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UFSZ3K ZRV/0261-Z3K/02Ersuchen um Zahlungserleichterung unter Verzicht auf die Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.08.2003

…Ratenzahlung unter Verzicht auf die Sicherheitsleistung und Einhebung von Kreditzinsen zu gewähren. Weiters werden die Anträge gestellt, die Vollziehung der gegenständlichen Entscheidung bis zum Treffen einer rechtskräftigen Entscheidung zur Gänze auszusetzen (die sofortige Entrichtung würde einen unersetzbaren wirtschaftlichen Schaden verursachen) und von der Sicherheitsleistung Abstand…

UFSZ3K ZRV/0307-Z3K/02Ersuchen um Zahlungserleichterung unter Verzicht auf die Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.08.2003

…Ratenzahlung unter Verzicht auf die Sicherheitsleistung und Einhebung von Kreditzinsen zu gewähren. Weiters werden die Anträge gestellt, die Vollziehung der gegenständlichen Entscheidung bis zum Treffen einer rechtskräftigen Entscheidung zur Gänze auszusetzen (die sofortige Entrichtung würde einen unersetzbaren wirtschaftlichen Schaden verursachen) und von der Sicherheitsleistung Abstand…

UFSZ2L ZRV/0117-Z2L/04Antrag auf Gewährung einer Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.02.2005

…aber weder Sicherheit hinterlegt noch Unterlagen beigebracht, die ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse in einer die Gefahr des Eintrittes erheblicher wirtschaftlicher oder sozialer Schwierigkeiten nachvollziehbaren Weise darlegen. Der Verzicht auf die Sicherheitsleistung ist eine Ermessensentscheidung die jedoch zunächst voraussetzt, dass die Leistung dieser im konkreten Fall…

UFSZ2L ZRV/0138-Z2L/04Antrag auf Gewährung einer Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.02.2005

…aber weder Sicherheit hinterlegt noch Unterlagen beigebracht, die ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse in einer die Gefahr des Eintrittes erheblicher wirtschaftlicher oder sozialer Schwierigkeiten nachvollziehbaren Weise darlegen. Der Verzicht auf die Sicherheitsleistung ist eine Ermessensentscheidung die jedoch zunächst voraussetzt, dass die Leistung dieser im konkreten Fall…

UFSZ2L ZRV/0058-Z2L/02Antrag auf Gewährung einer Zahlungserleichterung in Form einer Ratenzahlungsbewilligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.02.2004

…§ 78 Abs. 1 ZollR-DG) Die Zollbehörden können jedoch auf die Sicherheitsleistung und/oder die Einhebung von Kreditzinsen verzichten, wenn dies aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte…

UFSZ3K ZRV/0230-Z3K/09Zahlungserleichterung: Stundung von Eingangsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)16.06.2011

…wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führe. Selbst bei Annahme solcher Schwierigkeiten müsse im Rahmen der Ermessensentscheidung das Verhalten des Bf. berücksichtigt werden. Ein Verzicht auf die Sicherheitsleistung käme daher nicht in Betracht. Angesichts des hohen Abgabenbetrages, der zu sichernden Vermögenswerte des Bf. und der ihm zur…

UFSZ2L ZRV/0237-Z2L/02Ansuchen auf Zahlungserleichterung unter Verzicht auf eine Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.05.2004

…innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens eine entsprechende Sicherheit zu leisten, da im gegenständlichen Fall von einer Sicherheitsleistung, auf Grund der vorliegenden Vermögenslage des Bf. nicht verzichtet werden könne. Innerhalb der festgesetzten Frist wurde die geforderte Sicherheit nicht geleistet. Über die…

UFSZ2L ZRV/0161-Z2L/02Ansuchen um Zahlungserleichterung unter Verzicht auf eine Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.09.2004

…Zollbehörden vorsehen, dass dem Zollschuldner neben dem Zahlungsaufschub andere Zahlungserleichterungen eingeräumt werden. Die Einräumung dieser Zahlungserleichterung a) ist abhängig von einer Sicherheitsleistung. Auf diese Sicherheitsleistung kann jedoch verzichtet werden, wenn sie aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde  …

UFSZ2L ZRV/0292-Z2L/03Aussetzung der Vollziehung unter Verzicht auf eine Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.10.2003

…Zl. 100/52770/2002-12, wurde der Bf. aufgefordert, eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankgarantie oder eines Sparbuches beizubringen bzw. entsprechende Unterlagen vorzulegen, die beweisen, dass die Sicherheit nicht geleistet werden kann, ohne zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu führen. Daraufhin legte der…

UFSZ2L ZRV/0068-Z2L/02Zahlungserleichterung gem. Art. 229 Zollkodex
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.08.2003

