…gegen eine Grunderwerbsteuerpflicht verschmelzungsbedingter Grundstückstransaktionen. 9. Die grunderwerbsteuerliche Belastung einer dem UmgrStG unterliegenden Verschmelzung Ist insofern sachlich nicht gerechtfertigt, als der Gesetzeszweck des UmgrStG gerade in einer signifikanten steuerlichen Entlastung einer aus wirtschaftlichen bzw. organisatorischen Gründen erforderlichen Umstrukturierung liegt und dieser Zweck durch § 6 Abs…
…konkret die Schaffung eines einbringungsfähigen Betriebes, die Bargründung der GmbH allein durch den Berufungsführer, die Einbringung des Einzelunternehmens, der kurzfristige Betrieb des Sporthandels im Rahmen der GmbH sowie die nachfolgende Verschmelzung auf den Berufungsführer, der positive Einkünfte (nach Verlustausgleich) in Höhe von 29.182,46…
…der Gegenleistung berechnet. Steuergegenstand nach § 2 Z 1 KVG ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten, und zwar der Erwerb neu geschaffener Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber, was bei Neugründung, Kapitalerhöhung, Verschmelzung, Eingliederung und Umwandlung vorliegt . Die auch als Gründungssteuer bezeichnete Gesellschaftsteuer wird…
…seine Berufungsvorentscheidung gestützt hat - ausgeführt: Steuergegenstand nach § 2 Z 1 KVG ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten, und zwar der Erwerb neu geschaffener Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber, was bei Neugründung, Kapitalerhöhung, Verschmelzung, Eingliederung und Umwandlung vorliegt (Hinweis Egly/Klenk, Gesellschaftsteuer-Kommentar…
…für letztere die Kostentragung durch Dritte sichergestellt ist, und die Zurverfügungstellung der Schieneninfrastruktur. Statt der §§ 17-19 kam § 50 mit der Überschrift "Abgabenrechtliche Begünstigungen" mit folgendem Wortlaut in das Bundesbahngesetz: "§ 50 Abs.1: Für die in diesem Bundesgesetz geregelten Gründungs-, Umgründungs-, Verschmelzung- und Umwandlungsvorgänge und…
…von Gesellschaftsrechten durch das Eingehen der stillen Beteiligung vorliege. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, bei der stillen Beteiligung handle es sich um Gesellschaftsanteile nach § 5 KVG. Gemäß § 1 Z 5 NeuFöG sei der Ersterwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugründung der…
…keinesfalls fest, ob eine Einbringung im Sinne des Art 3 UmgrStG durchgeführt werden könne und diese Aufwendungen keinesfalls mit der Neugründung der GmbH zu tun. Des Weiteren müssten bis zur Einreichung des Einbringungsvertrages beim Firmenbuch die Umsatzsteuervoranmeldungen weiterhin durch das Einzelunternehmen abgegeben werden, sodass auch…
…wurden folgende Rechtssätze formuliert: "1.) Steuergegenstand nach § 2 Z 1 KVG ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten, und zwar der Erwerb neu geschaffener Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber, was bei Neugründung, Kapitalerhöhung, Verschmelzung, Eingliederung und Umwandlung vorliegt (Hinweis Egly/Klenk, Gesellschaftsteuer-Kommentar…
…seine Berufungsvorentscheidung gestützt hat - ausgeführt: "Steuergegenstand nach § 2 Z 1 KVG ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten, und zwar der Erwerb neu geschaffener Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber, was bei Neugründung, Kapitalerhöhung, Verschmelzung, Eingliederung und Umwandlung vorliegt (Hinweis Egly/Klenk, Gesellschaftsteuer-Kommentar…
…nicht aufgezeigt..." 2.) Gesellschaftsteuer: "Steuergegenstand nach § 2 Z. 1 KVG ist der Erwerb von gesellschaftsrechten, und zwar der Erwerb neu geschaffener Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber, was bei Neugründung, Kapitalerhöhung, Verschmelzung, Eingliederung und Umwandlung vorliegt (vgl. Egly/Klenk, Gesellschaftsteuer-Kommentar 4 …
…nicht aufgezeigt..." 2.) Gesellschaftsteuer: "Steuergegenstand nach § 2 Z. 1 KVG ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten, und zwar der Erwerb neu geschaffener Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber, was bei Neugründung, Kapitalerhöhung, Verschmelzung, Eingliederung und Umwandlung vorliegt (vgl. Egly/Klenk, Gesellschaftsteuer-Kommentar 4 …
…nicht aufgezeigt..." 2.) Gesellschaftsteuer: "Steuergegenstand nach § 2 Z. 1 KVG ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten, und zwar der Erwerb neu geschaffener Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber, was bei Neugründung, Kapitalerhöhung, Verschmelzung, Eingliederung und Umwandlung vorliegt (vgl. Egly/Klenk, Gesellschaftsteuer-Kommentar 4 …
…Z. 1 KVG unterliegt der Gesellschaftssteuer der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber. Steuergegenstand ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten, und zwar der Erwerb neu geschaffener Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber, was bei Neugründung, Kapitalerhöhung, Verschmelzung, Eingliederung…
…einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber gemäß § 2 Z 1 KVG der Gesellschaftsteuer unterliege. Der Abgabenanspruch entstehe gemäß § 4 Abs. 1 BAO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Beim Ersterwerb von Gesellschaftsrechten anlässlich der Neugründung entstehe die Steuerschuld…
…durch Rückabwicklung des Einbringungsvertrages beseitigbar gewesen. Es hätte nur eine Haftung der E. gegenüber den Gläubigern aber nicht gegenüber der Gesellschaft bestanden. Deshalb liegt kein Vorgang nach § 2 Z. 2 KVG vor. Man muss auch die weiteren Folgen mitberücksichtigen, die Spaltung der E. und Neugründung…
…erlangt hat. ad Forderungsabschreibung) Rechtslage: Gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 UmgrStG idF BGBl. 1996/797 sind Spaltungen: -Auf- und Abspaltungen zur Neugründung oder zur Aufnahme auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBl. Nr. 304/1996, -wenn nur Vermögen im Sinne des …
…Die durch die Einbringung erfolgte Wertsteigerung der dem Gesellschafter H verbliebenen Anteile stellt einen der Schenkungssteuer unterliegenden Vorgang dar. Berechnung der Steuer: | Gemeiner Wert der Anteile an der Baumschule AGmbH vor Einbringung Nominale 481.610,50 S, 85 % da Neugründung | 409.368,93…
…bescheidmäßige) Zustimmung durch das Finanzamt zulässig. Das Rumpfwirtschaftsjahr der neu gegründeten GmbH & Co KG vom 1. April bis 31. Dezember 2001 gelte daher jedenfalls als selbständiges Wirtschaftsjahr. Der Gesetzestext und die EStR (Rz 8223 bzw. 8224) ließen es sogar zu, von einer Neugründung auszugehen und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch KPMG Austria WirtschaftsprüfungsgmbH., gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Einkommensteuer für 1998 vom 08. Juni 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe der in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Austria WirtschaftsprüfungsGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal/Drau betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 vom 20. Juni 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…