…ist. War der Stifter zum Zeitpunkt der Vermögenswidmung an die ausländische Stiftung beschränkt steuerpflichtig und unterlag das gestiftete Vermögen zu diesem Zeitpunkt nicht der österreichischen Besteuerung, kann bei der Kürzung der gemeine Wert des gestifteten Vermögens zum Zeitpunkt der Vermögenswidmung an die Stiftung angesetzt werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen die A-KG als belangten Verband, FNaaa, XXXA, vertreten durch die fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, wegen deren finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit betreffend die Finanzvergehen…
1.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie…
2.10.2.3 Vermögensverwaltung Rz 240: Die begünstigungsunschädliche Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung besteht aus der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen sowie der Vermietung und, Verpachtung von unbeweglichem Vermögenoder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 WGG (§ 39 Abs. 17a WGG). Zum…
…Bundesfinanzgericht hat durch den Ri. in der Beschwerdesache A., Adr., vertreten durch Vertreterin über die Beschwerde gegen den Schenkungssteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 29. Juli 2008 betreffend Vermögenswidmung des Stifters B. mit Stiftungszusatzurkunde vom 5. Juli 2005, ErfNr., beschlossen: Die…
1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…
…gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG nicht festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer mit Bescheid vom 4. Juni 2007 in Höhe von 387.400,00 € auf Grund eines Vermögenswidmungsvertrages vom 7. Februar 2007 mit Frau Mag. B. und…
…VG nicht festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungen richten sich gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer mit den beiden Bescheiden vom 1. Juni 2007 in Höhe von jeweils 8.750,00 € auf Grund eines Vermögenswidmungsvertrages vom 5. April 2007 mit Frau F. Anna und Herrn Rudolf F…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer mit den beiden Bescheiden vom 1. Juni 2007 in Höhe von jeweils 8.750,00 € auf Grund eines Vermögenswidmungsvertrages vom 5. April 2007 mit Frau F…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer mit Bescheid vom 4. Juni 2007 in Höhe von 387.400,00 € auf Grund eines Vermögenswidmungsvertrages vom 7. Februar 2007 mit Frau B…
…unverbürgten Flächenausmaß von 4,4622 Hektar) von Frau ***Verk*** samt allem rechtlichen und natürlichen Zubehör und mit allen Rechten sowie fest verbundenem Inventar um einen Kaufpreis iHv EUR 456.000. Laut Vertrag (II.) zählen zum Kaufgegenstand auch das Inventar der Landwirtschaft gemäß der beigelegten Vermögenswidmung…
…AA*** geschmälert werden darf, wobei ein Mindestvermögen von ATS 1 Million (ursprüngliche Vermögenswidmung) unberührt bleiben muss. Feststellungen zur Nachschau (Auftrag vom 25.2.2010): Mit Erklärung vom 15.3.2006 hat die ***Bf1*** als Alleingesellschafterin die ***AA*** Immobilienverwaltung GmbH gegründet. Diese Gesellschaft hat in weiterer…
…Die Stifterin X. brachte in die Stiftung ein Barvermögen von ATS 1 Mio. ein und behielt sich das Recht vor, weitere Vermögenswidmungen (Nachstiftungen) vorzunehmen. Gemäß Punkt Dreizehn der Stiftungsurkunde vom 5. Dezember 2000 behielt sich die Stifterin ausdrücklich das Recht vor, die Stiftung im Sinne…
…Die Stifterin X. brachte in die Stiftung ein Barvermögen von ATS 1 Mio. ein und behielt sich das Recht vor, weitere Vermögenswidmungen (Nachstiftungen) vorzunehmen. Gemäß Punkt Dreizehn der Stiftungsurkunde vom 5. Dezember 2000 behielt sich die Stifterin ausdrücklich das Recht vor, die Stiftung im Sinne…
…nur dann vor, wenn alle im § 39 BAO aufgezählten Voraussetzungen vorliegen. Die Vermögenswidmung hat sich nach der Rechtsprechung des VwGH eindeutig aus der Rechtsgrundlage zu ergeben. Die Bestimmungen über die Zweckwidmung des Vermögens im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft bzw. bei Wegfall des…
…wies das Finanzamt den Antrag auf Rückerstattung der Schenkungssteuer mit der Begründung ab, dass bei einer Privatstiftung zwischen der Vermögenswidmung aus Anlass der Gründung einer Stiftung und einer nachträglichen Vermögenszuwendung zu unterscheiden sei. Nur bezüglich der Gründung der Stiftung sei in Art XIV der Stiftungsurkunde…
…Unabhängigen Finanzsenat, als Abgabenbehörde zweiter Instanz, ein und führte dazu- in Replik auf die Ausführungen der Berufungsvorentscheidung- aus, dass sich der Stifter in der Stiftungsurkunde nicht den Widerruf einer einzelnen Vermögenswidmung vorbehalten hat, sondern den Widerruf des Rechtskörpers. Die Konsequenz dieses Widerrufs wäre, dass das…
…6) (hier nicht von Bedeutung), eine Privatstiftung gemäß dem österreichischen Privatstiftungsgesetz. § 4 (Vermögenswidmung) lautet: a) der Erststifter ein Barvermögen von 333.000,00 S (österreichischen Schilling dreihundertdreiunddreißigtausend); b) der Zweitstifter ein Barvermögen von 333.000,00 S (österreichischen Schilling dreihundertdreiunddreißigtausend); c) der Drittstifter ein Barvermögen…
…Verpflichtung, bei allfälligen Betriebsprüfungen hinsichtlich der gestifteten Liegenschaften auftretenden Verbindlichkeiten der beiden Stifter diese unter Schad- u. Klagloshaltung der Stifter zu begleichen. Bezüglich der Vermögenswidmung der Stifterin WV wurde der Berufungswerberin einerseits mit Bescheid vom 19. Oktober 2006 Grunderwerbsteuer von den übernommenen Verbindlichkeiten lt. Punkt…
…begleichen. Hinsichtlich des Erwerbsvorganges von Seiten des Stifters KV wurde Grunderwerbsteuer basierend auf einer Bemessungsgrundlage in Höhe der übernommenen Verbindlichkeiten lt. Punkt 5.a des Nachstiftungsvertrages vorgeschrieben. Bezüglich der Vermögenswidmung der Stifterin WV wurde der Berufungswerberin einerseits Grunderwerbsteuer von den übernommenen Verbindlichkeiten lt. Punkt 5…