RIS AI
17 065 Treffer180 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0321-I/10Zurückweisung einer Berufung als verspätet: Zustellvermutung ist widerlegbar, Beweislast zum tatsächlichen Zeitpunkt der Zustellung trifft Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2010

…Frist daher am Tag der Zustellung. Nach § 26 Abs. 2 ZustG gilt für Zustellungen ohne Zustellnachweis die gesetzliche Vermutung, dass die Zustellung am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan (zB Post) als bewirkt gilt. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den…

UFSL RV/0995-L/04Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Lehrlingsausbildungsprämie 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2004

…Postlaufes bei Versendung von Schriftstücken unterschiedlich lang sein kann. Dies entspricht auch der Erfahrung des täglichen Lebens. Es ist daher nicht zulässig, an die Zustellung (ohne Zustellnachweis) eines Schriftstückes eine Rechtsfolge zu knüpfen, ohne den tatsächlichen Zeitpunkt der Zustellung zu kennen bzw. ohne Ermittlungen darüber…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…jeweils ohne Zustellnachweis zuzustellen gewesen sind, und dass die unter der Jahresfahne 2008 einliegenden Ausfertigungen dieser Erledigungen im Gegensatz zum Aktenstand für die Streitjahre 2005 bis 2007 weder auf eine vormalige Versendung rückschließen lassende Faltungsspuren noch die für ADV - Ausfertigungen der BRZ GmbH typische Papierqualität…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…gemäß § 299 BAO vom 31. August 2010" und "der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 31. August 2010" der Bw. ebendort allerdings jeweils ohne Zustellnachweis (nicht eingeschriebene Sendung) zugestellt werden sollten. Am Mittwoch, dem 1. September 2010, übergab die Versendestelle der BRZ GmbH die für die Bw. bestimmten…

UFSW RV/0336-W/12Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung vor rechtswirksamer Zustellung der Erledigung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…ist darauf zurückzuführen, dass die Berufungsvorentscheidung durch das Finanzamt mit RSb-Brief, der Ablaufbescheid durch das Bundesrechenzentrum ohne Zustellnachweis versendet wurde. Die Abgabenbehörde ist zur Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung bei Vorliegen eines der Tatbestände des § 212a Abs. 5 BAO verpflichtet (VwGH 31…

UFSI RV/0072-I/11Rückzahlung eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2011

…Dass eine derartige Verständigung des Berufungswerbers tatsächlich erfolgt ist, kann jedoch nicht nachgewiesen werden, weil die Versendung dieser Informationsschreiben - jedenfalls in den ersten Jahren - ohne Zustellnachweis erfolgte, was nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH 17.2.2010, 2009/17/0250) einer Rückforderung aber nicht…

UFSG RV/0584-G/10Verspätete Berufung bei unbescheinigter Bescheidzustellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…ist die Berufungsbehörde dazu berechtigt und verpflichtet (§ 289 Abs. 1 BAO). Die Zustellung von Bescheiden erfolgt nach den Bestimmungen des Zustellgesetzes (ZustellG). Wurde für einen Bescheid eine unbescheinigte Zustellung angeordnet (Zustellung ohne Zustellnachweis), wird das Dokument zugestellt, indem es in die für die Abgabestelle bestimmte…

UFSF RV/0070-F/06Nur der nachweislich zugestellte Prüfungsauftrag hat fristverlängernde Wirkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007

…durchzuführen, und in dem weiters um Anwesenheit und Vorlage der notwendigen Geschäftsbücher ersucht wurde. Die Zustellung des Verständigungsschreibens erfolgte ohne Zustellnachweis. Nach dem plausiblen, jedenfalls nicht widerlegten Vorbringen der Bw war ihr Büro vom 23.12.2004 bis 7.1.2005 wegen Betriebsurlaubs geschlossen. Am…

UFSW RV/2354-W/11Fehlender Beförderungsnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2012

…Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 09-12/2008 vom 16. Juni 2010 und einen Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 01-11/2009 vom 16. Juni 2010 (ohne Zustellnachweis zugestellt), gegen den die Bw. durch ihre steuerliche Vertreterin mit Schriftsatz vom 19…

UFSW RV/0143-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…dass das Wohnrecht unrichtig bewertet wurde. Die Gesamtgegenleistung wurde in der Berufung mit € 82.548,03 errechnet. Mit Berufungsvorentscheidung (Zustellung ohne Zustellnachweis) vom 16. Mai 2007 wurde der Berufung vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien stattgegeben und der Schenkungssteuerbescheid aufgehoben. In der beim…

UFSW RV/0142-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…dass das Wohnrecht unrichtig bewertet wurde. Die Gesamtgegenleistung wurde in der Berufung mit € 82.548,03 errechnet. Mit Berufungsvorentscheidung (Zustellung ohne Zustellnachweis) vom 16. Mai 2007 wurde der Berufung vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien stattgegeben und der Schenkungssteuerbescheid aufgehoben. In der beim…

UFSW RV/0141-W/09Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von der auf die sonstigen Grundstücke entfallenden Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…dass das Wohnrecht unrichtig bewertet wurde. Die Gesamtgegenleistung wurde in der Berufung mit € 82.548,03 errechnet. Mit Berufungsvorentscheidung (Zustellung ohne Zustellnachweis) vom 16. Mai 2007 wurde der Berufung vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien stattgegeben und die Grunderwerbsteuer mit € 295,99…

UFSW RV/0140-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…dass das Wohnrecht unrichtig bewertet wurde. Die Gesamtgegenleistung wurde in der Berufung mit € 82.548,03 errechnet. Mit Berufungsvorentscheidung (Zustellung ohne Zustellnachweis) vom 16. Mai 2007 wurde der Berufung vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien stattgegeben und der Schenkungssteuerbescheid aufgehoben. In der beim…

UFSW RV/0139-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…dass das Wohnrecht unrichtig bewertet wurde. Die Gesamtgegenleistung wurde in der Berufung mit € 82.548,03 errechnet. Mit Berufungsvorentscheidung (Zustellung ohne Zustellnachweis) vom 16. Mai 2007 wurde der Berufung vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien stattgegeben und der Schenkungssteuerbescheid aufgehoben. In der beim…

UFSW RV/0138-W/09Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von der auf die sonstigen Grundstücke entfallenden Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…dass das Wohnrecht unrichtig bewertet wurde. Die Gesamtgegenleistung wurde in der Berufung mit € 82.548,03 errechnet. Mit Berufungsvorentscheidung (Zustellung ohne Zustellnachweis) vom 16. Mai 2007 wurde der Berufung vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien stattgegeben und die Grunderwerbsteuer mit € 295,99…

UFSW RV/3700-W/07Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von der auf die sonstigen Grundstücke entfallenden Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…dass das Wohnrecht unrichtig bewertet wurde. Die Gesamtgegenleistung wurde in der Berufung mit € 82.548,03 errechnet. Mit Berufungsvorentscheidung (Zustellung ohne Zustellnachweis) vom 16. Mai 2007 wurde der Berufung vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien stattgegeben und die Grunderwerbsteuer mit € 295,99…

UFSW RV/3699-W/07Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von der auf die sonstigen Grundstücke entfallenden Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…dass das Wohnrecht unrichtig bewertet wurde. Die Gesamtgegenleistung wurde in der Berufung mit € 82.548,03 errechnet. Mit Berufungsvorentscheidung (Zustellung ohne Zustellnachweis) vom 16. Mai 2007 wurde der Berufung vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien stattgegeben und die Grunderwerbsteuer mit € 295,99…

UFSL FSRV/0058-L/09Zurückweisung eines Fristsetzungsantrages iSd § 57 Abs. 6 FinStrG bei unzureichender Sachverhaltsdarlegung trotz Vorhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2011

…dass - unter der Annahme einer grundsätzlich sinnorientierten Handlungsweise der einschreitenden Beamten (und eine nur einen sinnlosen Aufwand bedeutende grundlose geringfügige Abänderung des Zustelldatums ohne Zustellnachweis hätte solchem wohl widersprochen) - ein Nachweis einer Zustellung (ein Rückschein) hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen schriftlichen Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses beim Finanzamt eingelangt…

UFSI RV/0528-I/09Rückzahlung eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2002 - Verjährungsproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.11.2009

…14. Oktober 2002 eine Mitteilung über den Bezug des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld durch die Kindesmutter an die Wohnadresse des Berufungswerbers versendet worden wäre. Die Versendung dieser Mitteilung erfolgte jedoch - nach weiteren Auskünften des Finanzamtes - ohne Zustellnachweis, sodass ein Nachweis der tatsächlichen Zustellung nicht möglich ist…

UFSL RV/1348-L/08Allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde/des Abgabepflichtigen am Zustandekommen einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderung ist für die Anspruchsverzinsung ebenso irrelevant wie eine allfällige Verletzung des Treu- und Glaubensgrundsatzes (Vertrauensschaden). Anspruchszinsenberechnungszeitraum endet abgesehen von Fällen iSd. § 250 Abs. 2 BAO grundsätzlich nicht mit dem Tag der Erlassung des Stammabgabenbescheides, sondern mit dem der Bekanntgabe (§ 97 Abs. 1 BAO) des Stammabgabenbescheides vorangehenden Tag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…Anspruchszinsen nur bis zur Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2006 (3. September 2008) anstatt gesetzeskonform bis zur Bekanntgabe dieses Grundlagenbescheides vorgeschrieben worden wären. Da der Einkommensteuerbescheid 2006 aktenkundig ohne Zustellnachweis zur Versendung gekommen ist, wurde der Bw. anlässlich des erwähnten Telefonates auch um Bekanntgabe des diesbezüglichen Zustelldatums…