…Pauschalzusatzhonorar zugrunde liegende Leistung habe Dr.G. nicht in seiner Funktion als Vorstand der E.AG erbracht, sondern als Vertreter, d. h. als Geschäftsführer, der Bw. Die Bw. habe im speziellen Fall als Mittelsperson, d.h. als unbeteiligte Dritte, durch ihn eine selbständige Vermittlungsleistung im…
…Einkunftsarten vor. Subsidiär können eine der drei Nebeneinkunftsarten (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988) zur Anwendung kommen, wobei die einzelnen Einkünfte nach den §§ 27 bis 29 EStG 1988 jeweils der nachfolgenden Vorschrift vorgehen. Die Einkünfte aus Leistungen nach …
…Einkunftsarten vor. Subsidiär können eine der drei Nebeneinkunftsarten (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988) zur Anwendung kommen, wobei die einzelnen Einkünfte nach den §§ 27 bis 29 EStG 1988 jeweils der nachfolgenden Vorschrift vorgehen. Die Einkünfte aus Leistungen nach …
…Einkunftsarten vor. Subsidiär können eine der drei Nebeneinkunftsarten (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988) zur Anwendung kommen, wobei die einzelnen Einkünfte nach den §§ 27 bis 29 EStG 1988 jeweils der nachfolgenden Vorschrift vorgehen. Die Einkünfte aus Leistungen nach …
…Einkunftsarten vor. Subsidiär können eine der drei Nebeneinkunftsarten (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988) zur Anwendung kommen, wobei die einzelnen Einkünfte nach den §§ 27 bis 29 EStG 1988 jeweils der nachfolgenden Vorschrift vorgehen. Die Einkünfte aus Leistungen nach …
…Einkunftsarten vor. Subsidiär können eine der drei Nebeneinkunftsarten (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988) zur Anwendung kommen, wobei die einzelnen Einkünfte nach den §§ 27 bis 29 EStG 1988 jeweils der nachfolgenden Vorschrift vorgehen. Die Einkünfte aus Leistungen nach …
…entweder das Geld bar bei mir gehabt oder Geld von der Bank behoben. Ich konnte mir diese Käufe leisten, ich habe eine große Firma gehabt (Fa. H Gebäudereinigung), mein Betrieb hatte ca. 1500 Beschäftigte. Ich habe gut verdient, ich bin seit 1968 selbständig, habe ca…
…dass das Finanzamt nunmehr in der BVE ausgeführt habe, dass es sich bei der Verabreichung von Mittagsmenüs für Kinder gegenüber den sonstigen Leistungen der Schischule um eine eigene selbständige Leistung handle. Den Ausführen des Finanzamtes wonach die Verabreichung des Kindermenüs sicherlich auch ohne Betreuung durch…
…haben im Jahr 2006 aufgrund einer Vermittlung unsererseits einen erfolgreichen Geschäftsabschluss getätigt. Wir hatten vereinbart, dass die an uns zu leistende Provisionszahlung erst nach einjähriger Behaltefrist seitens Ihres Kunden erfolgt. Diese Frist ist nun abgelaufen." Der Bw legte ua. auch eine Rechnung des Sprachinstitutes ABC…
…Titel alleiniger gewerblicher Handelsgeschäfte ohne den Geschäftsbereich der gewerblichen Vermittlung. So müssten etwa gewerbliche Grundstückshändler bzw. Textilhändler niemals zusätzlich ihre Dienste auch Dritten als Vermittler anbieten, um deren Einkünfte zu gewerblichen Einkünften zu machen. Ebenso sei es für eine Wertpapierhandelsgesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht erforderlich…
…erkannt werden, wenn die belangte Behörde das Vorliegen der Schätzungsberechtigung angenommen hat.") so findet sich auch für die grundsätzliche Vorgehensweise ein entsprechender Hinweis in der Judikatur (wie zuletzt): "Der Beschwerdeführer hat diese sich zugeeigneten Vermögensgegenstände in der Folge im Rahmen einer selbständigen Handelstätigkeit veräußert. In…
…Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. Zu den sonstigen Einkünften nach § 29 Z 3 EStG 1988 zählen Einkünfte als Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit…
…abweisenden Berufungsvorentscheidung verweist das Finanzamt unter anderem darauf, dass sich die "Privatarbeit" des Arbeitnehmers deutlich von seinen gegenüber dem Arbeitgeber sonst erbrachten Leistungen abheben und für sich allein zumindest überwiegend die Merkmale einer selbständigen Tätigkeit aufweisen müsse. Da dies im Berufungsverfahren aber nicht klar dargelegte…
…Weiters wird normiert, dass dann, wenn die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt wird, stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend ist. Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes wurde die Vermittlung von Unternehmensanalysen durch den Bw. an die WP Österreich erbracht, die nur in Österreich situiert…
…Aufbau des Y wird mit rund 5 Jahren konzipiert und vermittelt den Aufbau von Marketingstrategien. Es werden sämtliche Voraussetzungen geschaffen, um eine selbständige, gewerbliche Tätigkeit als Aberater mit positivem Einkommen (das Ziel der langjährigen Ausbildung) zu schaffen. Solche Personen gibt es und nehme ich an…
…der Außenprüfung als Angebot in Form eines Leistungsbündels, das aus zwei selbständigen Leistungen (Zeitungsabonnement und Nebenware) besteht, anzusehen. Während dem Kunden für die Lieferung des Zeitungsabonnements der jeweilige gültige Listenpreis in Rechnung gestellt wird, wird die Nebenware regelmäßig zu einem gegenüber dem handelsüblichen Verkaufspreis niedrigeren…
…AP als Angebot in Form eines Leistungsbündels, das aus zwei selbständigen Leistungen (Zeitungsabonnement und Nebenware) besteht, anzusehen ist. Während dem Kunden für die Lieferung des Zeitungsabonnements der jeweils gültige Listenpreis in Rechnung gestellt wird, wird die Nebenware regelmäßig zu einem gegenüber dem handelsüblichen Verkaufspreis niedrigeren…
…Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Die Bw war im Jahr 2007 hauptberuflich als Professorin an der HAK/HWL in B nichtselbständig tätig und hat die Unterrichtsgegenstände Sport und Italienisch unterrichtet. Daneben hat sie in einer Firma abends selbständig Italienischunterricht erteilt. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG…
…erwähnt: Vermittlung einer Lieferung durch einen ausländischen Unternehmer: Der Handelsvertreter M, München, vermittelt für den österreichischen Unternehmer W, Wien, den Verkauf von Waren an andere Händler in Österreich. M hat in Österreich weder Sitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte. Leistungsort des M ist…
…einem Monat, in dem zwei Staaten nacheinander zuständig sind, nach Tagen oder im zeitlichen Verhältnis aufzuteilen. Nach Art. 10a lit. d + Anhang 8 DVO übernehmen aber die Staaten, mit denen ein Bezugszeitraum festgelegt worden ist, die Kosten der Familienleistungen auf Grund der ersten Beschäftigung/selbständigen…