die Vermittlung von Käufern für tschechische Grundstücke, sondern mit der Beischaffung von Finanziers als zukünftige Gesellschafter einer noch zu errichtenden Grundstücksgesellschaft beauftragt worden sei. Dieses Vorbringen mag in Zusammenhang stehen mit dem Umstand, dass der Betriebsprüfer - welcher in Bezug auf eine umsatzsteuerliche Relevanz für einen…
…mit RF zu ihm gekommen sei und von Zerwürfnissen erzählt habe. Erst rund ein Jahr nach der Vereinbarung zwischen S und RF sei K an ihn herangetreten, die Vermittlung alleine zu machen [Finanzstrafakt II Bl. 315]. Wären die von K durchgeführten Akquirierungsversuche nach Finanziers erfolgreich…
…Oktober 1995 dahingehend abweicht, als K nicht die Vermittlung von Käufern für tschechische Grundstücke, sondern mit der Beischaffung von Finanziers als zukünftige Gesellschafter einer noch zu errichtenden Grundstücksgesellschaft beauftragt worden sei. Dieses Vorbringen mag in Zusammenhang stehen mit dem Umstand, dass der Betriebsprüfer - welcher in…
…Oktober 1995 dahingehend abweicht, als K nicht die Vermittlung von Käufern für tschechische Grundstücke, sondern mit der Beischaffung von Finanziers als zukünftige Gesellschafter einer noch zu errichtenden Grundstücksgesellschaft beauftragt worden sei. Dieses Vorbringen mag in Zusammenhang stehen mit dem Umstand, dass der Betriebsprüfer - welcher in…
…Oktober 1995 dahingehend abweicht, als K nicht die Vermittlung von Käufern für tschechische Grundstücke, sondern mit der Beischaffung von Finanziers als zukünftige Gesellschafter einer noch zu errichtenden Grundstücksgesellschaft beauftragt worden sei. Dieses Vorbringen mag in Zusammenhang stehen mit dem Umstand, dass der Betriebsprüfer - welcher in…
…hat. Der Berufungssenat gelangt daher in freier Beweiswürdigung hinsichtlich des konkreten Lebenssachverhaltes zu der Feststellung, dass RF vor Fälligkeit der gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlung von der Mangelhaftigkeit der bewussten Rechnung des K vom 30. September 1996 Kenntnis erlangt hat. War es dem Berufungssenat hinsichtlich der ersten Rechnungen…
…1998 hätten wieder Vermittlungs- bzw. Beratungshonorare an die TGmbH fakturiert werden können. Es wurden zwei Ausgangsrechnungen vorgelegt, die die gewerbliche Tätigkeit bzw. die Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr "veranschaulichen" sollten. Vorgelegt wurden zwei Rechnungen vom 1. August 1996 über einen Betrag von 2.000,000.00…
…Einkünfte, und zwar durch die Vermietung der Räumlichkeiten des ABC-Gebäudes im xxxxx Wiener Gemeindebezirk. Die Bw. erklärte in der Körperschaftsteuererklärung 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv € 318.119,32. In der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2009 (Schreiben vom 21.3.2011) wurde von der Bw…
…dem Grundstück gegeben ist. Im gegenständlichen Fall erbrachten die betreffenden Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder so genannte Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Ankauf von zur Vermietung und Verpachtung bestimmten in EU-Mitgliedstaaten gelegenen Grundstücken an die X-GmbH. Der Begriff Due Diligence bedeutet sorgfältige Untersuchung…
…dem Grundstück gegeben ist. Im gegenständlichen Fall erbrachten die betreffenden Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder so genannte Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Ankauf von zur Vermietung und Verpachtung bestimmten in EU-Mitgliedstaaten gelegenen Grundstücken an die X-GmbH. Der Begriff Due Diligence bedeutet sorgfältige Untersuchung…
…dem Grundstück gegeben ist. Im gegenständlichen Fall erbrachten die betreffenden Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder so genannte Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Ankauf von zur Vermietung und Verpachtung bestimmten in EU-Mitgliedstaaten gelegenen Grundstücken an die X-GmbH. Der Begriff Due Diligence bedeutet sorgfältige Untersuchung…
…dem Grundstück gegeben ist. Im gegenständlichen Fall erbrachten die betreffenden Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder so genannte Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Ankauf von zur Vermietung und Verpachtung bestimmten in EU-Mitgliedstaaten gelegenen Grundstücken an die X-GmbH. Der Begriff Due Diligence bedeutet sorgfältige Untersuchung…
…dem Grundstück gegeben ist. Im gegenständlichen Fall erbrachten die betreffenden Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder so genannte Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Ankauf von zur Vermietung und Verpachtung bestimmten in EU-Mitgliedstaaten gelegenen Grundstücken an die X-GmbH. Der Begriff Due Diligence bedeutet sorgfältige Untersuchung…
…dem Grundstück gegeben ist. Im gegenständlichen Fall erbrachten die betreffenden Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder so genannte Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Ankauf von zur Vermietung und Verpachtung bestimmten in EU-Mitgliedstaaten gelegenen Grundstücken an die X-GmbH. Der Begriff Due Diligence bedeutet sorgfältige Untersuchung…
…von vorneherein keine "Einschränkung des Vorsteuerabzuges" iSd Art. 17 (bzw. Art. 401) vorliegen. Schon Ruppe (SWI 1998, 121) hat darauf verwiesen, dass das Ziel der KU 1 in der Finanzierung der Interessenvertretung gelegen ist und die Anknüpfung an den Vorsteuerabzug nur der Ermittlung eines objektiven…
…von vorneherein keine "Einschränkung des Vorsteuerabzuges" iSd Art. 17 (bzw. Art. 401) vorliegen. Schon Ruppe (SWI 1998, 121) hat darauf verwiesen, dass das Ziel der KU 1 in der Finanzierung der Interessenvertretung gelegen ist und die Anknüpfung an den Vorsteuerabzug nur der Ermittlung eines objektiven…
…von vorneherein keine "Einschränkung des Vorsteuerabzuges" iSd Art. 17 (bzw. Art. 168) vorliegen. Schon Ruppe (SWI 1998, 121) hat darauf verwiesen, dass das Ziel der KU 1 in der Finanzierung der Interessenvertretung gelegen ist und die Anknüpfung an den Vorsteuerabzug nur der Ermittlung eines objektiven…
…von vorneherein keine "Einschränkung des Vorsteuerabzuges" iSd Art. 17 (bzw. Art. 401) vorliegen. Schon Ruppe (SWI 1998, 121) hat darauf verwiesen, dass das Ziel der KU 1 in der Finanzierung der Interessenvertretung gelegen ist und die Anknüpfung an den Vorsteuerabzug nur der Ermittlung eines objektiven…
…von vorneherein keine "Einschränkung des Vorsteuerabzuges" iSd Art. 17 (bzw. Art. 401) vorliegen. Schon Ruppe (SWI 1998, 121) hat darauf verwiesen, dass das Ziel der KU 1 in der Finanzierung der Interessenvertretung gelegen ist und die Anknüpfung an den Vorsteuerabzug nur der Ermittlung eines objektiven…
…von vorneherein keine "Einschränkung des Vorsteuerabzuges" iSd Art. 17 vorliegen. Schon Ruppe (SWI 1998, 121) hat darauf verwiesen, dass das Ziel der KU 1 in der Finanzierung der Interessenvertretung gelegen ist und die Anknüpfung an den Vorsteuerabzug nur der Ermittlung eines objektiven und praktikablen Maßstabes…