…begangen habe. Begründend wurde darauf hingewiesen, dass für die genannten Monate trotz steuerpflichtiger Umsätze weder (termingerechte) Voranmeldungen eingereicht, noch Vorauszahlungen geleistet worden seien. Für 04 - 07, 11 - 12/2009 und 03 - 04/2010 seien zwar verspätete Voranmeldungen eingereicht, die entsprechenden Zahllasten jedoch nicht gleichzeitig bzw…
…verspätete Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen nicht als strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne des § 29 Abs. 1 FinStrG anzusehen ist. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen…
…201098/00 Voranmeldungen eingereicht worden seien. Diesbezüglich lägen daher strafbefreiende Selbstanzeigen vor, sodass der Verkürzungsbetrag entsprechend zu reduzieren sei. Hinsichtlich 01 bis 04/2002 seien vor Prüfbeginn zu ABNr. 212023/02 entsprechende (verspätete) Voranmeldungen eingereicht und gleichzeitig mit Gutschriften aus 05 und 06/2002 beglichen…
…vorsätzlich ihre Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen verletzt und weiß, dass infolgedessen eine fristgerechte Leistung der Umsatzsteuervorauszahlung unterbleibt, sie somit eine Verkürzung der Umsatzsteuer für gewiss hält. Dass sie eine Erinnerung der Finanzbehörde erwartet oder die verspätete Abgabe von Voranmeldungen für nicht strafbar hält, ändert…
…Finanzamt Salzburg-Stadt zu ST vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen durch verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen in den im angefochtenen Erkenntnis unter lit. a) aufgezählten Zeiträumen eine Verkürzung von Umsatzsteuer in der Höhe von insgesamt €…
…Verspätung von mehr als 20 Arbeitstagen erfolgt sei. Die Belastungen des Steuerkontos seien mit den Gutschriften aus den Umsatzsteuervoranmeldungen ausgeglichen worden, sodass neben den verspäteten Voranmeldungen auch verspätete Zahlungen vorlägen. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen erfolge im automatisierten Verfahren, das behördliche Organ habe dabei keine Einflussmöglichkeit…
…als auch aus Abs. 5 ableitbare und ausdrücklich geforderte explizite Täterbenennung wird insbesondere bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder anderen gemeinschaftlichen Vermögensgebilden als Steuerschuldnern ein besonderer Augenmerk zukommen, sodass daher bei der beispielsweise in Form einer verspäteten Abgabenerklärung (Voranmeldung) erfolgten Selbstanzeige (vgl. zB. VwGH vom 18…
…erst nach dem Beurteilungszeitpunkt der seinerzeitigen Strafverfügung) vollständig erfolgten Schadensgutmachung, sowie den großteils, und zwar hinsichtlich der mittels verspäteter Voranmeldung bekanntgegebenen Zahllasten/Vorauszahlungen, vorliegenden, lediglich infolge nicht zeitgerechter Entrichtung der Abgabenbeträge nicht als strafbefreiend zu klassifizierenden Selbstanzeigen und dem für den Beschuldigten sprechenden Umstand eines…
…Kenntnis, dass die sich aus den Umsatzsteuervoranmeldungen ergebenden Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet wurden. Der von der Finanzstrafbehörde erster Instanz festgestellte objektive Tatbestand, dass durch die verspätete Einreichung von Voranmeldungen unter jeweiliger gleichzeitiger Unterlassung der Entrichtung der geschuldeten Beträge der Bestimmung des § 21 UStG zuwidergehandelt wurde, besteht…
…Auf die Frage, welche Vorkehrungen nunmehr getroffen worden seien, um bei der B-KG in Hinkunft eine verspätete Übermittlung der Voranmeldungen und eine verspätete Entrichtung der Zahllasten zu verhindern, führte A als Vertreter des belangten Verbandes aus: Es gebe jetzt die Tante, welche eine sehr…
