…gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG nicht festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer mit Bescheid vom 4. Juni 2007 in Höhe von 387.400,00 € auf Grund eines Vermögenswidmungsvertrages vom 7. Februar 2007 mit Frau Mag. B. und…
…VG nicht festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungen richten sich gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer mit den beiden Bescheiden vom 1. Juni 2007 in Höhe von jeweils 8.750,00 € auf Grund eines Vermögenswidmungsvertrages vom 5. April 2007 mit Frau F. Anna und Herrn Rudolf F…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer mit den beiden Bescheiden vom 1. Juni 2007 in Höhe von jeweils 8.750,00 € auf Grund eines Vermögenswidmungsvertrages vom 5. April 2007 mit Frau F…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer mit Bescheid vom 4. Juni 2007 in Höhe von 387.400,00 € auf Grund eines Vermögenswidmungsvertrages vom 7. Februar 2007 mit Frau B…
…nur dann vor, wenn alle im § 39 BAO aufgezählten Voraussetzungen vorliegen. Die Vermögenswidmung hat sich nach der Rechtsprechung des VwGH eindeutig aus der Rechtsgrundlage zu ergeben. Die Bestimmungen über die Zweckwidmung des Vermögens im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft bzw. bei Wegfall des…
…wies das Finanzamt den Antrag auf Rückerstattung der Schenkungssteuer mit der Begründung ab, dass bei einer Privatstiftung zwischen der Vermögenswidmung aus Anlass der Gründung einer Stiftung und einer nachträglichen Vermögenszuwendung zu unterscheiden sei. Nur bezüglich der Gründung der Stiftung sei in Art XIV der Stiftungsurkunde…
…Unabhängigen Finanzsenat, als Abgabenbehörde zweiter Instanz, ein und führte dazu- in Replik auf die Ausführungen der Berufungsvorentscheidung- aus, dass sich der Stifter in der Stiftungsurkunde nicht den Widerruf einer einzelnen Vermögenswidmung vorbehalten hat, sondern den Widerruf des Rechtskörpers. Die Konsequenz dieses Widerrufs wäre, dass das…
…6) (hier nicht von Bedeutung), eine Privatstiftung gemäß dem österreichischen Privatstiftungsgesetz. § 4 (Vermögenswidmung) lautet: a) der Erststifter ein Barvermögen von 333.000,00 S (österreichischen Schilling dreihundertdreiunddreißigtausend); b) der Zweitstifter ein Barvermögen von 333.000,00 S (österreichischen Schilling dreihundertdreiunddreißigtausend); c) der Drittstifter ein Barvermögen…
…Verpflichtung, bei allfälligen Betriebsprüfungen hinsichtlich der gestifteten Liegenschaften auftretenden Verbindlichkeiten der beiden Stifter diese unter Schad- u. Klagloshaltung der Stifter zu begleichen. Bezüglich der Vermögenswidmung der Stifterin WV wurde der Berufungswerberin einerseits mit Bescheid vom 19. Oktober 2006 Grunderwerbsteuer von den übernommenen Verbindlichkeiten lt. Punkt…
…begleichen. Hinsichtlich des Erwerbsvorganges von Seiten des Stifters KV wurde Grunderwerbsteuer basierend auf einer Bemessungsgrundlage in Höhe der übernommenen Verbindlichkeiten lt. Punkt 5.a des Nachstiftungsvertrages vorgeschrieben. Bezüglich der Vermögenswidmung der Stifterin WV wurde der Berufungswerberin einerseits Grunderwerbsteuer von den übernommenen Verbindlichkeiten lt. Punkt 5…
…ursprünglichen Stiftungsurkunde zurückbehaltenen Widerrufsrechts, widerrufen, ist §33 lit a ErbStG für die Übergabe des Vermögens an die Privatstiftung aufgrund des Stiftungsgeschäftes anwendbar. Nachstiftungen hingegeben sind keine Vermögenswidmungen aufgrund des Stiftungsgeschäftes nach §3(1)7 ErbStG, sondern Schenkungen nach §3(1)1 ErbStG. Da nach dem…
