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UFSG RV/0694-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund darstellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAO Kommentar Band 3, 2932 und 2934 mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz…

UFSG RV/0693-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAO Kommentar Band 3, 2932 und 2934 mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz…

UFSG RV/0690-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2009

…88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAO Kommentar Band 3, 2932 und 2934 mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz…

UFSG RV/0689-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAO Kommentar Band 3, 2932 und 2934 mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz…

UFSG RV/0065-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2008

…88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAO Kommentar Band 3, 2932 und 2934 mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz…

UFSW RV/1847-W/04Anspruchszinsen, Bindung an Stammabgabenbescheid, unabhängig vom Verschulden der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.10.2005

…des Zinsenlaufes maßgebenden Termin habe daher Zinsen unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde zur Folge. Jede Nachforderung oder Gutschrift löse (gegebenenfalls) einen neuen Anspruchszinsenbescheid aus. Es liege je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Der Zinsenbescheid sei an die im Spruch des zur Nachforderung…

UFSL RV/1053-L/08Wiederaufnahme des Verfahrens bei Übermittlung eines weiteren Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2008

…Frage stellt, inwieweit die Behörde an der Nichtvornahme weiterer Ermittlungen trotz seiner Angaben in der Erklärung ein Verschulden trifft, so vermag dies all jene angeführten Gründe, die für eine Wiederaufnahme des Verfahrens sprechen, nicht aufzuwiegen, zumal - wie bereits ausgeführt - das Verschulden der Behörde, die im…

UFSG RV/0959-G/021. Bauherreneigenschaft des Erwerbers eines Reihenhauses? 2. Werden nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen in die Bemessungsgrundlage der GrESt einbezogen? 3. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens auch nach verschuldeter unvollständiger Ermittlung der Behörde 4. Beginn der Bemessungsverjährung der GrESt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2003

…Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren vorzuwerfen ist, bildet die spätere Feststellung einen Wiederaufnahmsgrund (Stoll, BAOKommentar Band 3, 2932 und 2934 mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich…

UFSL RV/0756-L/08Verschulden der Abgabenbehörde in Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen aufgrund einer nachträglichen Bescheidkontrolle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2009

…dass der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung zur Offenlegung aller für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgetreu nachkommt. Wäre eine Wiederaufnahme von Amts wegen nur möglich, wenn neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel ohne Verschulden der Behörde…

UFSL RV/1348-L/08Allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde/des Abgabepflichtigen am Zustandekommen einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderung ist für die Anspruchsverzinsung ebenso irrelevant wie eine allfällige Verletzung des Treu- und Glaubensgrundsatzes (Vertrauensschaden). Anspruchszinsenberechnungszeitraum endet abgesehen von Fällen iSd. § 250 Abs. 2 BAO grundsätzlich nicht mit dem Tag der Erlassung des Stammabgabenbescheides, sondern mit dem der Bekanntgabe (§ 97 Abs. 1 BAO) des Stammabgabenbescheides vorangehenden Tag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…GP, S. 196): "Ansprüche auf Anspruchszinsen entstehen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde an einer erst nach dem 1. Oktober des Folgejahres erfolgenden Abgabenfestsetzung bzw. einer solchen in unzutreffender Höhe." Soweit die Anspruchszinsenfestsetzung dem Berufungsvorbringen sinngemäß folgend offensichtlich auch unter dem…

UFSL RV/0787-L/05Anspruchszinsenfestsetzung von einer Einkommensteuernachforderung bei behauptetem Verschulden der Abgabenbehörde an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…einer Nachforderung an Einkommensteuer in besagter Höhe gekommen wäre, kein Verschulden treffe. Mit diesem Einwand ist jedoch für das vorliegende Berufungsbegehren auf ersatzlose Behebung des bekämpften Anspruchszinsenbescheides ebenfalls nichts gewonnen, weil der Einschreiter damit die Rechtslage aus folgenden Erwägungen grundlegend verkennt. Nach dem Normzweck des …

UFSW RV/0372-W/07Säumniszuschlag herabgesetzt, da auf Grund der Überschneidung mit dem Rückzahlungsantrag kein grobes Verschulden vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2007

