…Vermeidung der Verschiebung der stillen Reserven im Rahmen des vereinbarten Kapitalkontenzusammenschlusses fest, dass der Geschäftsherrin im Geschäftsjahr 1996 (16.12.1996 bis 31.12.1996) ein Gewinnvorab von 400% der Stammeinlage und in den Folgejahren in Höhe von 75% des auf die stillen Gesellschafter jeweils…
…1500 | 3000 Dem zweiten Berechnungsbeispiel der steuerlichen Vertreterin (Verkehrswertzusammenschluss - Quotenverschiebung) sei entgegen zu halten, dass zwar die Quotenverschiebung in der Gesellschaftsbilanz noch eingearbeitet sei, nicht mehr jedoch die Rückführung der Quotenverschiebung (zur Vermeidung der Verschiebung von stillen Reserven) durch Ergänzungsbilanzen (vgl. Schwarzinger/Wiesner, aaO…
…1500 | 3000 Dem zweiten Berechnungsbeispiel der steuerlichen Vertreterin (Verkehrswertzusammenschluss - Quotenverschiebung) sei entgegen zu halten, dass zwar die Quotenverschiebung in der Gesellschaftsbilanz noch eingearbeitet sei, nicht mehr jedoch die Rückführung der Quotenverschiebung (zur Vermeidung der Verschiebung von stillen Reserven) durch Ergänzungsbilanzen (vgl. Schwarzinger/Wiesner, aaO…
…daher kein Vorsorgeerfordernis zur Vermeidung der endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung. Für alle anderen Fälle vereinbaren die Vertragsparteien zum Ausgleich von Unterschieden zwischen den Beteiligungs- und Verkehrswertverhältnissen einerseits und Unterschieden zwischen den Beteiligungsverhältnissen und davon abweichenden unterschiedlich hohen stillen Reserven inklusive Firmenwert im übertragenen Vermögen andererseits…
…Senat hält die Anwendung des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG auch nicht deshalb für ausgeschlossen, weil es andernfalls zur Verschiebung stiller Reserven zwischen den Mitunternehmern (auf Ebene der Zwischengesellschaft Y.AG) kommen musste; mit dem Instrumentarium des § 20 Abs. 4 Z 1 UmgrStG kann…
…unterschiedliche Abschreibungsbasis und daraus resultierend ein unterschiedlich hoher Restbuchwert des Gebäudes gegeben. Zur Vermeidung der Verschiebung allfälliger stiller Reserven wurde die AfA vom Restbuchwert des Gebäudes - wie bisher vom Gebäude selbst -den beiden Miteigentümern individuell zugerechnet, wobei in beiden Fällen dieselbe Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde. …
…unterschiedliche Abschreibungsbasis und daraus resultierend ein unterschiedlich hoher Restbuchwert des Gebäudes gegeben. Zur Vermeidung der Verschiebung allfälliger stiller Reserven wurde die AfA vom Restbuchwert des Gebäudes - wie bisher vom Gebäude selbst - den beiden Miteigentümern individuell zugerechnet, wobei in beiden Fällen dieselbe Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde."…
…| 2,176.406,00 | -24,616.473,00 | 14,488.091,00 | 9,855.451,00 | Verschiebung Aufdeckung stiller Reserven auf 1997 | -5,194.803,00 | 5,194.803,00 | | | Gesamtbetrag der Einkünfte | -3…
… 13 Abs. 4 KStG 1988) ausdrücklich vorgebe, um das Anfallen der Zwischensteuer zu verschieben. Die Feststellung der Betriebsprüfung, dass die Einschaltung einer inländischen vermögensverwaltenden Gesellschaft hinsichtlich der Übertragung stiller Reserven andere Konsequenzen nach sich ziehe, als die Einschaltung einer ausländischen vermögensverwaltenden Gesellschaft, sei nicht begründbar…
…durch die Rz 1304 UmgrStR klar zum Ausdruck, wenn als Voraussetzung für die Buchwertfortführung die Vermeidung der Verschiebung von persönlichen Steuerlasten (und nicht der stillen Reserven) angeführt werde. Die in der Beilage zur Schlussbesprechungsniederschrift angeführte Beispielsrechnung der Gebührenprüfung, bei der die Ergänzungsbilanzposten wieder als Mehr…