…S 1 Million ist zwingend in die Stiftungsurkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehende Vermögenswidmungen können auch in nicht der Registerpublizität unterliegenden Stiftungszusatzurkunden oder Nachstiftungsvereinbarungen festgelegt werden. Der Stifter kann der Privatstiftung nicht bloß aus Anlass der Errichtung Vermögen widmen, sondern ihr auch nachträglich in Form einer schuldrechtlichen…
…Begünstigung zu schaffen, den Erfordernissen dieses Bundesgesetzes bei der Körperschaftsteuer und bei der Gewerbesteuer während des ganzen Veranlagungszeitraumes, bei den übrigen Abgaben im Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld entsprechen." Zur den Erfordernissen der Rechtsgrundlage betreffend Vermögenswidmung: § 39 Z 5 BAO normiert das Erfordernis, dass das…
…Y. 990.000,00 S und Stanislaus Y. 10.000,00 S. In der Stiftungszusatzurkunde vom 18. Dezember 1997 ist unter Punkt I "Weitere Vermögenswidmung" Folgendes geregelt: "(1) Zusätzlich zu dem in der Stiftungsurkunde gewidmeten Vermögen widmet der Stifter, Herr Dipl.-Ing. Josef Y., der…
…an die X. Privatstiftung handelt, unerheblich, welche Schriftstücke bei der Überweisung ausgestellt wurden. In der Stiftungszusatzurkunde vom 18. Dezember 1997 sei unter "I. Weitere Vermögenswidmung" Abs. 3 beurkundet: "Die "X. PRIVATSTIFTUNG" wird hiermit von Herrn Dipl. Ing Josef Y. unwiderruflich berechtigt, die zum 31. 12…
…sachlich gerechtfertigt erscheinen, wenn die GrESt-Belastung an die Stelle einer ansonsten bestehenden Umsatzsteuerpflicht tritt. Aus umsatzsteuerlicher Sicht werden jedoch nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH gesellschaftsrechtliche Vermögenswidmungen anlässlich der Gründung oder auch während des Bestandes der Gesellschaft als nichtsteuerbare Vorgänge qualifiziert. Im Zusammenhang mit…
…S 1 Million ist zwingend in die Stiftungsurkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehende Vermögenswidmungen können auch in nicht der Registerpublizität unterliegenden Stiftungszusatzurkunden oder Nachstiftungsvereinbarungen festgelegt werden. Der Stifter kann der Privatstiftung nicht bloß aus Anlass der Errichtung Vermögen widmen, sondern ihr auch nachträglich in Form einer schuldrechtlichen…
…S 1 Million ist zwingend in die Stiftungsurkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehende Vermögenswidmungen können auch in nicht der Registerpublizität unterliegenden Stiftungszusatzurkunden oder Nachstiftungsvereinbarungen festgelegt werden. Der Stifter kann der Privatstiftung nicht bloß aus Anlass der Errichtung Vermögen widmen, sondern ihr auch nachträglich in Form einer schuldrechtlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. MN, geb. A, wohnhaft in B, vertreten durch die öffentlichen Notare Dr. Harald Mezriczky und Dr. Martin Roch in 2320 Schwechat, Himbergerstraße 7, vom 27. Mai 1992 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und…
8. Es liegt auf der Hand, dass die Bw über den Sorgfaltspflichtakt der im Stiftungsauftrag agierenden Bank (LGT) Bescheid wusste, insbesondere über den vom Stiftungsrat selbst initiierten, gemäß liechtensteinischem PGR erforderlichen Vermerk ihrer Stellung als "wirtschaftlich (allein) berechtigte" Person (zur Relevanz dieses Vermerkes iSd liechtensteinischen…