…Tatbestand ist die Finanzstrafbehörde zu dem Schluss gekommen, dass durch die Einreichung von unrichtigen Voranmeldungen, die verspätete Einreichung von Voranmeldungen und die Unterlassung der Einreichung von Voranmeldungen unter jeweiliger gleichzeitiger Unterlassung der Entrichtung der geschuldeten Beträge der Bestimmung des § 21 UStG zuwidergehandelt wurde und durch…
…übergeben gebracht. Die Belegübermittlung habe nach Auskunft seiner Buchhalterin nicht immer vollständig stattgefunden. Der Grund für die Nichtabgabe der Voranmeldungen für 6-12/2008 sei darin gelegen, dass die Belege verspätet zur Kanzlei gekommen und in einem aufgebucht worden seien. Anlässlich des Beginnes der Betriebsprüfung…
… 21 Abs. 1 UStG 1994 Umsatzsteuervoranmeldungen spätestens am 15. Tag des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates einzureichen sind, wurden diese beiden Voranmeldungen verspätet eingebracht. Die Verkürzung einer Abgabe ist schon dann bewirkt, wenn die Abgabe dem anspruchsberechtigten Abgabengläubiger, von den Fällen der Zahlungserleichterung abgesehen…
…eingeleitet worden sei. Im Schlussvortrag verwies der Verteidiger noch auf den Umstand hin, dass nach der verspäteten Eineichung der Voranmeldung für Dezember 2003 noch in weiterer Folge ein Umsatzsteuerguthaben für Jänner 2004 geltend gemacht wurde, welches vom strafrelevanten Betrag abzuziehen sei. Auch wäre verfahrensrechtlich bedenklich…
…widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass ein Erfüllungsgehilfe, dem ein Steuerpflichtiger die Wahrnehmung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen übertragen hat, ohne ersichtlichen Grund Voranmeldungen wiederholt verspätet einreicht. Häufige Ursache derartiger Versäumnisse ist vielmehr, dass ein Abgabepflichtiger seinen Vertreter nicht mehr bezahlen kann und dieser deshalb untätig bleibt, oder dass…
…FinStrG für Voranmeldungszeiträume, betreffend welche die Zahllasten bzw. Umsatzsteuergutschriften bekannt gegeben worden sind (hier: Jänner bis Mai 1998), nicht beinhaltet sein. Dem Berufungssenat ist es verwehrt, unter Abschneidung des Instanzenzuges neue Fakten aufzugreifen. Die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. erst verspätete Einreichung der Voranmeldungen für Jänner…
…Vielmehr sei es ihr Bestreben gewesen, keine Falschmeldungen abzugeben und es sei ihr eine verspätete Abgabe der Voranmeldungen als korrektere Lösung erschienen. Die Berufung des belangten Verbandes Bw2 vom 13. Juni 2007 richtet sich ebenfalls gegen Grund und Höhe der im Erkenntnis des Spruchsenates ausgesprochenen…
…gewählte Formulierung, welche begrifflich zwischen Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen zum Zeitpunkt der Fälligkeiten und der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen unterscheidet (die Beschuldigte habe durch die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe der Voranmeldungen und die Nichtentrichtung der Vorauszahlungen eine Verkürzung der Vorauszahlungen bewirkt), Anlass zu Missverständnissen geben kann. Ein…
…243,- + 11/97 ATS 15.467,-- + 12/97 ATS 304.237,-- + 02/98 ATS 42.323,-- + 03/98 ATS 40.057,-- + 06/98 ATS 42.000,--) bewirkt, indem er die Vorauszahlungen weitaus verspätet entrichtete bzw. Voranmeldungen weitaus verspätet einreichte, und dies nicht nur für möglich…
…Tage, Juli 1998 50 Tage, August 1998 20 Tage. Überdies wurden die von R unterfertigten Voranmeldungen, in welchen Zahllasten ausgewiesen waren, laut Datum der Ausfertigung teilweise auch noch zurückgehalten und erst verspätet beim Finanzamt eingereicht: betreffend Mai 1996 22 Tage, betreffend Juni 1996 22 Tage…