…eingebracht worden, diese Beträge seien auf Antrag nach § 241 BAO zurückzuzahlen. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 17. Jänner 2008 als verspätet gestellt zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung vom 28. Jänner 2008 in der wiederholt wird, dass die Buchung ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei. Der…
…erging mit gleichem Datum ein Zurückweisungsbescheid. In diesem vertrat das Finanzamt die Auffassung, der Antrag auf Wiederaufnahme wäre verspätet eingebracht worden. In rechtlicher Hinsicht ergeben sich folgende Überlegungen: § 303 BAO eröffnet die Möglichkeit, eine durch Bescheid rechtskräftig erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu…
…des Vaters erfolgt. Der Antrag sei am 20. Oktober 2009 gestellt worden, eine frühere Antragstellung sei nicht möglich gewesen, weil das Umsatzsteuerguthaben in obiger Höhe erst mit diesem Tag gutgeschrieben wurde. Ein grobes Verschulden liege nicht vor. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 25. November 2009…
…im Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung noch nicht eingetreten ist, liegt eine zulässige und rechtzeitige Antragstellung vor. Dies bedeutet nun, dass über den Antrag auf "Korrektur der Lohnabgaben" (DB, DZ) seitens des Finanzamtes meritorisch zu entscheiden gewesen wäre, zumal der Antrag weder verspätet eingebracht wurde noch…
…dass der von der Bw. am 23. Oktober 2002 gestellte Antrag nicht ab-, sondern als verspätet eingebracht zurückgewiesen wird. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen…
…auch nicht weiter nachgewiesen. Der Antrag vom 13.11.2003 war der erste nach Versagung der Mietzinsbeihilfe, seit die Voraussetzungen wieder vorgelegen haben (1.1.2003). Da zwischen der Mietzinserhöhung und dem Tag der Antragstellung mehr als sechs Monate vergangen waren, war gemäß § 107 Abs…
…wäre es der Berufungsführerin offen gestanden, eine Nichtanerkennung der Investitionszuwachsprämie aus anderen Gründen als der verspäteten Geltendmachung wie auch nunmehr im Rechtsmittelwege zu bekämpfen. Voraussetzung hierfür wäre aber wiederum die fristgerechte Antragstellung und ein entsprechender Bescheid des Finanzamtes gewesen. Dass ein anderes Finanzamt ein entsprechendes…
…dass der Einkommensteuerbescheid am 11. März 2005 ergangen sei und der am 17. Juni 2005 eingelangte Antrag daher verspätet sei. Dagegen wurde Berufung erhoben und begründend ausgeführt, dass mit der elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung bekannt gegeben worden sei, dass eine Beilage zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie (E…
…Im Berufungsfall ergebe sich nachstehendes Bild: | Abgabe der Steuererklärung für 2003 | 02.05.2005 | Körperschaftsteuerbescheid für 2003 | 16.12.2005 | Geltendmachung der I-Prämie | 24.01.2006 Die Investitionszuwachsprämie sei daher verspätet geltend gemacht worden. Mit Eingabe vom 4…
…nicht an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert. Dies umso mehr, als bereits im Dezember 2000 die Schadhaftigkeit der mit der Anmeldung vom 10. Februar 2000 abgefertigten Ware erkannt und die Wiederausfuhr derselben bereits am 21. Dezember 2000 veranlasst worden war. Die verspätete Antragstellung ist nicht unabhängig…
…Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf in den Berufungen vom 16. Dezember 2009 ausführt, die…
…Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf in den Berufungen vom 27. August 2009 und 8…
…der im Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf. in der Berufung vom 16. Dezember 2009…
…der im Art. 239 Abs. 2 ZK genannten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung der Erstattungs- bzw. Erlassanträge zu stellen. Wenn der Bf. in der Berufung vom 24. August 2009…
…demnach mehr als 9 Jahre nach Ablauf der regulären Frist eingebracht, ohne dass Gründe für die verspätete Antragstellung aber auch für einen Erlass selbst (hinreichend) dargelegt wurden. Da der Bf. weder einen Antrag auf Fristverlängerung für einen Erlassantrag noch bei sonstiger Gelegenheit einen begründeten Ausnahmefall…
…Aufstellung über die Belege ergänzt, woraus folge, dass es sich beim Ergänzungsschreiben vom 31. Juli 2002 nicht um einen verspäteten Antrag, sondern um eine Ergänzung des fristgerecht eingebrachten Antrages handelte. Daher hätte von Seiten des Finanzamtes ein Mängelbehebungsauftrag erfolgen müssen, da der Antrag zwar eingelangt…
…Verfassungsgerichtshof, nicht aber dem UFS zu. Es ist somit die aus dem Gesetzeswortlaut abgeleitete Interpretation (s oben) maßgebend und die katastrophenbedingte Ersatzbeschaffungssonderprämie iSd § 108d EStG 1988 für das Jahr 2002 wegen des durch die verspätete Antragstellung bewirkten Anspruchsverlustes nicht zu gewähren, wogegen die Investitionszuwachsprämie iSd …
…Rücksprachen mit dem Zollamt auf Empfehlung des Zollamtes zurückgezogen und der Antrag auf Erstattung nach Art. 238 ZK eingebracht worden seien. Die verspätete Antragstellung begründete die Bf. im wesentlichen damit, ihr Zolldeklarant und Sachbearbeiter für Zollangelegenheiten sei mit einem schweren Krebsleiden plötzlich und unerwartet erkrankt…
…enthielten keine Regelung mit der Rechtsfolge, dass eine verspätete Antragstellung mit dem Verlust des Anspruches auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie verbunden sei. Einer verspäteten, jedoch innerhalb der Verjährungsfrist erfolgenden Antragstellung stehe daher die Prämiengutschrift nicht entgegen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 15. April 2004 wies das Finanzamt die…
…Monate nach Ablauf der in Artikel 239 Absatz 2 ZK normierten Antragsfrist eingebracht, ohne die Gründe für die verspätete Antragstellung zu benennen und insbesondere ohne einen Antrag auf Fristverlängerung für die Einbringung des Erstattungs- bzw. Erlassantrages zu stellen. Wenn der Bf in der Berufung vom…