…Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. In diesem Rechtsmittelverfahren hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz auf Basis der Sachlage bei Entscheidungsfindung zu urteilen. Zur Begründung des zu Recht ergangenen und daher nur inhaltlich zu ergänzenden Abrechnungsbescheides - Aufklärung der Meinungsverschiedenheiten - ist nunmehr auszuführen, dass…
…Abgabenbehörde I. Instanz das Ermessen geübt hat, doch ist die Rechtsmittelbehörde gemäß § 289 Abs. 2 BAO befugt, hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung sowohl an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen als auch eine überhaupt fehlende Begründung nachzutragen. Die im Rahmen des § 224…
…argumentieren, dass keine berücksichtigungswürdigen Gründe seitens der Abgabepflichtigen vorgelegt worden seien, da die Nichtvorlage von Gründen nichts mit der fehlenden Begründung durch die Behörde zu tun habe. Auch die weiteren Ausführungen, dass die Zwangsstrafe die Abgabepflichtige künftig zur Einhaltung ihrer steuerlichen Verpflichtungen anhalten bzw. ein…
…argumentieren, dass keine berücksichtigungswürdigen Gründe seitens der Abgabepflichtigen vorgelegt worden seien, da die Nichtvorlage von Gründen nichts mit der fehlenden Begründung durch die Behörde zu tun habe. Auch die weiteren Ausführungen, dass die Zwangsstrafe die Abgabepflichtige künftig zur Einhaltung ihrer steuerlichen Verpflichtungen anhalten bzw. ein…
…Zustellungen zu handen der ausgewiesenen Rechtsfreunde bewirken zu wollen. Gegen den Bescheid bzw. die Bescheidbegründung vom 19.2.2003, zugestellt am 21.2.2003, stellt der Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz". Zur Beibringung einer Begründung wurde um…
…die Verlängerung der Frist zur Vorlage auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz betreffend Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 29. Mai 2002 beantragt. Zur Klärung des genauen Sachverhaltes seien weitere Erhebungen und Befragungen der ehemaligen Videothek-Betreiber erforderlich. Durch urlaubsbedingte Abwesenheit der betreffenden…
…dass auf Grund des mangelnden Vermögens der Bw. und dem auf Grund der vorzuschreibenden Abgaben drohenden Konkursverfahren von einer Gefährdung bzw. Erschwerung auszugehen sei. Mit Schriftsatz vom 20. Oktober 2006 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung über ihre Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…die Wege geleitet worden. Aus dieser Vorgangsweise und aus dem gesamten Verfahrensablauf ist unmittelbar zu schließen, dass man offensichtlich nicht bereit ist, die geforderten Unterlagen vollständig den unmittelbar ermittelnden Sachbearbeitern in der ersten Instanz vorzulegen! Auf das Besprechungsprogramm vom 24. Mai 2002, auf die Niederschrift…
…die in der Begründung angeführte Nichtzurechnung der Einkünfte an seine Ehefrau wegen fehlender Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten ihrerseits, sei es für den Bw. erstens nicht nachvollziehbar, wie dies das Finanzamt ohne Ermittlungsverfahren beurteilen könne und zweitens habe seine Ehefrau sehr wohl an der Erreichung der gemeinsamen…
…veranlagt. Die Endgültigerklärung des Einkommensteuerbescheides 2003 erfolgt, da kein gesetzlicher Grund für dessenVorläufigkeit gemäß § 200 BAO vorliegt. Die Änderungsbefugnis der zweiten Instanz umfasst auch die Endgültigerklärung von Bescheiden. Diese Berechtigung bzw. Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus § 279 Abs. 1 BAO und § 280 BAO (vgl. VwGH…
…das Finanzamt kein Verhalten, auf das der Abgabepflichtige ein schutzwürdiges Vertrauen dergestalt gründen könnte, dass auch in Zukunft keine Aufforderung zur Empfängernennung erfolgen werde (vgl. VwGH 22.11.2012, 2008/15/0265). Auch wenn der Abgabenbehörde zweiter Instanz bereits bekannt war, dass die streitgegenständlichen Zahlungsempfänger…
…mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76…
…Abschließend stellt der Bw. daher den ausdrücklichen Antrag, das gegenständliche Berufungsverfahren bis zum Abschluss des beim Landesgericht RI im IK zu Zahl gegen den Bw. anhängigen Strafverfahrens zu unterbrechen. Mit Vorlagebericht vom 14. Oktober 1997 wurden die gegenständlichen Berufungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung…
…aufgeteilt. Spruch des Haftungsbescheides (§ 224 BAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren im Sinne des § 289 Abs…
…06.06.2007 erhob der Bw neuerlich Berufung und stellte damit den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit folgender Begründung: Zu 1.) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Musiker: " Fahrtenbuch: Es ist richtig, dass das elektronisch erstellte Fahrtenbuch nachgetragen wurde…
…der Bundesminister für Finanzen ist. Für den UFS ist aus dem DBA an keiner Stelle eine Zuständigkeit im Rahmen des Verständigungsverfahrens vorgesehen. Gemäß § 260 BAO hat über Berufungen gegen von Finanzämtern oder von Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide der unabhängige Finanzsenat (§ 1 UFSG) als Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…hat laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die damit verbundenen abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu beachten. Bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist es Aufgabe des Unternehmers, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde nachzufragen oder sich bei einem befugten Parteienvertreter kundig zu…
…Schon deswegen kann von der Abgabebehörde I. Instanz nicht rechtens eine unselbständige Erwerbstätigkeit unterstellt werden. 2.3. Die Abgabenbehörde I. Instanz versucht in der Begründung der berufungsgegenständlichen Bescheide die Eingliederung der Prostituierten in den betrieblichen Organismus daraus abzuleiten, dass es eine Hausordnung der Berufungswerberin gibt…
…die jeweilige Begründung stütze. Die gegenständliche Berufung wurde ohne Erlassen einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Der nunmehr zuständige Unabhängige Finanzsenat listete in einem Schreiben an den Bw. die Abweichungen seitens des Finanzamtes nochmals genau auf und stellte Fragen hinsichtlich der verschiedenen…
…es in der Begründung ausführte, der Bw habe dem Auftrag, die Mängel bis zum 25.7.2011 zu beheben, nicht fristgerecht entsprochen. Die Mängel seien erst mit Schreiben vom 24.8.2011 behoben worden. Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen seien…