…der Behörde, sondern ist eine objektive Säumnisfolge (VwGH 14.11.1988, 87/15/0138). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden…

UFSL RV/0027-L/10Wegen falscher Sozialversicherungsnummer dem Wohnsitzfinanzamt nicht bekannter zweiter Lohnzettel bei Angabe nur einer pensionsauszahlenden Stelle als Wiederaufnahmsgrund Verschulden auch der Abgabenbehörde bei Festsetzung der Anspruchszinsen nicht relevant
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…09 €). Der Bw behauptet auch nicht, dass die gegenständlichen Einkommensteuernachforderungen uneinbringlich oder mit dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht vereinbar wären (vgl. Ritz aaO, § 303 Tz 46 und 47). Allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen schließt die amtswegige Wiederaufnahme nicht…

UFSL FSRV/0019-L/07Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Versäumung der Frist für einen Einspruch gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.11.2007

…dass das "nicht eingeschriebene" Aufgeben eines Schriftstückes an eine Behörde ein in der Sphäre des Parteienvertreters gelegenes Verschulden bzw. einen "Verstoß gegen eine einen Parteienvertreter typischerweise treffende Sorgfaltspflicht" (und damit ein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden des Parteienvertreters bzw. der Partei) begründet…

UFSI RV/0590-I/07Vertreterhaftung bei bloß behaupteter Gläubigergleichbehandlung vor Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion. Auswahlermessen bei gleichteiligem Verschulden zweier GmbH-Geschäftsführer und Geschäftsführerwechsel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.05.2010

…Der Verwaltungsgerichtshof hat aber auch wiederholt ausgesprochen, dass ein derart allgemein gehaltenes Vorbringen, sämtliche Gläubiger seien gleich behandelt worden, nicht geeignet ist, ein fehlendes Verschulden am Abgabenausfall darzulegen. Mit einem solchen Vorbringen wird auch keine Ermittlungspflicht der Behörde im Hinblick auf das Fehlen eines Verschuldens…

UFSI RV/0589-I/07Vertreterhaftung bei bloß behaupteter Gläubigergleich­be­handlung vor Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion. Ermessensübung bei gleichteiligem Verschulden zweier GmbH-Geschäftsführer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.05.2010

…Der Verwaltungsgerichtshof hat aber auch wiederholt ausgesprochen, dass ein derart allgemein gehaltenes Vorbringen, sämtliche Gläubiger seien gleich behandelt worden, nicht geeignet ist, ein fehlendes Verschulden am Abgabenausfall darzulegen. Mit einem solchen Vorbringen wird auch keine Ermittlungspflicht der Behörde im Hinblick auf das Fehlen eines Verschuldens…

UFSL RV/0845-L/09Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens; Verjährung bei Abhängigkeit von einem Grundlagenbescheid; Rechtsschutz gegen Säumigkeit der Behörde betreffend Erlassung eines abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände…

UFSW RV/2909-W/02Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2003

…dass ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen die amtswegige Wiederaufnahme nicht ausschließt (Ritz, § 303 Tz 16, mit Judikaturnachweisen). Dazu kommt, dass die Angaben des Bw. in den Bezug habenden Einkommensteuererklärungen - entgegen seinen Ausführungen in der Berufung - nicht immer richtig und vollständig…

UFSG RV/0005-G/081. Inanspruchnahme der Gaststättenpauschalierung nicht möglich, wenn keine (eigenen) Speiseumsätze vorliegen; 2. Schätzungsberechtigung der Behörde, wenn vom Pflichtigen zu Unrecht pauschalierte Gewinnermittlung vorgenommen wurde; 3. Schätzung im Wege eines inneren Betriebsvergleiches.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2012

…sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen (§ 184 Abs. 1 und 3 BAO). Die Schätzungsberechtigung setzt kein Verschulden der Partei zB am Fehlen von Aufzeichnungen voraus (Ritz, BAO 4. Auflage, § 184 Tz 6, mwN). Führt der Steuerpflichtige keine Aufzeichnungen, weil…

UFSW RV/0546-W/101. Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei 2. Befangenheit des bescheidausstellenden Behördenorganes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2012

…die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände…