…Diese ist spätestens am 2. März 2009 abgelaufen. Als Strafaufhebungsgrund hat die Verjährung das Erlöschen der Strafbarkeit zur Folge und bedeutet den Verlust des Strafanspruches durch Zeitablauf. Im Hinblick auf die jedenfalls mit Ablauf des 2. März 2009 eingetretene absolute Verjährung war das Finanzstrafverfahren gem…
…noch den gesetzlichen Zielsetzungen entsprechende endgültige Durchsetzung des Strafanspruches - sei es nun durch die Entrichtung der Geldstrafe oder durch die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe - doch noch ermöglicht wird, dem Antrag auf Gewährung eines Strafaufschubes bis zum genannten Termin entsprochen werden. Da nach dem Vorbringen des Bf…
…auch eine Finanzstraftat zur Folge hätte. Auch sei keine andere Vorgangsweise angeraten worden, denn im Falle einer solchen hätte seine Gattin diese angenommen. Im Zuge der durch die selbe Betriebsprüferin durchgeführten Prüfung des Bw. sei diesem zur Last gelegt worden, die bei seiner Frau vorgefundenen…
… 76) und für das selbständige Verfahren (§§ 148 und 243). Die Strafverfolgung ist ein Recht des Staates auf Durchsetzung eines Strafanspruches, das durch Eintritt der Verjährung, die damit einen Strafaufhebungsgrund darstellt, erlischt. Bei Eintritt der Verfolgungsverjährung ist ein Strafverfahren demnach von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nach…
…Verteidiger des H bekannt, dieser sei im Tatzeitraum steuerlich nicht vertreten gewesen. Seit Oktober 2007 verhalte sich H, nun wieder betreut durch einen Wirtschaftstreuhänder, jedoch mustergültig. In der Eingabe vom 2. Oktober 2008 führte der Beschuldigte aus, seine unmittelbar bevorstehende Scheidung gehe mit dem Verlust…
…Folge, je nach künftigem Beschäftigungsausmaß, aus Eigenem möglicherweise auch höhere Raten entrichtet werden. Ein alternativer Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe würde möglicherweise den Verlust des hart erkämpften Arbeitsplatzes nach sich ziehen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Vorweg ist auf die Bestimmungen der §§ 151 f FinStrG zu verweisen, wonach…
…Begründend wurde zur Person des Bw. festgestellt, er sei finanzstrafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten und beziehe derzeit ein monatliches Einkommen von € 1.500,00, er habe Sorgepflichten für ein Kind. Der Bw. betreibe einen Kfz-Handel und führe auch Kfz-Reparaturen durch. Im…
…Ausspruch über Schuld, Strafe und hinsichtlich der Bestimmung über die Verfahrenskosten wie folgt abgeändert: DS ist schuldig, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als Abgabepflichtiger durch die verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Vorauszahlungen, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21…
…Mangels einer Berufung durch den Amtsbeauftragten hat der Berufungssenat das Verböserungsverbot nach § 161 Abs.3 FinStrG zu beachten, weshalb es hinsichtlich des Schuld- und Strafausspruches überhaupt beim Vorwurf lediglich derartiger Ordnungswidrigkeiten zu bleiben hat. Die nachfolgenden Umsatzsteuerverfehlungen in den Jahren 2003 bis 2005 unterscheiden sich…
…gewesenes Finanzstrafverfahren nach Freispruch des Bw. behördlich weiterzuführen, ist zunächst auszuführen: Gemäß § 214 Abs.1 FinStrG steht der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens der Verurteilung wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegen, deren sich der Angeklagte durch dieselbe Tat schuldig gemacht…
…insbesondere auch im Hinblick auf die allfälligen Folgewirkungen eines zwischenzeitig vom Beschuldigten eingebrachten Rückzahlungsantrages hinsichtlich des durch die Gutschrift entstandenen Abgabenguthabens für die im Falle eines Schuld- und Strafausspruches zu relevierende Beurteilung der Frage der im Rahmen der Strafausmessung als Milderungsgrund zu berücksichtigenden Schadensgutmachung iSd…
…gewesen zu sein. Für Vorträge beim BFI und VHS sei er echt umsatzsteuerbefreit, diesbezüglich liege eine Fehlberechnung durch den Prüfer vor. Die Neuberechnungen des Bw. seien jedoch in diesen Punkten nicht nachvollziehbar gewesen und er habe auch keine Belege zu seinen Ausgaben vorgelegt, daher sei…
…Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs-. und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung 1997 eine Verkürzung an Einkommensteuer für 1997 iHv € 58.260,50 (ATS 801.681,96) bewirkt und hiermit ein Finanzvergehen gemäß §…
…Es könne nicht nachvollzogen werden aus welchen Gründen dem Beschuldigten ein finanzstrafrechtlicher Vorwurf gemacht werde. Aus den genannten Gründen werde die ersatzlose Aufhebung des gegenständlichen Straferkenntnisses beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Nach Abs…
…gegeben gewesen sei, die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge nach Fälligkeit zu bezahlen, scheide eine Tatbestandsverwirklichung im Sinne der inkriminierten Gesetzesstelle aus. Im Bezug auf die Bekämpfung des Strafausspruches wird ausgeführt, dass über die von der Erstbehörde herangezogenen Milderungsgründe hinaus als weiterer wesentlicher Milderungsumstand der Bw. zuzubilligen gewesen…
…verantworten, dass er für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2005 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe…
…diese Beträge auch nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit bekannt gegeben. Eine derartige Vorgangsweise des Bw., entgegen der Berechnung durch den Steuerberater Umsatzsteuervorauszahlungen in einer verringerten Höhe oder auch teilweise gar nicht abzuführen, obwohl er von der steuerlichen Vertretung nach seiner eigenen Aussage auf…
…des Strafvollzuges abgewiesen wird, ist die Beschwerde an die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zulässig. Im vorliegenden Fall hat der Bf am 30. September 2011 einen Antrag auf Strafaufschub für die Dauer von 6 Monaten gestellt. Mittlerweile wurde dem Bf die beantragte Frist de facto durch Zeitablauf…
…6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde II. Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl.Ing. Gottfried Nobl und Dipl.Ing. Kurt Pospischek als weitere Mitglieder des Senates in der…
…der Verarbeitung wurde den Prüfern in Form von Statistiken bzw. durch Erläuterungen des Produktionsprozesses in Verbindung mit einer Betriebsbesichtigung glaubhaft nachgewiesen. In weiterer Folge wurde der Konnex zur [zum] bezughabenden Export mittels Chargennummer laut Analysezertifikat hergestellt." Das geprüfte Unternehmen konnte den Mais, der von S…