…wurde ausgeführt, dass sämtlichen VwGH Erkenntnissen die Frage zugrunde lag, ob aus dem Wort "gehören" abzuleiten sei, dass eine unmittelbare Beteiligung der Gebietskörperschaft an den Versorgungsbetrieben vorliegen müsse, oder ob eine mittelbare Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft genüge, wobei der VwGH eine unmittelbare Beteiligung fordere. In…
…Leere, da das zu erschließende Grundstück ja bereits bebaut gewesen sei. Auch nach Hofstätter/Reichel (EStG-Kommentar, Rz 5 zu § 7) seien Anschlusskosten an die öffentlichen Versorgungsbetriebe und an die Straßenkanalisation, die Elektroinstallationen und Wasserleitungsanlagen keine selbstständig bewertbaren Wirtschaftsgüter (VwGH 18. 9. 1964, 1226/63…
…erfolgt. Für Gebäudeinvestitionen könne eine Investitionszuwachsprämie nicht gewährt werden. Die Einkommensteuerrichtlinien würden Aufwendungen für den Anschluss eines zu errichtenden Gebäudes an die öffentlichen Versorgungsbetriebe und für die Straßenkanalisation sowie eingebaute Elektroinstallationen und Gas- und Wasserzuleitungen zu den nicht selbständig bewertbare Gebäudeinvestitionen zählen (vgl. RZ 3171)…
…Lt. VwGH gehören Aufwendungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsbetrieb und Kanalisation zu den Herstellungskosten eines Neubaues. Anschlusskosten im Zuge der Errichtung seien daher als Teil des Bauwerkes zu aktivieren. Im vorliegenden Fall seien sie nicht gesondert von der Errichtung der Windkraftanlagen zu betrachten und…
…nach § 5 Z 6 oder Z 10 befreite Körperschaften für deren begünstigte Zwecke. (3) Versorgungsbetriebe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts werden als einheitlicher Betrieb gewerblicher Art behandelt, wenn sie organisatorisch zusammengefaßt sind und unter einer gemeinsamen Leitung stehen. Versorgungsbetrieb ist nur ein Betrieb, der die…
…besonderes Entgelt angesetzt werde. Es werde dann weiters ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des VwGH unter anderem Anschlussdosen an die öffentlichen Versorgungsbetriebe und an die Straßenkanalisation, die Elektroinstallation und Wasserleitungsanlagen kein selbständig bewertbaren Wirtschaftsgüter seien (vergleiche die dort angeführte Judikatur des VwGH). Steuerrechtlich würden diese…
…VwGH sind die sanitären Anlagen (Klosettanlagen, Badewannen, Waschtische), Anschlusskosten an die öffentlichen Versorgungsbetriebe und an die Straßenkanalisation, die Elektroinstallationen und Wasserleitungsanlagen keine selbstständig bewertbaren Wirtschaftsgüter. Steuerrechtlich teilen diese Anlagen sowie in der Regel die Zentralheizungsanlagen das Schicksal des Gebäudes, sofern nicht im Einzelfall nachgewiesen wird…
…erst im Jahr 2004, zuvor wurden keine Arbeiten verrichtet und existierte das Wirtschaftsgut somit noch nicht. Diese Frage ist jedoch für Zwecke der Investitionszwachsprämie insoweit ohne Belang, als Anschlussgebühren zum erstmaligen Anschluss an öffentliche Versorgungsbetriebe und Kananlanschlußgebühren zu den Herstellungskosten des Gebäudes gehören. (vgl. Doralt…
…2 KVG bezeichneten Rechtsvorgänge bei inländischen Kapitalgesellschaften, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen (Versorgungsbetriebe), wenn die Anteile der Gesellschaft ausschließlich dem Bund, einem Land, einer Gemeinde, einem Gemeindeverbund oder einem Zweckverband gehören und…
…1965, Zl. 1279/64 ausgesprochen, dass Aufwendungen für den Anschluss an Einrichtungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe zu den Herstellungskosten eines Neubaus gehören. Entgegen der Ansicht der Betriebsprüfung ist der Sachverhalt durchaus mit dem vorliegenden vergleichbar. Auch im vom VwGH entschiedenen Fall hätte der VwGH entscheiden können…
…Veräußerung besonders ins Gewicht fallende Selbständigkeit besitzen (VwGH 7.7.1971, 1553/70) Aufzugsanlagen (VwGH 20.5.1970, 248/69) Aufwendungen für den Anschluss an die öffentliche Versorgungsbetriebe und für die Straßenkanalisation (VwGH 12.2.1965, 1279/64); als Gebäude gilt wohl auch ein Glashaus…
…eines engeren Fachkreises und in zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. Im vorliegenden Fall liegt somit bereits nach dem Inhalt der Satzung kein gemeinnütziger Zweck vor, sondern soll durch Zusammenarbeit von Industrie, Wirtschaftsbetrieben und Versorgungsbetrieben sowie öffentlichen Stellen die Weiterentwicklung der L. gefördert werden. In der Weiterentwicklung der L…