…der Bw laut Amtsbestätigung des Gs vom 8. Jänner 2010 erst am 9. Juli 2008 eine Erbantrittserklärung abgegeben hat, war er zum Zeitpunkt der Zustellung der Bescheide vom 12. September 2007, 11. Dezember 2007 und vom 11. Februar 2008 nicht zur Vertretung des Nachlasses befugt…
…ANV, die auf Rentenzahlungen aus Pflegezeiträumen stammen und kann vom Verlassenschaftsgericht ermächtigt werden, diesen Anspruch auch vor den Abgabenbehörden als Vertreter des ruhenden Nachlasses geltend zu machen. Das Verlassenschaftsgericht ist alleine für derartige Vertreterbestellungen zur Vorsorge der Vertretung der Verlassenschaft zuständig. Wie bereits ausgeführt, würde…
…0102). Der Sozialhilfeverband ist nicht gesetzlicher Vertreter des ruhenden Nachlasses. Er verfügt auch nicht über eine Zustellbevollmächtigung für den ruhenden Nachlass. Auch die Ermächtigung nach § 153 Abs. 2 AußStrG bewirkt nicht die Befugnis zur gesetzlichen Vertretung des Nachlasses und berechtigt daher nicht zur Antragstellung nach…
…wurde der steuerlichen Vertretung des Bf. zur Stellungnahme übermittelt, mit einer Frist von einem Monat ab Zustellung des Schreibens vom 6. März 2018. Die Frist ist ungenützt verstrichen. 2. Beweiserhebung Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die elektronisch übermittelten Aktenteile des Bemessungsaktes des Finanzamtes A…
…Faxnachricht vom 3. März 2009 wurden von der steuerrechtlichen Vertretung die gestellten Anträge gemäß § 282 BAO (Entscheidung durch den gesamten Senat) und gemäß § 284 BAO (mündliche Berufungsverhandlung) zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: § 34 Abs 1 EStG lautet: "Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs…
…habe zur gesamten Verlassenschaft aufgrund des Gesetzes die unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben und sei als alleinvertretungsbefugte Alleinerbin gemäß § 810 ABGB zur Vertretung des Nachlasses berufen. Hierzu werde die Amtsbestätigung des Gerichtskommissärs vom D-3 vorgelegt und die Berichtigung der Parteienbezeichnung angezeigt und beantragt. Mit dem selben…
…eine reine Geldforderung. Der Pflichtteilsberechtigte ist kein Erbe; sein Anspruch ist grundsätzlich eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlasswertes in Geld. Gemäß § 774 ABGB aF kann der Pflichtteil auch in Form eines Erbteiles oder Legates hinterlassen werden, auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als Pflichtteil (vgl…
…hat in einem ähnlich gelagerten Fall ausgesprochen, dass - im Revisionsfall - der Sozialhilfeverband nicht gesetzlicher Vertreter des ruhenden Nachlasses ist. Auch die Ermächtigung nach § 153 Abs. 2 AußStrG bewirkt nicht die Befugnis zur gesetzlichen Vertretung des Nachlasses und berechtigt daher nicht zur Antragstellung nach § 41 Abs…
…der VwGH fest, dass eine Ermächtigung nach § 153 Abs. 2 AußStrG nicht die Befugnis zur gesetzlichen Vertretung des Nachlasses bewirkt und daher nicht zur Antragstellung nach § 41 Abs. 2 Z 1 ESt 1988 berechtigt. Als Ergebnis der Nichtanerkennung einer Vertretungsbefugnis infolge einer Ermächtigung nach § 153…
…Verweis auf die Judikatur), somit eine von § 80 Abs. 2 erfasste Rechtsposition. Daraus ergibt sich, dass die Vertretung des ruhenden Nachlasses entweder durch einen Kurator oder durch den/die erbantrittserklärten Erben (§ 810 ABGB, § 173 AußStrG) zu erfolgen hat. Der Bw. wurde weder eine Vertretungsbefugnis gemäß…
