…den Übergeber bezüglich dieser Verbindlichkeit schad- und klaglos zu halten. Nach dem Inhalt des Vertrages erklären die Übernehmer bezüglich des Darlehens des Landes Niederösterreich in das Schuldverhältnis anstelle der Übergeberin einzutreten und dieses zur schuldscheingemäßen Selbst- und Alleinzahlung unter Schad- und Klagloshaltung der Übergeberin zu…
…ab April 2002 war einer der Söhne der Vermieters Geschäftsführer der Bw) entwickelten Grundsätze die fehlende Schriftlichkeit des Vertrages, die fehlende Besicherung des hingegebenen Betrages in Millionenhöhe, die fehlende Verzinslichkeit, sowie die nicht vorhandenen, jeden Zweifel ausschließenden Angaben über die Höhe und Fälligkeit der Tilgungsraten…
…Abs. 1 BewG sind Kapitalforderungen und Schulden mit den Nennwert anzusetzen, sofern nicht besondere Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Außergewöhnlich geringe Verzinslichkeit und lange Laufzeit seien Gründe, nach denen von der Bewertung mit dem Nennwert abgewichen werden kann (VwGH vom 12. Oktober 1989…
…Gesellschafterdarlehen von Anfang an und kontinuierlich verzinst und damit sowohl den Fremdkapitalcharakter, als auch die Verzinslichkeit ebenso nach außen hin durch die jeweils gesonderten Ausweise in den Jahresabschlüssen eindeutig dokumentiert wie kommuniziert. Was die Rückzahlbarkeit betreffe, so seien ähnliche Vereinbarungen (Überziehungsrahmen bzw revolvierende Kredite, sogenannte…
…VwGH 24. September 1996, 95/13/0018; 26. Mai 1998, 93/14/0233); das Unterbleiben einer Vereinbarung über die Verzinslichkeit oder über einen allfälligen Vorteilsausgleich (VwGH 20. November 1996, 96/15/0015, 0016, betreffend verdeckte Gewinnausschüttung); Mangel der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (VwGH 18. Jänner 1989…
…Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit der Forderung. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben, kann der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren den Teilwert auch dann…
…Wien 1999, 259). Der von Zorn an späterer Stelle seines Beitrages (a.a.O., 261 f) geäußerten Ansicht, dass für die Frage der Verzinslichkeit der Abgabenrückstände die Rückwirkungsanordnung der Bestimmung des § 42 Abs. 3 VwGG nicht zum Tragen komme, vermag sich der Verwaltungsgerichtshof nicht anzuschließen…
…Forderungen sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten, das ist in der Regel der Nennwert der Forderung (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dies dem Fakturenbetrag). Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit (VwGH 11.5.05, 2002/13/0021, Doralt Einkommensteuergesetz…
…er auf einer weiteren Seite fortgesetzt werde. Daher kann von einer Unkenntnis des Bw. über die Verzinslichkeit von gestundeten Abgabenforderungen nicht ausgegangen werden. Im Übrigen wird auf die Verbindlichkeit gehörig kundgemachter Gesetze hingewiesen. Die vom Bw. erhobenen Einwendungen, wonach für bereits entrichtete Raten Stundungszinsen vorgeschrieben…
…Wien 1999, 259). Der von Zorn an späterer Stelle seines Beitrages (a.a.O., 261 f) geäußerten Ansicht, dass für die Frage der Verzinslichkeit der Abgabenrückstände die Rückwirkungsanordnung der Bestimmung des § 42 Abs. 3 VwGG nicht zum Tragen komme, vermag sich der Verwaltungsgerichtshof nicht anzuschließen…
…h., die Schuldübernahme ist dann bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen, wenn sich der Käufer vertraglich verpflichtet hat, den Verkäufer bezüglich dieser Verbindlichkeit schad- und klaglos zu halten. In einem früheren Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof weiters dargetan, dass eine unverzinsliche Forderung immer dann vorliegt…
…Rahmen der Betriebsübernahme des Bw. von seiner Mutter seien ausschließlich Betriebsgrundstücke übertragen worden. Für diesen Übergang habe das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern auf Grund der übernommenen Verbindlichkeiten eine Gegenleistung errechnet, welche zur Vorschreibung von Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren geführt hätten. Eine Grunderwerbsteuer falle nur dann…
…dh., die Schuldübernahme ist dann bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen, wenn sich der Käufer vertraglich verpflichtet hat, den Verkäufer bezüglich dieser Verbindlichkeit schad- und klaglos zu halten. In einem früheren Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof weiters dargetan, dass eine unverzinsliche Forderung immer dann vorliegt…
…lit. a EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt. Letzterer richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit der Forderung (VwGH 11.5.2005, 2002/13/0021). Entscheidend sind dabei die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Forderungen können auch wertberichtigt werden, sofern…
…Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Als besondere Gründe, die einen höheren oder geringeren Wert als den Nennwert begründen, kommen beispielsweise außergewöhnlich hohe oder geringe Verzinslichkeit, Unverzinslichkeit, lange Laufzeit in Betracht. Der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden ist nach …
…eines § 5-Ermittlers) hängt somit von den unternehmensrechtlichen Bewertungsvorschriften ab. Die unternehmensrechtlichen Bewertungsvorschriften stellen hinsichtlich des beizulegenden Wertes von Forderungen auf die Einbringlichkeit, die Verzinslichkeit und den Kurswert ab. Die Einbringlichkeit hängt insbesondere von der Bonität des Schuldners, die rechtliche und faktische Durchsetzbarkeit der Forderung…
…Leistung, Rückzahlung und Verzinsung die nachstehenden Verbindlichkeiten der Übergeber: a) den Kredit der Übergeber bei der Landes-Hypothekenbank Niederösterreich aus dem Schuldschein vom 27.5.1992 im ursprünglichen Betrag von S 7.466.960,-- samt Anhang, b) das Darlehen des Landes Niederösterreich aus dem Schuldschein…
…in den Jahren davor für die Bw sehr lukrative (Wertpapier-)geschäfte resultiert. Auf Grund dieser positiven Erfahrungen sei die Bw davon ausgegangen, dass Fx*** L*** seine Verbindlichkeiten im Laufe der Zeit tilgen können werde. Eine schriftliche Vereinbarung sei zwischen Dritten nicht erforderlich, wenn andere Beweismittel…
…VwGH 21.10.1997, 96/15/0180 sowie VwGH 26.5.1999, 99/13/0039] erblickte das Finanzamt die verdeckte Ausschüttung jeweils in der fehlenden Verzinslichkeit der Forderung. Dass die Forderung selbst nicht rechtswirksam zustande kam, wurde weder vom Finanzamt noch von der jeweiligen Beschwerdeführerin…
…€ 405.000 und Forderungen in Höhe von ca € 310.000 ausgewiesen. Dem stehen Bankverbindlichkeiten in Höhe von ca € 335.000 und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von ca € 654.000 gegenüber. Es bestehen daher berechtigte Zweifel an der vollen Einbringlichkeit dieser Forderung.…