139…

UFSW RV/1779-W/02Keine Abänderung eines Bescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO, wenn der Grundlagenbescheid nicht rechtwirksam erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.06.2004

…1990) und das Geschäft wurde von der C GmbH übernommen. Dieser Vorgang, der einer Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB gleichzuhalten ist, bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch die übernehmende Gesellschafterin, nämlich der C GmbH, ohne Liquidation fortgeführt wird. Soweit das Betriebsfinanzamt Feststellungsbescheide betreffend 1985…

UFSG RV/0177-G/051) Bei einer Vermögensanwachsung nach § 142 HGB sind die Investitionen der Vorgesellschaften zu berücksichtigen; 2) Wirtschaftsgüter, die ohne Wertverzehr an den Verkäufer zurückgegeben werden, sind nicht prämienbegünstigt;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2006

…Passiven zu übernehmen Im Berufungsfall hat unbestritten eine Vermögensanwachsung im Sinne des § 142 HGB stattgefunden. Die Anwachsung bewirkt einerseits die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch die übernehmende Gesellschaft ohne Liquidation fortgeführt wird, und andererseits den Eintritt der übernehmenden Gesellschaft in alle Rechtspositionen der früheren…

UFSW RV/0575-W/11Zurückweisung einer Berufung gegen einen unrichtig adressierten Einkünftefeststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2012

…Allerdings trifft dies nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z…

UFSW RV/0773-W/05Aufteilung der in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…März 2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist der Bw als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich einer die Streitjahre…

UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…Ni seit 5. März 2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist Dr. Ni als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich…

UFSI RV/0166-I/12Zurückweisung der Berufung einer nach Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB nicht mehr bestehenden OG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.05.2012

…wurde die H.R.-OG infolge Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch den Gesellschafter H.R. aufgelöst und am 4.2.2010 gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch einen übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. z. B…

UFSI RV/0867-I/10Einheitlichkeit eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. etwa VwGH 19.1.1994, 93/16/0139…

UFSS RV/0633-S/08Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage bei der Übernahme eines OHG-Anteiles durch Anwachsung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…unter ausführlicher Bezugnahme auf die herrschende gesellschaftsrechtliche Judikatur und Lehre ausgesprochen hat, daß eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB einerseits die Vollbeendigung der Personengesellschaft bewirkt, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird, und andererseits den Eintritt des übernehmenden Gesellschafters in alle Rechtspositionen der…

UFSW RV/3058-W/08Zurückweisung einer gegen einen Nichtbescheid erhobenen Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2010

…Allerdings trifft dies nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 HGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z…

UFSW RV/1170-W/10Abziehbare Vorsteuer stellt keine Betriebsausgabe dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2010

…Betriebes an Dr. N seit 5.3.2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist Dr. N als…

UFSW RV/1365-W/08Aufteilung des Vorsteuerbetrages, wenn in einer Rechnung sowohl über Leistungen als auch Nichtleistungen abgerechnet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2010

…März 2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist der Bw als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich einer die Streitjahre…

UFSF RV/0106-F/05Rechtzeitigkeit der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2007

…wurde am 21. Juni 2005 im Firmenbuch eingetragen. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 25.1.2006, 2005/13/0174 und das Vorerkenntnis vom 21.9.2005, 2005/13…

UFSW RV/0355-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…Betriebes an Dr. Ni seit 5.3.2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist Dr. Ni als…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3

…Betriebes an Dr. Ni seit 5.3.2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist Dr. Ni als…

UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005

…Betriebes an Dr. Ni seit 5.3.2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist Dr. Ni als…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3

…Übertragung des Betriebes an Dr. Ni seit 5.3.2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist Dr…

UFSW RV/0774-W/05Aufteilung der in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…März 2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist der Bw als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. In den Umsatzsteuererklärungen 1996…