…Produktnummer durchaus ohne Sachkenntnis zu identifizieren und somit ist die Nämlichkeit der Ware gegeben und ein gültiger Ausfuhrnachweis erbracht. Im von der Betriebsprüfung zitierten Kommentar zur deutschen Umsatzsteuer wird die Anmerkung 215 folgendermaßen zitiert: "Aus dem Versendungsbeleg muss sich daher eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben…
…Abnehmers, nämlich der Firma A. , sei immer vorhanden. Versendungsbelege seien ebenfalls in jedem Akt durch Frachtbriefe vorhanden. Außerdem habe die Beschwerdeführerin auch die notwendigen Aufzeichnungen im Sinne des § 6 UStG geführt. Auf den gegenständlichen Fall sei auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.10.2007…
…für Bw., sondern HB; Ware - Schnurlostelephone - nicht ident mit Ware laut Rechnung). Schreiben vom 22.12.2004 (OZ 27, 28): - keine Versendungsbelege vorhanden, - Zahlungsbestätigung ist kein geeigneter Nachweis, - kein Liefernachweis für "C ", sondern nur für U. Schreiben vom 26.4.2005 (OZ 3, 12, 13)…
…A., Adr2. | FR3 | SAS J., Adr3. Beförderungs- bzw. Versendungsbelege hinsichtlich der hier gegenständlichen Lieferungen wurden von den Prüfungsorganen im Rahmen der Nachschau nicht eingesehen. Das Zollamt nahm die festgestellten Differenzen zum Anlass und schrieb der Bf. mit Bescheid vom 2. Mai 2005, Zl…
…Die Aufzählung möglicher Versendungsbelege, durch welche der Nachweis der Versendung in das Drittland erbracht werden kann, im § 7 Abs. 5 UStG 1994 ist offensichtlich nicht taxativ ("... und dergleichen ..."), sondern bloß demonstrativ, sodass wohl auch die angeführten Bestätigungen durch die ÖBB einen tauglichen Versendungsbeleg darstellen. Der…
…in Anspruch genommen worden seien. In der gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachten Beschwerde legte die Bf. weitere umfangreiche Unterlagen zum Nachweis der Identität der Abnehmer, Versendungsbelege etc. vor. In der Beschwerde wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass auch die Zollverwaltung bei e-Zoll Verkürzungen der Firmenwortlaute vornehme…
…in Anspruch genommen worden seien. In der gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachten Beschwerde legte die Bf. weitere umfangreiche Unterlagen zum Nachweis der Identität der Abnehmer, Versendungsbelege etc. vor. In der Beschwerde wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass auch die Zollverwaltung bei e-Zoll Verkürzungen der Firmenwortlaute vornehme…
…vom 5. Juni 2005 sind die MIAS-Abfrageergebnisse dokumentiert. Beförderungs- bzw. Versendungsbelege hinsichtlich der hier gegenständlichen Lieferungen wurden von den Prüfungsorganen im Rahmen der Nachschau nicht eingesehen. Das Zollamt nahm die Feststellungen zum Anlass und schrieb der Bf. mit Bescheid vom 6. Juni 2005, Zl…
…die im Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen erstellt wurden (Kaufverträge, Ausgangsrechnungen, Versendungsbelege, Identitätsnachweise bei Abholung der Fahrzeuge etc.). Anhand des Buchungsjournales wurde vom Prüfer eine Liste mit jenen Akt - Nummern erstellt, die im Zusammenhang mit steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen stehen (Lieferung an Unternehmer und Lieferungen neuer Fahrzeuge…
…Frachtführers, des Empfängers und des Ablieferungsortes in Ungarn sowie der vollständigen Bezeichnung der Maschine samt Gewicht ein. Damit ist der Ausfuhrnachweis gemäß § 7 Abs. 5 UStG 1994 durch Versendungsbeleg erbracht. Auf dem Frachtbrief muss das Gut nach Beschaffenheit, Menge und Merkzeichen bezeichnet werden (§ 426 Abs…
…Lieferung an die G. S. konnten als Versendungsbelege die zollamtlich bestätigten Papiere zur Einfuhr der bezeichneten Waren durch einen vom Kunden beauftragten Spediteur in die Slowakei unter Bezeichnung der Bw als Lieferantin bzw. der Nachweis der Abholung durch den Kunden vorgelegt werden. Wenn in RZ…
…Abnehmer: Empf02.), in dem die Bf. keine Beförderungs- oder Versendungsbelege im Sinn der Verordnung BGBl. 401/1996 vorlegen konnte und auch sonst keine Nachweise für eine Beförderung oder eine Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet beibringen konnte. In diesem Punkt konnte daher der Beschwerde nicht Folge…
…Tag der Lieferung und den Rechnungsbetrag. Die Warenbewegung muss eindeutig nachvollzogen werden können. Es wird daher ersucht für jeden einzelnen Fahrzeugexport die geforderten Dokumente (Ausfuhrnachweis/Versendungsbelege mit Fahrgestellnummer) sowie den dazugehörigen buchmäßigen Nachweis vorzulegen. Zweifel, ob tatsächlich steuerfrei Exporte vorliegen, ergeben sich aus dem Umstand…
…ungeordnet vorliegenden Unterlagen nicht möglich, eine Verbindung von einzelnen Umsätzen zu konkreten Belegen (bzw. umgekehrt) herzustellen. Teilweise waren in den Versendungsbelegen Fahrzeuge enthalten, die in den vom Bw. händisch geführten Ein- und Verkaufslisten nicht gefunden werden konnten. Zwar legte der Bw. im Laufe des Verfahrens…
…des Ausfuhrnachweises rückgängig gemacht wird, nachzuweisen. (5) Die Versendung des Gegenstandes in das Drittlandsgebiet ist durch Versendungsbelege, wie Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dergleichen, oder deren Doppelstücke nachzuweisen. Anstelle dieser Versendungsbelege darf der Unternehmer den Ausfuhrnachweis auch in folgender Weise führen: 1. Durch eine von einem…
…dafür dienen, dass der Bw (und nicht etwa Herr A für sein Unternehmen) die Fahrzeuge erworben hat. Was die Verkäufe anlangt, erliegen im Arbeitsbogen zur Betriebsprüfung nur die obig dargestellten Verträge und Kopien von Versendungsbelegen (vgl. dazu die vorstehenden Ausführungen). Diese Fälle zeigen bereits, dass…
…hat der Unternehmer den Nachweis wie folgt zu führen: 1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (§ 11, Art. 11 UStG 1994) und 2. durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994, insbesondere durch Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dergleichen oder deren Doppelstücke. ..…
…hat der Unternehmer den Nachweis wie folgt zu führen: 1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (§ 11, Art. 11 UStG 1994) und 2. durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994, insbesondere durch Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dergleichen oder deren Doppelstücke. ..…
…hat der Unternehmer den Nachweis wie folgt zu führen: 1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (§ 11, Art. 11 UStG 1994) und 2. durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994, insbesondere durch Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dergleichen oder deren Doppelstücke. ..…
…übrige Gemeinschaftsgebiet versendet, hat der Unternehmer den Nachweis wie folgt zu führen: 1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (§ 11, Art. 11 UStG 1994 ) und 2. durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994 , insbesondere durch Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dergleichen…