…von Anfang an gewollt ist ist daraus für den Berufungsfall nichts zu gewinnen. Der VwGH (VwGH 28.4.2009, 2004/13/0059) hat klargestellt, dass eine Vermögensumschichtung nur dann vorliegt, wenn die saldierte Verrechnungsforderung werthaltig ist. Dies ist nicht der Fall, wenn dem Gesellschafter bzw…
…und daher zu einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, führen. Bloße Vermögensumschichtungen führen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung. Wenn gegen einen Steuerpflichtigen erhobene Ansprüche im Wert einer von Todes wegen oder im Schenkungswege erworbenen Vermögenssubstanz ihre Deckung finden, so liegt insoweit keine außergewöhnliche Belastung im Sinne…
…BGBl. 1996/303 dar. Ihre Anschaffung sei eine reine Vermögensumschichtung und verwirkliche keine außergewöhnliche Belastung. Mit Schriftsatz vom 19. Mai 2010 stellt der Bw einen Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte aus, dass er bedingt durch seinen Gesundheitszustand und…
…2) Errichtung einer Behindertenwohnung Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stellen Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn durch sie ein entsprechender Gegenwert erlangt wird, wenn somit bloß eine Vermögensumschichtung und keine Vermögensminderung eintritt (vgl. zB. VwGH vom 10.09.1998…
…wenn der Aufwand zu einem Vermögens- bzw. Gegenwert führt. Es handelt sich dabei um eine bloße Vermögensumschichtung, die nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden kann. Der Gegenwertgedanke kann aus Gründen der steuerlichen Gleichmäßigkeit und der sozialen Gerechtigkeit nur beschränkt auf einen engen Kreis besonders schwer…
…die zu einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigem Wertverzehr führen. Bloße Vermögensumschichtungen führen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung. Wenn gegen einen Steuerpflichtigen erhobene Ansprüche im Wert einer von Todeswegen oder im Schenkungswege erworbenen Vermögenssubstanz ihre Deckung finden, so liegt insoweit keine außergewöhnliche Belastung im Sinne…
…Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Es kommt somit nur eine "Belastung" des Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung in Betracht; damit sind Vermögensumschichtungen nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen. Als Belastungen sind daher nur solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen…
…am 6. November 1985 für das Pensionisten-Wohnhaus "A" angemeldet und eine Wohnung in diesem Wohnhaus per 1. März 2001 übernommen habe, ausgehändigt. Seitens des steuerlichen Vertreters wurde das Vorliegen einer Vermögensumschichtung mit der Begründung bestritten, dass die wirtschaftliche Verfügungsmacht für die Bw. über das…
…Aufwendungen handeln, die zu einer endgültigen Belastung des Steuerpflichtigen, somit zu einer Vermögensminderung führen. Aufwendungen, die lediglich eine Vermögensumschichtung zur Folge haben (etwa der Erwerb von sonstigen Wirtschaftsgütern), denen somit ein entsprechender Gegenwert gegenübersteht, können nicht abgezogen werden (Gegenwertlehre; zB VwGH 18.2.1986, 85…
…Begründung unberücksichtigt: "Gem. § 34 EStG 1988 kommt nur eine Belastung des Einkommens des Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung in Betracht, damit sind Vermögensumschichtungen nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen. Als Belastung sind demnach nur solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verbunden…
…dass die erworbene Gesellschaft Bankkredite reduziere, bedeute auf Seiten des Käufers keinen wie immer gearteten Vermögensnachteil. Vielmehr komme es auf Ebene der erworbenen Gesellschaft zu einer Vermögensumschichtung, da sich sowohl Passiv- als auch Aktivseite entsprechend reduziere. Auf die Vermögenssphäre des Käufers habe sie überhaupt keinen…
…vermögensmindernde Ausgaben eine außergewöhnliche Belastung, nicht jedoch Ausgaben, die zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen. Nach der Rechtsprechung sind Ausgaben für den Erwerb eines Wirtschaftsgutes (zB Anschaffung oder Errichtung eines Eigenheimes) in der Regel von einer Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Dasselbe gilt jedoch auch für…
…Vermögensminderung und daher zu einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, führen. Bloße Vermögensumschichtungen führen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung. Wenn gegen einen Steuerpflichtigen erhobene Ansprüche im Wert einer von Todeswegen oder im Schenkungswege erworbenen Vermögenssubstanz ihre Deckung finden, so liegt insoweit keine außergewöhnliche Belastung im Sinne…
…daher nicht in Betracht, da diesen Maßnahmen präventive Wirkung zukommen würde. Die Vorsorge gegen Katastrophenschäden sei nicht als Aufwendungen, sondern als eine Form der Vermögensumschichtung zu qualifizieren, weil das Grundstück eine Werterhöhung erfahren würde. Als Belastung seien nur solche zu verstehen, die mit einem endgültigem…
…hätte, kann sicherlich nicht unterstellt werden. Auch wenn der Austausch des Betteinsatzes gesundheitliche Gründe hatte, stellt eine solche Maßnahme im Wesentlichen doch eine Vermögensumschichtung dar. Unter diesen Voraussetzungen kann also nicht davon ausgegangen werden, dass die hier getätigte Investition das gesetzliche Erfordernis der Außergewöhnlichkeit erfüllt…
…der Außergewöhnlichkeit (VwGH 15.7.1998, 95/13/0270). Auch stellen die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung bzw. eines Eigenheimes eine bloße Vermögensumschichtung dar (zB VwGH 30.4.1985, 82/14/0312). Sie führen daher zu keiner außergewöhnlichen Belastung, und zwar unabhängig davon…
…einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind. Ihnen stehen die Ausgaben gegenüber, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen und die deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden (vgl. Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988 Tz 3, und das hg…
…grundlegend voraus, dass der Aufwand mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Verzehr verbunden ist. Ausgaben, die zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen, sind nicht absetzbar. Von einem verlorenen Aufwand kann also keine Rede sein, wenn der Aufwand zu einem Vermögenswert/Gegenwert führt. Werterhaltenden bzw. werterhöhenden…
…oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind. Ihnen stehen die Ausgaben gegenüber, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen und die deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Nur "verlorener Aufwand" ist berücksichtigungsfähig, soweit die Aufwendungen einen Gegenwert schaffen, sind sie keine "Belastung…
…oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind. Ihnen stehen die Ausgaben gegenüber, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen und die deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Nur "verlorener Aufwand" ist berücksichtigungsfähig, soweit die Aufwendungen einen Gegenwert schaffen, sind sie keine "Belastung…