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UFSL RV/1491-L/08Bescheidadressat bei Feststellungsbescheiden nach Beendigung einer KEG infolge einer Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2010

…Vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten gehen nach § 19 Abs. 1 BAO auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (nunmehr UGB) bewirkt stets die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 19. 1. 1994, 93/16/0139…

BFG RV/6100256/2006Bescheidadressat bei Personengesellschaften nach deren Vollbeendigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.09.2014

…2.2007, 2006/15/0379 und VwGH 28.6.2012, 2008/15/0332). Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Rechtsnachfolger ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 30.1.2003, 2002/15/0191; VwGH 24.9.2003, 2003…

BFG RV/2101002/2018Bescheidadressierung im Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO bei einer Vollbeendigung der Personengesellschaft (§ 142 UGB)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss04.04.2019

…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bewirkt die Geschäftsübernahme nach § 142 UGB die Vollbeendigung der Personengesellschaft und wird deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt (vgl. VwGH 08.02.2007, 2006/15/0379…

BFG RV/7103130/2013Zustellung von Feststellungsbescheiden nach Vollbeendigung der KG durch Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.10.2019

… VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). Personengesellschaften verlieren ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als zB Feststellungsverfahren anhängig sind. Ein Übergang des Gesellschaftsvermögens nach § 142 UGB bewirkt allerdings die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Rechtsnachfolger ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 22.11…

UFSW RV/0064-W/06Feststellungsbescheid bei Fortführung des Betriebes als Einzelunternehmen, Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…protokollierungsfähigen Umfang zu entnehmen (Akt STNR 123/4567 Dauerbelege Seite 3 und Aktenteil 2004 Seite 9). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH bewirkt die Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (Fortführung des Geschäftes durch den verbleibenden Gesellschafter ohne Liquidation) die Vollbeendigung der Personengesellschaft (vgl. VwGH 21.9.2005…

BFG RV/5100280/2022Zustellung von Bescheiden nach Vollbeendigung der KG gemäß § 142 UGB nur wirksam, wenn Heilung des Zustellmangels eintritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.11.2023

…wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332…

BFG RV/7100086/2013Umsatzsteuerbescheide nach Vollbeendigung einer KG durch Vermögensübernahme nach § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.06.2023

…Revision nicht zulässig. Es ist ständige Judikatur des VwGH, dass bei einer Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB eine Vollbeendigung der Personengesellschaft bewirkt wird und ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist (Verlust der Parteifähigkeit). Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG kommt einer Rechtsfrage unter anderem dann grundsätzliche Bedeutung…

BFG RV/7100084/2013Feststellungsbescheide nach Vollbeendigung einer KG durch Vermögensübernahme nach § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.05.2023

…B-VG eine ordentliche Revision nicht zulässig. Es ist ständige Judikatur des VwGH, dass bei einer Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB eine Vollbeendigung der Personengesellschaft bewirkt wird (Verlust der Parteifähigkeit). Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG kommt einer Rechtsfrage unter anderem dann grundsätzliche Bedeutung zu…

UFSI RV/0213-I/06Bescheidadressierung nach Vollbeendigung einer OHG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.01.2007

…den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. etwa VwGH 19.1.1994, 93/16/0139…

BFG RV/3101172/2015Keine Bescheidqualität wegen Adressierung an die bereits gelöschte Personengesellschaft (Löschung infolge §142 UGB)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.04.2017

…das Landesgericht C am 14. Oktober 2010 unter FN 000000x. IV. Rechtliche Beurteilung 1. Ein Übergang des Gesellschaftsvermögens nach § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft (VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026; VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332). 2. Nach ständiger Rechtsprechung ist…

UFSW RV/1779-W/02Keine Abänderung eines Bescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO, wenn der Grundlagenbescheid nicht rechtwirksam erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.06.2004

…1990) und das Geschäft wurde von der C GmbH übernommen. Dieser Vorgang, der einer Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB gleichzuhalten ist, bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch die übernehmende Gesellschafterin, nämlich der C GmbH, ohne Liquidation fortgeführt wird. Soweit das Betriebsfinanzamt Feststellungsbescheide betreffend 1985…

UFSG RV/0177-G/051) Bei einer Vermögensanwachsung nach § 142 HGB sind die Investitionen der Vorgesellschaften zu berücksichtigen; 2) Wirtschaftsgüter, die ohne Wertverzehr an den Verkäufer zurückgegeben werden, sind nicht prämienbegünstigt;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2006

…Passiven zu übernehmen Im Berufungsfall hat unbestritten eine Vermögensanwachsung im Sinne des § 142 HGB stattgefunden. Die Anwachsung bewirkt einerseits die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch die übernehmende Gesellschaft ohne Liquidation fortgeführt wird, und andererseits den Eintritt der übernehmenden Gesellschaft in alle Rechtspositionen der früheren…

UFSW RV/0575-W/11Zurückweisung einer Berufung gegen einen unrichtig adressierten Einkünftefeststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2012

…Allerdings trifft dies nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z…

UFSW RV/0773-W/05Aufteilung der in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…März 2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist der Bw als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich einer die Streitjahre…

UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…Ni seit 5. März 2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist Dr. Ni als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich…

BFG RV/1100282/2020Nichtbescheid, wenn der "Bescheid" an eine vollbeendete KG gerichtet ist (§ 142 UGB) - Zurückweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.03.2026

…wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332…

BFG RV/5100437/2023Zurückweisung eines Vorlageantrags aufgrund mangelnder Bescheidqualität der Beschwerdevorentscheidung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss12.11.2025

…die steuerliche Vertretung im Namen der "***Bf1***" die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht mit Vorlagebericht vom 10.7.2023 vorgelegt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet die bloße Löschung und Auflösung einer Personengesellschaft des Handelsrechts noch nicht deren Vollbeendigung…

BFG RV/7100798/2023Zurückweisung des Vorlageantrags gegen, an eine bereits beendete KG (§142 UGB) gerichtete "BVE", als unzulässig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.03.2024

…qualifizieren seien. Die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erfolgte am 21. März 2023. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet die bloße Löschung und Auflösung einer Personengesellschaft des Handelsrechts noch nicht deren Vollbeendigung, weshalb die Gesellschaft auch im Abgabenverfahren ihre Angelegenheiten betreffend die Parteifähigkeit beibehält…

BFG RV/7103162/2018Gegenstandsloserklärung nach Zurücknahme der Beschwerde; Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB; Vertreterstellung gemäß § 80 Abs. 3 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.11.2021

…2012/13/0114; VwGH 29.6.2016, 2013/15/0245). Eine Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl VwGH 8.9.2010, 2010/16/0134; VwGH 28.6.2012, 2008/15/0332…

BFG RV/1101049/2015Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Nichtbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.01.2017

…Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid legitimiert. Eine Geschäftsübernahme nach § 142 UGB kann auch im Vertragsweg stattfinden; sie bewirkt einerseits die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird, und andererseits den Eintritt des übernehmenden Gesellschafters in alle Rechspositionen der früheren…