…beschriebenen Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung der Voranmeldung im Zweifel erweislich ist). Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 in der relevanten Fassung sind Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (hier: die Liegenschaft EZ yyy , GB yyyy ) grundsätzlich von der…
…möglich gewesen wäre, welche HF auch in Aussicht stellte. Da der Bereich "Abgaben" ausschließlich in den Geschäftsbereich von HF und PF gefallen sei, wäre er sich zu keinem Zeitpunkt einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung oder einer Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen bewusst gewesen, zumal er…
…eines Unternehmers wie der Beschuldigte einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Umsatzsteuergutschriften bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei…
…auch seiner Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung bzw. Übersendung der diesbezüglichen Voranmeldung an das Finanzamt nicht entspricht, und sich aber damit (mit dem fristgerechten Nichteinreichen der Voranmeldung) abfindet, die genannte und - wie in der Folge dargelegt - auch verfahrensgegenständliche Hinterziehung. Hingegen macht sich derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen…
…kommt somit zur Erfüllung des Tatbildes keineswegs darauf an, dass der Täter die Umsatzsteuer überhaupt nicht oder nicht zur Gänze entrichten will, sondern es genügt, dass er zumindest bedingt vorsätzlich seine Verpflichtung zur zeitgerechten Abgabe von Voranmeldungen verletzt und weiß, dass eine fristgerechte Leistung der…
…BGBl II 1998/206, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Ab dem 1. Jänner 2003 bis zum 31. Dezember 2010 galt Letzteres nur mehr für diejenigen Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die Summe von € 100.000,00 nicht überstiegen hatte. Diese Begünstigung kam…
…2 Iit. a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei…
…a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen zumindest von Eventualvorsatz hinsichtlich der Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer dem § 21 UStG 1994 entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldung und zumindest einer Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. Ist dem Beschuldigten ein…
…ES GesbR) einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er bzw. der Wahrnehmende vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei war gemäß …
…genannte Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen (hier: S) einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält…
…des Beschuldigten liegt nicht vor. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt…
…kommt somit zur Erfüllung des Tatbildes keineswegs darauf an, dass der Täter die Umsatzsteuer überhaupt nicht oder nicht zur Gänze entrichten will, sondern es genügt, dass er zumindest bedingt vorsätzlich seine Verpflichtung zur zeitgerechten Abgabe von Voranmeldungen verletzt und weiß, dass pflichtwidrig eine fristgerechte Leistung…
…3 lit. b FinStrG). Es genügt, dass der Täter vorsätzlich seine Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen verletzt und weiß, dass infolge dessen eine fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen unterbleibt, er sohin eine Verkürzung der Umsatzsteuer für gewiss hält. Durch die Nichtentrichtung der Abgaben hat er das…
…überschreitende umsatzsteuerpflichtige Unternehmer eine generelle Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. Darüber hinaus hatte aber auch der die Grenze nicht überschreitende (umsatzsteuerpflichtige) Unternehmer für den Fall, dass eine sich ergebende Vorauszahlung nicht bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin (vollständig) entrichtet wurde, eine (zutreffende) Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen…
…lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen obgenannten Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß §…
…2 lit. a FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung nach §…
…Ob dieses Sachverhaltes konnte die Erstbehörde zu Recht davon ausgehen, dass vom Bf. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen Umsatzsteuervorauszahlungen iHv. insgesamt 5.787,28 € (04/2006: 1.234,47 €; 05/2006: 2.329,79 €…
…weil er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen für 1-12/2000, 2001 und 1-3/2002 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von € 12.950,67 bewirkt und dies nicht nur…
…2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. § 21 Abs. 3 FinStrG…