…nicht in das Nachlassvermögen gefallen, wie dies das Bezirksgericht ***BG*** in seinen Beschlüssen vom 5.7.2023 und 8.5.2024 zutreffend festgestellt hat. Vielmehr liegt insoweit ein sonst verbleibendes Vermögen im Sinn des § 82 Abs. 2 BAO vor, zu dessen Vertretung der beschwerdeführende Sozialhilfeverband…
…dass das Verlassenschaftsverfahren in Australien nunmehr abgeschlossen sei, es würden nur noch die Kosten der anwaltlichen Vertretung des Sohnes ERBE2 fehlen. Es seien folgende Werte verlassenschaftsgegenständlich gewesen (alle Beträge in AUS$): | 1. Liegenschaftsvermögen | | | ADR-AUSTALIEN-1 | 300.000,00 |…
…verhandelt und von demselben die Einantwortung des Nachlasses, das ist, die Übergabe in den rechtlichen Besitz, bewirket werden (§ 797 ABGB). Der Erbe, der bei Antretung der Erbschaft sein Erbrecht hinreichend ausweist, hat das Recht, das Verlassenschaftsvermögen zu benützen, zu verwalten und die Verlassenschaft zu vertreten…
…die Kosten der Bestattung, der Todeserklärung, der Eröffnung einer letztwilligen Verfügung oder eines für oder wegen des Nachlasses geführten Rechtsstreites. Kosten, die den Erben nach dem Tod des Erblassers aus der Verwaltung und späteren Verwertung der ihnen zugefallenen Vermögensgegenstände erwachsen, fallen nicht unter § 20 Abs…
…3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Folgende unterschiedliche Standpunkte werden vertreten: - Nach Ansicht der belangten Abgabenbehörde sollte eine Durchbrechung der Verjährungsfrist, wie sie in Art. 25 Abs. 2 DBA Deutschland (in der Folge: des Abkommens) vorgesehen ist, gleichermaßen im Rahmen einer Verständigung nach Art. 25…
…Wert) | 187.386,91 € | Guthaben bei Banken | 15.918,73 € | Hausrat einschließlich Wäsche | 800,00 € | Kosten der Regelung des Nachlasses | - 31.185,30 € | Sonstige Verbindlichkeiten | - 3.494,56 € | Freibetrag gemäß …
…in zwei Raten getilgt. Bezahlt worden sei im Jahr 2008 weiters ein für Leistungen im Monat September seitens der steuerlichen Vertretung in Rechnung gestellter Betrag in Höhe von 360,00 €. Sonstige Gläubiger des Bw. hätten keinen Nachlass gewährt. Die betreffenden Verbindlichkeiten seien zum Teil…
…ausschließlich vom Berufungswerber finanziert wurde, spielt dabei keine Rolle. Die Vertretung des Berufungswerbers verkennt nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates die Rechtslage, wenn sie ausführt, dass nur" flüssige Mittel" des Nachlasses bei der Frage der Berücksichtigung von Begräbniskosten als außergewöhnlicher Belastung heranzuziehen seien. Liegenschaften als Immobilienwerte …
…Vollmachtszurücklegung durch die steuerlichen Vertretung vor dem Tod des Bf). Ebenso wenig wurde die Bestellung eines Verlassenschaftskurators festgestellt. Die abgabenbehördliche Anmerkung der ehemaligen Ehefrau des Bf als Zustellempfängerin auf dem fälschlich als "Erbe n. ***Bf1***" titulierten Abgabenkonto StNr ***BF1StNr1*** des ruhenden Nachlasses vermag einen (notwendigen…
…auf die Entscheidungsgründe des genannten Erkenntnisses verwiesen. 10 Aus den dort angeführten Erwägungen bewirkte daher - entgegen dem Revisionsvorbringen des revisionswerbenden ***3*** - auch im gegenständlichen Fall dessen Ermächtigung nach § 153 Abs. 2 AußStrG durch das Verlassenschaftsgericht nicht eine Befugnis zur gesetzlichen Vertretung des Nachlasses nach A…