…durch die Rz 1304 UmgrStR klar zum Ausdruck, wenn als Voraussetzung für die Buchwertfortführung die Vermeidung der Verschiebung von persönlichen Steuerlasten (und nicht der stillen Reserven) angeführt werde. Die in der Beilage zur Schlussbesprechungsniederschrift angeführte Beispielsrechnung der Gebührenprüfung, bei der die Ergänzungsbilanzposten wieder als Mehr…
…1999 die restlichen Anteile zu einem Gesamtkaufpreis von S 47.500.000. Rechtliche Würdigung: Die Betriebsprüfung vertritt die Ansicht, dass es im gegenständlichen Fall im Jahr 1998 zu einer Verschiebung von stillen Reserven (Quotenverschiebung) der SGmbH. und damit zu einer verdeckten Einlage im Sinne des …
…offenbar geteilte Auffassung, derartige von einem Erwerber gezahlte Mehrwerte seien schon beim Buchwert des Betriebsvermögens in Ansatz zu bringen, würden aber dazu führen, dass stille Reserven, die eben nur durch eine Veräußerung aufgedeckt werden, der Besteuerung entzogen würden. Die Auffassung des Finanzamtes, wonach die in…
…aber der Abschichtungsbetrag erst im Jahr 2001 ermittelt werden konnte, weil zu diesem Zeitpunkt noch eine Betriebsprüfung offen war, die die stillen Reserven bzw. das steuerliche Ergebnis noch verändert hat. Steuerlicher Vertreter: Wenn das Finanzamt argumentiert, dass in den Jahren nach den Streitjahren keine gewerbliche…
…95 %) der übernehmenden Körperschaft. Durch die Realisierung der stillen Reserven durch Anwendung des Tauschgrundsatzes gem § 6 Z 14 Iit b EStG 1988 bei Hr. K**** A**** iJ 2003 wird auch der Verschiebung der Gewinnrealisierung ausschließlich auf Grund einer zivilrechtlichen Vereinbarung (It Kaufvertrag; 1) auf die…
…2 UmgrStG die Buchwertfortführung unzulässig gewesen, da eine Vorsorge für die Verschiebung von Steuerbelastungen auf stille Reserven nicht vorgesehen und auch nicht geboten gewesen wäre. In diesen Fall wäre der volle Teilwert der Wirtschaftsgüter einschließlich selbst geschaffener unkörperlicher Wirtschaftsgüter anzusetzen gewesen (Annahme einer vollen Veräußerungsgewinnbesteuerung…
…sich eine Ertragssteigerung ergeben, die auch bei der Bewertung der A-AG im Zuge des Zusammenschlusses als realistisch erachtet worden sei. Deswegen sei auch steuerlich und betriebswirtschaftlich eine Maßnahme zur Vermeidung der Verschiebung der stillen Reserven im atypisch stillen Gesellschaftsvertrag gesetzt worden. Ergänzend wurde von…
…und somit keine Anschaffungskosten der Anteile. Übertragen wurde nur der Wert des Festkapitals und der Saldowert des negativen Kapitalreservefondskontos und des Privatkontos von L*** M***. Es kommt zu diesem Zeitpunkt am 31.07.1988 dh im Jahr 1988 weder zu einer Realisierung von stillen Reserven…
…besteht kein Vorsorgeerfordernis zur Vermeidung der endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung. Für alle anderen Fälle vereinbaren die Vertragsparteien zum Ausgleich von Unterschieden zwischen den Beteiligungs- und Verkehrswertverhältnissen einerseits und Unterschiede zwischen den Beteiligungsverhältnissen und davon abweichenden unterschiedlich hohen stillen Reserven inklusive Firmenwert im übertragenen Vermögen andererseits…
…besteht kein Vorsorgeerfordernis zur Vermeidung der endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung. Für alle anderen Fälle vereinbaren die Vertragsparteien zum Ausgleich von Unterschieden zwischen den Beteiligungs- und Verkehrswertverhältnissen einerseits und Unterschiede zwischen den Beteiligungsverhältnissen und davon abweichenden unterschiedlich hohen stillen Reserven inklusive Firmenwert im übertragenen Vermögen andererseits…