…Wahrnehmende der steuerlichen Interessen eines Unternehmens einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat…
…Erstellung der Voranmeldung beauftragte Steuerberatungskanzlei trotz Andrängen des Steuerberaters vom Beschuldigten kein Honorar erhalten, weshalb sie ihre Tätigkeit eingestellt hatte. A ist zum Zeitpunkt der Fälligkeit in Kenntnis des Umstandes gewesen, dass mangels einer von ihm getroffenen Veranlassung - entgegen der von ihm übernommenen abgabenrechtlichen Verpflichtung …
…eine Geldstrafe von gerundet € 36.000,00 vorzuschreiben. Der Beschuldigte wusste laut obigen Feststellungen zu den Tatzeitpunkten um seine vom Vater übernommene abgabenrechtliche Verpflichtung als Liquidator bzw. Sachwalter, bezüglich der verfahrensgegenständlichen Unternehmen die Entrichtung der erwartbaren Zahllasten und die Übersendung der diesbezüglichen Voranmeldungen an…
…beschriebenen Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung der Voranmeldung im Zweifel erweislich ist). Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 in der relevanten Fassung sind Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (hier: die Liegenschaft EZ yyy , GB yyyy ) grundsätzlich von der…
…in Voranmeldungen bekanntgegeben und fristgerecht entrichtet worden sind bzw. eine bescheidmäßig festzusetzende Umsatzsteuer infolge Unkenntnis des Fiskus vom diesbezüglichen Abgabenanspruch nicht vorgeschrieben worden ist) oder 2. durch die Finanzstraftat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen (etwa seine abgabenrechtliche Verpflichtung zur fristgerechten Übersendung von…
…alleine weiters einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer – ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen – vorsätzlich seine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht verletzt, indem er wider besseres Wissen entgegen der obgenannten Verpflichtung zur zeitgerechten Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen an die Abgabenbehörde iSd § 21 Abs. 1 UStG 1994 solches unterlässt…
…eines Unternehmers, - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - vorsätzlich die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des Unternehmers (hier: der B-GmbH ) verletzt, indem er wider besseres Wissen als Geschäftsführer entgegen der obgenannten Verpflichtung zur zeitgerechten Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen an die Abgabenbehörde iSd § 21 Abs. 1…
…fristgerecht der Abgabenbehörde bekannt gegeben und auch nicht für den Verband bezahlt werden) oder 2. durch die Finanzstraftat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen (etwa seine abgabenrechtliche Verpflichtung zur fristgerechten Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen an die Abgabenbehörde und zur fristgerechten Entrichtung oder Abfuhr von…
…möglich gewesen wäre, welche HF auch in Aussicht stellte. Da der Bereich "Abgaben" ausschließlich in den Geschäftsbereich von HF und PF gefallen sei, wäre er sich zu keinem Zeitpunkt einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung oder einer Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen bewusst gewesen, zumal er…
…bzw. der Wahrnehmender seiner steuerlichen Interessen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat…
…eines Unternehmers wie der Beschuldigte einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Umsatzsteuergutschriften bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei…
…auch seiner Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung bzw. Übersendung der diesbezüglichen Voranmeldung an das Finanzamt nicht entspricht, und sich aber damit (mit dem fristgerechten Nichteinreichen der Voranmeldung) abfindet, die genannte und - wie in der Folge dargelegt - auch verfahrensgegenständliche Hinterziehung. Hingegen macht sich derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen…
…bzw. abgeführt und der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben. Ing.A habe es ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass er diese Verpflichtung [zur fristgerechten Abgabe der Voranmeldungen] verletzt. Er habe gewusst, dass…
…a FinStrG machte sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat…
…Wahrnehmenden der steuerlichen Interessen eines Unternehmens einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn sie vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkten und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten haben…
…kommt somit zur Erfüllung des Tatbildes keineswegs darauf an, dass der Täter die Umsatzsteuer überhaupt nicht oder nicht zur Gänze entrichten will, sondern es genügt, dass er zumindest bedingt vorsätzlich seine Verpflichtung zur zeitgerechten Abgabe von Voranmeldungen verletzt und weiß, dass eine fristgerechte Leistung der…
…um seine Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung der Steuererklärungen deren Übersendung an die Abgabenbehörde unterlassen hat, mit dem Ergehen von Steuerbescheiden im Schätzungswege gerechnet und es dabei auch zumindest ernstlich für möglich gehalten, dass diese Schätzungen entsprechend den offengelegten (zu niedrigen) Werten laut Voranmeldungen ergehen würden…
…BGBl II 1998/206, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Ab dem 1. Jänner 2003 bis zum 31. Dezember 2010 galt Letzteres nur mehr für diejenigen Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die Summe von € 100.000,00 nicht überstiegen hatte. Diese Begünstigung kam…
…Unternehmer bzw. der Wahrnehmende einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Dabei war…
…2 Iit. a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei…