Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerber, vertreten durch S & K Team Treuhand GesmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1995 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…es somit zwei Kriterien, die den Verpflegungsaufwand rechtfertigen: - die Entfernung vom Ort der ständigen Tätigkeit: Sie muss mindestens 25 km betragen. - die Dauer der Tätigkeit am neuen Einsatzort: Bei längeren Tätigkeit an einem neuen (weiteren) Tätigkeitsort hat der Steuerpflichtige ausreichend Gelegenheit, die Gastronomie am Einsatzort…
…sind es zwei Kriterien, die den Verpflegungsaufwand rechtfertigen: - die Entfernung vom Ort der ständigen Tätigkeit: Sie muss mindestens 25 km betragen. - die Dauer der Tätigkeit am neuen Einsatzort: Bei längeren Tätigkeit an einem neuen (weiteren) Tätigkeitsort hat der Steuerpflichtige ausreichend Gelegenheit, die Gastronomie am Einsatzort…
…W. sowie R. im Burgenland liegen außerhalb der genannten Einsatzgebiete und wurden nur unregelmäßig bzw. selten bereist. Für diese Reisen sind somit Verpflegungsaufwendungen iHv. insgesamt € 369,60 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass der Bw. lt. Aktenlage (Lohnzettel) von seinem Arbeitgeber…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Schabernig Gerhard, Wirtschaftstreuhänder, 8750 Judenburg/Oberweg, Rainergasse 16, vom 22. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg vom 23. Juli 2003 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung…
Werden wie im vorliegenden Streitpunkt dargelegt, die üblichen Kosten der Verpflegung durch Bestehen einer Kaufkraftdifferenz auf Grund des Auslandsaufenthaltes berufsbedingt erheblich überschritten, so sind die der Bw. daraus erwachsenen "Differenz-Verpflegungsmehraufwendungen" gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 9. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch FA, vom 19. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 4. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…
…überhaupt nur in dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen. Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme solcher Verpflegungsmöglichkeiten auszugehen…
…den Richtlinien regelt das Gesetz, dass lediglich Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen zu berücksichtigen sind. In Anlehnung an oben genannte gesetzliche Bestimmung sind aber Verpflegungsaufwendungen in Zusammenhang mit beruflich veranlassten Reisen nur anzuerkennen, wenn tatsächlich Mehraufwendungen angefallen sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F.Z., B., geb. xy, K.,J12, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, Wirtschaftsprüferin, 9500 Villach, Moritschstraße 2, vom 31. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch ADir Alexander Spielmann, vom 9. Juni 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Plz Rd, Str, vom 23. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 17. August 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung abgeändert. Im…
…dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise (aufgrund der Ortsunkenntnis) angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen. Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme solcher Verpflegungsmöglichkeiten auszugehen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde D, K-Straße 34b, vom 21. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 18. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage…
…Aufenthalt ermögliche es ihm, sich dort über die Verpflegungsmöglichkeiten zu informieren und so jenen Verpflegungsmehraufwand zu vermeiden, der allein die Annahme von Werbungskosten statt nicht abzugsfähiger (üblicher) Verpflegungsaufwendungen der privaten Lebensführung rechtfertige. Schon im Erkenntnis vom 20.4.1999, 98/14/0156, sah der VwGH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 25. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 27. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge…
…bzw. die Bestätigung hat zu beinhalten: Name und Sozialversicherungsnummer oder Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte des Kindes, Zeitraum der Kinderbetreuung, Aufteilung der bezahlten Beträge in Betreuungskosten und allenfalls andere Aufwendungen (z.B. Verpflegungsaufwand). Wurden die Betreuungskosten an eine öffentliche Einrichtung geleistet (z.B. Kindergarten, Hort), ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 27. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
…und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Wie aus dem Gesetzestext hervorgeht, ist wesentlich, dass sog. Mehraufwendungen angefallen sind. Der Verpflegungsaufwand, der einem Steuerpflichtigen regelmäßig dadurch erwächst, dass er aus beruflichen Gründen genötigt ist, einen Teil seiner Mahlzeiten außer Haus einzunehmen…
…Tätigkeit" zu berücksichtigen (Rz 288 LStR 2002). Gegenständlich hat daher keine Beschränkung der Fahrtkosten für Dienstreisen (Anlaufphase von 15 Tagen) zu erfolgen. Ergänzend mache ich "Differenzwerbungskosten" in Höhe von € 1.610,40 (Verpflegungsaufwand) geltend. Diese sind aufgrund von Dienstreisen in meiner Funktion als Geschäftsführer…