…der Bw laut Amtsbestätigung des Gs vom 8. Jänner 2010 erst am 9. Juli 2008 eine Erbantrittserklärung abgegeben hat, war er zum Zeitpunkt der Zustellung der Bescheide vom 12. September 2007, 11. Dezember 2007 und vom 11. Februar 2008 nicht zur Vertretung des Nachlasses befugt…
…Faxnachricht vom 3. März 2009 wurden von der steuerrechtlichen Vertretung die gestellten Anträge gemäß § 282 BAO (Entscheidung durch den gesamten Senat) und gemäß § 284 BAO (mündliche Berufungsverhandlung) zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: § 34 Abs 1 EStG lautet: "Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs…
…Verweis auf die Judikatur), somit eine von § 80 Abs. 2 erfasste Rechtsposition. Daraus ergibt sich, dass die Vertretung des ruhenden Nachlasses entweder durch einen Kurator oder durch den/die erbantrittserklärten Erben (§ 810 ABGB, § 173 AußStrG) zu erfolgen hat. Der Bw. wurde weder eine Vertretungsbefugnis gemäß…
…dass das Verlassenschaftsverfahren in Australien nunmehr abgeschlossen sei, es würden nur noch die Kosten der anwaltlichen Vertretung des Sohnes ERBE2 fehlen. Es seien folgende Werte verlassenschaftsgegenständlich gewesen (alle Beträge in AUS$): | 1. Liegenschaftsvermögen | | | ADR-AUSTALIEN-1 | 300.000,00 |…
…verhandelt und von demselben die Einantwortung des Nachlasses, das ist, die Übergabe in den rechtlichen Besitz, bewirket werden (§ 797 ABGB). Der Erbe, der bei Antretung der Erbschaft sein Erbrecht hinreichend ausweist, hat das Recht, das Verlassenschaftsvermögen zu benützen, zu verwalten und die Verlassenschaft zu vertreten…
…die Kosten der Bestattung, der Todeserklärung, der Eröffnung einer letztwilligen Verfügung oder eines für oder wegen des Nachlasses geführten Rechtsstreites. Kosten, die den Erben nach dem Tod des Erblassers aus der Verwaltung und späteren Verwertung der ihnen zugefallenen Vermögensgegenstände erwachsen, fallen nicht unter § 20 Abs…
…in zwei Raten getilgt. Bezahlt worden sei im Jahr 2008 weiters ein für Leistungen im Monat September seitens der steuerlichen Vertretung in Rechnung gestellter Betrag in Höhe von 360,00 €. Sonstige Gläubiger des Bw. hätten keinen Nachlass gewährt. Die betreffenden Verbindlichkeiten seien zum Teil…
…ausschließlich vom Berufungswerber finanziert wurde, spielt dabei keine Rolle. Die Vertretung des Berufungswerbers verkennt nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates die Rechtslage, wenn sie ausführt, dass nur" flüssige Mittel" des Nachlasses bei der Frage der Berücksichtigung von Begräbniskosten als außergewöhnlicher Belastung heranzuziehen seien. Liegenschaften als Immobilienwerte …
…ein Forderungsrecht auf Auszahlung eines Geldbetrages. Die Abgabenbehörde I. Instanz hat daher zurecht die Kosten seiner anwaltschaftlichen Vertretung im Verlassenschaftsverfahren als (gerichtliche und außergerichtliche) Kosten der Regelung des Nachlasses, soweit sie vom Bw zu tragen waren, als Passivpost anerkannt. Gegen die in der Berufungsvorentscheidung dargestellte…
…der erbserklärte Erbe, dem die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen worden ist, nur mit Genehmigung des Gerichtes ua. Güter und Fahrnisse veräußern oder verpfänden darf und insoweit in seiner Verfügungsgewalt beschränkt ist. Spitzer führt in seinem Artikel "Benützung, Verwaltung und Vertretung des Nachlasses (§ 810…
…2. Dezember 1996 ein Prüfungsauftrag für eine Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 1996 ausgefertigt worden ist. Dieser Prüfungsauftrag wurde der steuerlichen Vertretung des Berufungswerbers (in Folge: Bw.) am 27. Oktober 1997 zur Kenntnis gebracht. Weiters geht aus dem Prüfungsauftrag hervor…
…die rechtliche Stellung des Bw als Erbe so konkretisiert, dass er aus dem Nachlass u.a. das Fruchtgenussrecht an Teilen der erbl. Liegenschaft übernommen hat. Dem Bw ist folglich das Fruchtgenussrecht und damit, da er aus dem Fruchtgenussrecht unbestritten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt…
…von einem Tausch ausgehen zu können, setze es zuvor den Besitz eines Wirtschaftsgutes voraus, das man in der Folge auch eintauschen könne. Die Erben würden allerdings hinsichtlich des Nachlasses über kein derartiges Wirtschaftsgut verfügen, das zum Tausch zur Verfügung stünde. Das ergebe sich schon daraus…
…von einem Tausch ausgehen zu können, setze es zuvor den Besitz eines Wirtschaftsgutes voraus, das man in der Folge auch eintauschen könne. Die Erben würden allerdings hinsichtlich des Nachlasses über kein derartiges Wirtschaftsgut verfügen, das zum Tausch zur Verfügung stünde. Das ergebe sich schon daraus…
…von einem Tausch ausgehen zu können, setze es zuvor den Besitz eines Wirtschaftsgutes voraus, das man in der Folge auch eintauschen könne. Die Erben würden allerdings hinsichtlich des Nachlasses über kein derartiges Wirtschaftsgut verfügen, das zum Tausch zur Verfügung stünde. Das ergebe sich schon daraus…
…laut Vermögensbekenntnis) Summe | 3.393,07 62,00 3.455,07 | 1.727,53 € | Kosten der Regelung des Nachlasses: Vertretung Bezirksgericht Notar Summe | 4.800,00 42,00 276,86 5.118,86 | 2.559,43 € | Darlehen…
…Erben rechtswirksam zugestellt und in Rechtskraft erwachsen ist (Ritz, BAO³, § 97 Tz 2). Im gegenständlichen Fall wurde der Nachlass des Abgabepflichtigen den vier Erben am 27.1.2004 eingeantwortet. Ab diesem Zeitpunkt hat die "Verlassenschaft nach P. W. " zu bestehen aufgehört und war diese im…
…Einantwortungsurkunde wurde bei den in den Nachlass fallenden Liegenschaftsanteilen, mit welchen Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die =Firma bewilligt. Mit Vorhalt vom 15. Dezember 2006, erneut ergangen am 15. Februar 2007, wurde an die steuerliche Vertretung der Erbin Frau D.M…
…insbesondere auch allfällige Ausgleichszahlungen kann zurzeit kein Einvernehmen erzielt werden. Beantragt wird daher, den Erben gemeinsam sämtliche Verfügungsrechte einzuräumen und den Nachlass einzuantworten." Mit Beschluss des Bezirksgerichtes D vom 20. März 2002 wurde die Einantwortungsurkunde erlassen und mit deren Rechtskraft die Verlassenschaftsabhandlung für beendet erklärt…
…Vermögen zur Geltung kommen muss (Grundsatz der Einmalwirkung der Steuerbefreiung). Nach der Rechtsprechung des VfGH kommt beim Pflichtteilsberechtigten die Steuerbefreiung dann zum Tragen, wenn dem Pflichtteilsberechtigten tatsächlich endbesteuertes Vermögen zukommt, oder wenn das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen den Wert dessen, was dem Erben verbleibt…