…EStG 1988 idgF, da die Gegenleistung für die Übertragung von Vermögen nach dem freien Willen der Vertragsparteien vereinbart wird und infolgedessen die Verpflichtung zur Pflegeleistung freiwillig eingegangen wird. Entscheidungsrelevant ist der konkrete wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Vermögenserwerb und Übernahme der Pflegekosten, der bspw. bei der Verpflichtung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Oberrat Dr. Karl Zepitsch, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerinnen Sarah Jahns und Christina Klein, über die Berufung des Bw…
Die zur Wertermittlung herangezogene(n) Methode(n) wurde(n) im Gutachten nicht näher ausgeführt und insbesondere wurden die konkreten Berechnungen nicht dargestellt. Der Gutachter hat lediglich in einem Nebensatz erwähnt, dass er sich bei der Ermittlung des Marktwertes des Globalsystems - Vergleichswertverfahren und Gewinnkapitalisierung - bedient hat…
Als Beweismittel stehen hierfür nur das wenig brauchbare Gutachten aus 2000 sowie der Umstand, dass nach Angaben von Ing.N.D. im Jahr 1998 beim Erwerb der Anteile der ALB deren Bonität von der Bank geprüft worden sei, zur Verfügung. Auch wenn die ALB im…
…verpflichtet gewesen wäre, Bezug nahm, so dokumentierte sie damit selbst den von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung geforderten ursächlichen wirtschaftlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Vermögenserwerb. Von einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann solange nicht gesprochen werden, als die Aufwendungen das erworbene Vermögen nicht übersteigen. Dass dies…
…für die Erhebung von Restitutionsansprüchen erst einer Klärung nach tschechischem Recht). In jedem Fall wären etwaige Ansprüche der Bw gegen den Adoptivbruder nur im Wege einer Erbschaftsklage durchsetzbar und damit in erster Linie auf einen Vermögenserwerb bzw auf einen nicht der Einkommensteuer unterliegenden Vermögenszuwachs gerichtet…
…Rentenlegaten eindeutig feststehen. Nach hL und Rechtsprechung besteht für die Erbschaftsteuer keine Ausschließlichkeit, sodass ein unter diese Abgabe fallender Vermögenserwerb gleichzeitig auch Gegenstand der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz sein kann. Den genannten Abgaben liegen völlig unabhängige Vorgänge zugrunde und sind diese Abgaben unabhängig voneinander zu…
…Zusammenhang, dass der zunächst durch Fremdmittel finanzierte Betrag letztlich durch das der Bw. eingeantwortete Nachlassvermögen getilgt worden war. Damit wird aber ein wirtschaftlicher Zusammenhang des Aufwandes mit dem unentgeltlichen Vermögenserwerb durch die Bw. hergestellt, der erst insoweit zu einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bw…
…Mutter. Er begründet sein Berufungsbegehren zusammengefasst damit, dass kein konkreter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen seinem Vermögenserwerb und seiner Belastung durch die Pflegeheimkosten gegeben sei. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang wäre nach der Judikatur jedenfalls bei gleichzeitiger Übernahme einer Verpflichtung zur Pflege anzunehmen. Entgegen der Ansicht der Finanzbehörde, welche…
…Vermögenssubstanz Deckung findet. Dabei ist es gleichgültig, ob dem Steuerpflichtigen die Belastung unmittelbar durch den Vermögenserwerb, etwa als Nachlassverbindlichkeit, oder nur mittelbar in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vermögenserwerb erwächst, weil für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neben rechtlichen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend sind. Selbst wenn…
…34 EStG vorliegen. Dabei sei es gleichgültig, ob dem Steuerpflichtigen die Belastung unmittelbar durch den Vermögenserwerb oder nur mittelbar in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vermögenserwerb erwachsen würde, weil für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neben den rechtlichen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich seien. Im Sinne der…
…des übernommenen Vermögens Deckung finde. Dabei sei es gleichgültig, ob die Belastung unmittelbar durch den Vermögenserwerb oder nur mittelbar in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vermögenserwerb erwachse. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seien neben den rechtlichen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich. Selbst wenn daher ein Aufwand…
… 34 EStG vor. Dabei ist es gleichgültig, ob dem Steuerpflichtigen die Belastung unmittelbar durch den Vermögenserwerb oder nur mittelbar im ursächlichen Zusammenhang mit dem Vermögenserwerb erwächst, weil für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neben den rechtlichen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich sind. Dies gilt auch dann…
… 34 EStG vor. Dabei ist es gleichgültig, ob dem Steuerpflichtigen die Belastung unmittelbar durch den Vermögenserwerb oder nur mittelbar im ursächlichen Zusammenhang mit dem Vermögenserwerb erwächst, weil für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neben den rechtlichen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich sind. Dies gilt auch dann…
…1988 vor. Dabei ist es gleichgültig, ob dem Steuerpflichtigen die Belastung unmittelbar durch den Vermögenserwerb oder nur mittelbar in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vermögenserwerb erwächst, weil für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neben der rechtlichen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich sind (VwGH 27.10.1980, 2953…
…ein solcher, der sich im persönlichen Bereich, sohin in der Privatsphäre des Bw. zugetragen hat. Den geltend gemachten Aufwendungen fehlt es daher an einem betrieblichen Zusammenhang. Vielmehr hängen die Aufwendungen mit einem nicht einkommensteuerbaren Vermögenserwerb, eben der unentgeltlichen Betriebsübergabe, zusammen. Gemäß § 20 Abs. 2 EStG…
…Dabei sei auch nicht auf den Umstand abzustellen, ob dem Abgabenpflichtigen die gegenständliche Belastung unmittelbar oder nur mittelbar in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vermögenserwerb erwachse, da für das Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neben der rechtlichen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte heranzuziehen seien (unter Hinweis auf VwGH vom…
…EStG vor. Dabei ist es gleichgültig, ob dem Steuerpflichtigen die Belastung unmittelbar durch den Vermögenserwerb oder nur mittelbar in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vermögenserwerb erwächst, weil für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neben der rechtlichen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich sind (VwGH vom 27. Oktober 1980…
…findet. Dabei ist es nach dessen Auffassung gleichgültig, ob dem Steuerpflichtigen die Belastung unmittelbar durch den Vermögenserwerb, etwa als Nachlassverbindlichkeit, oder nur mittelbar in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vermögenserwerb erwächst, weil für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neben rechtlichen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend sind. Selbst…
…des übernommenen Vermögens Deckung findet. Dabei ist es gleichgültig, ob die Belastung unmittelbar durch den Vermögenserwerb (etwa als übernommene Verbindlichkeit) oder nur mittelbar in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vermögenserwerb erwächst, weil für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (im Sinne einer "Belastung" des Steuerpflichtigen; Jakom/Baldauf…