…könne, dass die Leistung einer Sicherheit im konkreten Fall zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten des Beteiligten führen werde, bleibe der Verzicht auf eine Sicherheitsleistung eine Ermessensentscheidung der Behörde. Im Rahmen der dabei zu berücksichtigenden Zweckmäßigkeitsargumente (Interesse der Behörde an der Einbringung der Abgabenschuld), die…

UFSZ2L ZRV/0106-Z2L/02Zahlungserleichterung gem. Art. 229 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.02.2004

…Kreditzinsen verzichten, wenn dies auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würde. Die geforderte Leistung einer Sicherheit tritt demnach an die Stelle des im § 212 BAO enthaltenen Tatbestandsmerkmales der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben. Der Verzicht auf die Sicherheitsleistung ist…

UFSZ2L ZRV/0103-Z2L/05Aussetzung der Vollziehung eines Eingangsabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.07.2005

…Liegenschaften oder sonstiges belehnbares Vermögen sei nicht vorhanden. Sie wiederhole daher ihren Antrag, die Vollziehung der Entscheidung auszusetzen, und zwar unter Verzicht auf eine Sicherheitsleistung, da sie einerseits wirtschaftlich nicht in der Lage sei, eine solche beizubringen, und andererseits eine allfällige Vollstreckung des Eingangsabgabenbescheides ihre…

UFSZ1W ZRV/0002-Z1W/06Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2008

…und Zweckmäßigkeit war jedoch den schwerer wiegenden Zweckmäßigkeitsaspekten der Vorrang zu geben, wodurch folglich ein Verzicht auf die Sicherheitsleistung nicht in Betracht kommen kann. Die Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung kann daher nicht erfolgen und war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Wien, am 19. Mai 2008

UFSZ1W ZRV/0003-Z1W/06Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2008

…und Zweckmäßigkeit war jedoch den schwerer wiegenden Zweckmäßigkeitsaspekten der Vorrang zu geben, wodurch folglich ein Verzicht auf die Sicherheitsleistung nicht in Betracht kommen kann. Die Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung kann daher nicht erfolgen und war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Wien, am 19. Mai 2008

UFSZ1W ZRV/0004-Z1W/06Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2008

…und Zweckmäßigkeit war jedoch den schwerer wiegenden Zweckmäßigkeitsaspekten der Vorrang zu geben, wodurch folglich ein Verzicht auf die Sicherheitsleistung nicht in Betracht kommen kann. Die Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung kann daher nicht erfolgen und war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Wien, am 19. Mai 2008

UFSZ1W ZRV/0005-Z1W/06Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2008

…und Zweckmäßigkeit war jedoch den schwerer wiegenden Zweckmäßigkeitsaspekten der Vorrang zu geben, wodurch folglich ein Verzicht auf die Sicherheitsleistung nicht in Betracht kommen kann. Die Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung kann daher nicht erfolgen und war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Wien, am 19. Mai 2008

UFSZ2L ZRV/0135-Z2L/02Zahlungserleichterung durch Ratenzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.09.2006

…78 Abs. 1 ZollR-DG). Die Zollbehörden können jedoch auf die Sicherheitsleistung und/oder die Einhebung von Kreditzinsen verzichten, wenn dies auf Grund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der…

UFSZ3K ZRV/0104-Z3K/12Tatbestand des "unersetzbaren Schadens" im Sinne des Art 244 Abs. 2 ZK nicht erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.05.2013

…dass die sofortige Vollstreckung bzw die Forderung einer Sicherheitsleistung die Gefahr eines unersetzbaren Schadens nach sich ziehen könnte. Im Rahmen des der Behörde zustehenden Ermessens entschied aber das Zollamt X, ein Verzicht auf die Sicherheitsleistung würde eine ungerechtfertigte Benachteiligung aller steuerredlichen Abgabepflichtigen und auch all…

UFSZ1W ZRV/0001-Z1W/05Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.12.2011

…Diese Tatsache sei durch die unberechtigte Haft verstärkt worden. Nicht nachvollziehbar sei deshalb die Ansicht, dass nicht einmal die Voraussetzungen für den Verzicht auf eine Sicherheitsleistung vorliegen würden. Eine derartige Forderung würde aufgrund der Lage des Bf. zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen…

UFSZ1W ZRV/0021-Z1W/08Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.09.2011

…Vielmehr habe es sich bei den Waren um bereits verzollte Waren gehandelt. Weiters widerspreche auch der Verzicht auf eine Sicherheitsleistung nicht den in § 114 BAO normierten Gleichbehandlungsgrundsatz und sei das Ermessen vom Zollamt Wien unzweckmäßig geübt worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 7…