…Vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten gehen nach § 19 Abs. 1 BAO auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (nunmehr UGB) bewirkt stets die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 19. 1. 1994, 93/16/0139…
…2.2007, 2006/15/0379 und VwGH 28.6.2012, 2008/15/0332). Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Rechtsnachfolger ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 30.1.2003, 2002/15/0191; VwGH 24.9.2003, 2003…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bewirkt die Geschäftsübernahme nach § 142 UGB die Vollbeendigung der Personengesellschaft und wird deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt (vgl. VwGH 08.02.2007, 2006/15/0379…
… VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). Personengesellschaften verlieren ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als zB Feststellungsverfahren anhängig sind. Ein Übergang des Gesellschaftsvermögens nach § 142 UGB bewirkt allerdings die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Rechtsnachfolger ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 22.11…
…protokollierungsfähigen Umfang zu entnehmen (Akt STNR 123/4567 Dauerbelege Seite 3 und Aktenteil 2004 Seite 9). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH bewirkt die Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (Fortführung des Geschäftes durch den verbleibenden Gesellschafter ohne Liquidation) die Vollbeendigung der Personengesellschaft (vgl. VwGH 21.9.2005…
…wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332…
…Revision nicht zulässig. Es ist ständige Judikatur des VwGH, dass bei einer Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB eine Vollbeendigung der Personengesellschaft bewirkt wird und ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist (Verlust der Parteifähigkeit). Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG kommt einer Rechtsfrage unter anderem dann grundsätzliche Bedeutung…
…B-VG eine ordentliche Revision nicht zulässig. Es ist ständige Judikatur des VwGH, dass bei einer Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB eine Vollbeendigung der Personengesellschaft bewirkt wird (Verlust der Parteifähigkeit). Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG kommt einer Rechtsfrage unter anderem dann grundsätzliche Bedeutung zu…
…den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. etwa VwGH 19.1.1994, 93/16/0139…
…das Landesgericht C am 14. Oktober 2010 unter FN 000000x. IV. Rechtliche Beurteilung 1. Ein Übergang des Gesellschaftsvermögens nach § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft (VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026; VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332). 2. Nach ständiger Rechtsprechung ist…
…1990) und das Geschäft wurde von der C GmbH übernommen. Dieser Vorgang, der einer Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB gleichzuhalten ist, bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch die übernehmende Gesellschafterin, nämlich der C GmbH, ohne Liquidation fortgeführt wird. Soweit das Betriebsfinanzamt Feststellungsbescheide betreffend 1985…
…Passiven zu übernehmen Im Berufungsfall hat unbestritten eine Vermögensanwachsung im Sinne des § 142 HGB stattgefunden. Die Anwachsung bewirkt einerseits die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch die übernehmende Gesellschaft ohne Liquidation fortgeführt wird, und andererseits den Eintritt der übernehmenden Gesellschaft in alle Rechtspositionen der früheren…
…Allerdings trifft dies nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z…
…März 2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist der Bw als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich einer die Streitjahre…
…Ni seit 5. März 2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist Dr. Ni als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich…
…wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332…
…die steuerliche Vertretung im Namen der "***Bf1***" die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht mit Vorlagebericht vom 10.7.2023 vorgelegt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet die bloße Löschung und Auflösung einer Personengesellschaft des Handelsrechts noch nicht deren Vollbeendigung…
…qualifizieren seien. Die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erfolgte am 21. März 2023. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet die bloße Löschung und Auflösung einer Personengesellschaft des Handelsrechts noch nicht deren Vollbeendigung, weshalb die Gesellschaft auch im Abgabenverfahren ihre Angelegenheiten betreffend die Parteifähigkeit beibehält…
…2012/13/0114; VwGH 29.6.2016, 2013/15/0245). Eine Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl VwGH 8.9.2010, 2010/16/0134; VwGH 28.6.2012, 2008/15/0332…
…Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid legitimiert. Eine Geschäftsübernahme nach § 142 UGB kann auch im Vertragsweg stattfinden; sie bewirkt einerseits die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird, und andererseits den Eintritt des übernehmenden Gesellschafters in alle Rechspositionen der früheren…