…Bei Generalvertretungsbetrieben sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3.7.1968, 1516/66) fundierte Geschäftsverbindungen mit den Kunden und die Vertretungsberechtigung seitens der Erzeugerfirma als hauptsächliche Geschäftsgrundlage anzusehen. Laut zentralem Gewerberegister verfügte die R-GmbH am Standort L96, über die Gewerbeberechtigung des Lüftungsanlagenbauers gemäß …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Ablehnung der Bw als geschäftsmäßiger Parteienvertreter gemäß § 84 Abs. 1 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Verkäuferin. (FN .....) mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift in ..... wird bestätigt. Auf Grund der heute vorgenommenen Einsichtnahme in das Firmenbuch bestätige ich gemäß Paragraph neunundachtzig a Notariatsordnung die gemeinsame Vertretungsberechtigung der Vorgenannten für die unter FN .... eingetragene Verkäuferin., mit dem Sitz in Wien…
…die im Rückstandsausweis vom 26. Juni 2003 mit Fälligkeitszeitpunkt 10. Oktober 2001 ausgewiesenen Abgaben konnte sein Mandant demnach mangels Vertretungsberechtigung keine Zahlungen mehr leisten. Der Bw. sei zudem nur auf Ersuchen seines Vaters als Geschäftsführer in das Firmenbuch eingetragen worden, die faktische Geschäftsführung sei bei…
…der P.C. mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift in AdresseP.C.. Weiters werde auf Grund der Einsichtnahme in das Firmenbuch die alleinige Vertretungsberechtigung des Vorgenannten für die eingetragene P.C. mit dem Sitz in Wien bestätigt. Mit Bescheid vom 18. Dezember 2002…
…Kreis der Kollegenschaft zu sorgen. Die Entlohnung erfolgte in einem solchen Fall direkt an die Vertretung. Eine Vertretung im Kollegenkreis sei jedoch nicht als generelle Vertretungsberechtigung zu werten. Außerdem sei die Vertretung auf ausnahmsweise Fälle unter besonderen Umständen beschränkt gewesen. Eine sanktionslose Ablehnungsmöglichkeit wäre mit…
…Kreis der Kollegenschaft zu sorgen. Die Entlohnung erfolgte in einem solchen Fall direkt an die Vertretung. Eine Vertretung im Kollegenkreis sei jedoch nicht als generelle Vertretungsberechtigung zu werten. Außerdem sei die Vertretung auf ausnahmsweise Fälle unter besonderen Umständen beschränkt gewesen. Eine sanktionslose Ablehnungsmöglichkeit wäre mit…
…Kreis der Kollegenschaft zu sorgen. Die Entlohnung erfolgte in einem solchen Fall direkt an die Vertretung. Eine Vertretung im Kollegenkreis sei jedoch nicht als generelle Vertretungsberechtigung zu werten. Außerdem sei die Vertretung auf ausnahmsweise Fälle unter besonderen Umständen beschränkt gewesen. Eine sanktionslose Ablehnungsmöglichkeit wäre mit…
…die Frage stellen müssen, warum eine Unternehmerin einen Konkurrenten bevollmächtigen sollte. Auch die differierende Unterschrift auf der Einverständniserklärung hätte auffallen und zu weiteren Nachforschungen führen müssen. 6.) Vernünftigerweise zu erwartende Maßnahmen Als Mindestmaßnahme wäre die Anforderung des Nachweises einer Vertretungsberechtigung erforderlich gewesen. In weiterer Konsequenz…
…des Standortes bei Großhandelsbetrieben bzw. Generalvertretungsbetrieben in diesem Zusammenhang stark in den Hintergrund, während hier die fundierten Geschäftsverbindungen mit den Kunden (der Kundenstock) und die Vertretungsberechtigung seitens der Erzeugerfirma, gegebenenfalls der Firmenname (Firmenwert) als hauptsächliche Geschäftsgrundlage in Erscheinung treten werden (vgl. VwGH 23.04.1974…
…abgeklärt werden konnte, dass auch der Beschuldigte berechtigt gewesen sei, die GmbH in steuerlichen Belangen nach außen hin zu vertreten, weil dessen Vertretungsberechtigung keiner Einschränkungen unterlegen sei. Diese Schlussfolgerung ziehe die Finanzstrafbehörde erster Instanz, obwohl auf Seite drei des Erkenntnisses festgestellt wird, dass sich die…
…AG, xy, Wien, und bei der Hypo Vereinsbank AG, yz, München, die für die Gesellschaft notwendigen Geschäfte abzuwickeln. Der Bw und SH waren bei der Bayerischen Hypo Vereinsbank im Grunde einer Vertretungsberechtigung auch für die PT. Ltd. vertretungsberechtigt. Produkte der Sl Ltd. bzw. PT. Ltd…
…Vorlageantrag ist der Bw. in seiner Argumentation darauf "umgeschwenkt", dass er als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter der L.O.GesmbH für die S-KG eingeschritten sei. Seine Vertretungsberechtigung stützt der Bw. auf den Umstand, dass die L.O.GesmbH Anteilseignerin der S-KG sei. Auch dieses Vorbringen…
…ändert am maßgeblichen Sachverhalt nichts, da diese Vollmacht mit vorherbestimmtem Inhalt begrenzt war und die aus ihr fließende Vertretungsberechtigung dem Kommanditisten gleichermaßen zustatten gekommen wäre, wenn sie von der Bw selbst und nicht von der Komplementär- GmbH erteilt worden wäre. Die Haftung des grundsätzlich unbeschränkbar…
…55, und lt. Anmerkung 13 zu § 2 in Bernbacher - Haase - Herneth - Klement - Trojer: WTBG (2002) umfasst die Vertretungsberechtigung des SBH in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen auch das Einbringen von Berufungen gegen (unterjährige) Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide; lt. Kammer der Wirtschaftstreuhänder übernimmt der SBH keine Vertretung vor Gerichten, den…
…nicht in Betracht. Letztlich zeige sich die Rechtswidrigkeit des Bescheides dadurch, dass einerseits seitens der Behörde die Berufung des Bw. beziehungsweise dessen steuerlichen Vertreters mangels Vertretungsberechtigung zurückgewiesen werde, andererseits aber der Bw. für die Haftung als gesetzlicher Vertreter in Anspruch genommen werden solle. Diese Vorgangsweise…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über folgende, von BezeichnungDerDeutschenRechtsanwaltssozietät, Rechtsanwälte, DeutscheAdresse1, namens des Stpfl., DeutscheAdresse2, erhobenen Rechtsmittel gegen Bescheide bzw Berufungsvorentscheidungen des Finanzamtes X entschieden: Zurückgewiesen werden: 1.) mit Telefax (Übermittlungsdatum 30. Oktober 2002) und mit Schriftsatz vom 29. Oktober 2002 erhobene Berufung gegen den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L, R, vom 19. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 30. August 2005 betreffend Ablehnung als Parteienvertreter gemäß § 84 Abs. 1 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Eine sogenannte atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich von der Standardform der stillen Gesellschaft (nur) dadurch, dass der stille Gesellschafter in Bezug auf eine Beteiligung an der Vermögensentwicklung einem Kommanditisten gleichgestellt ist (vgl Rebhahn in Jabornegg, HGB, § 178 Rz 21). Eine stille Gesellschaft ist zivilrechtlich zwingend…
Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die geschäftsherrin.3 & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der von der Behörde gesetzte Rechtsakt wirkungslos und liegt ein Nichtbescheid vor. Ist der Bescheidadressat lediglich nicht eindeutig…