…verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offen gelegt werden, und binnen einer Frist von einem Monat die sich daraus ergebenden Beträge, die vom Anzeiger geschuldet werden, oder…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Schuldform der Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervoraus-zahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 des UStG entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Die Schuldform der Wissentlichkeit ist bei der Abgabenhinterziehung nach §…
…dass er gewusst hat, dass seine laut Prüfung unrichtige Bewertung der Geschäftsbeziehung als Werkvertrag zu einer Abgabenverkürzung führen würde. Ein begründeter Tatverdacht der wissentlichen Verkürzung von lohnabhängigen Abgaben ist nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz somit auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Es ist an XY…
…dass er gewusst hat, dass seine laut Prüfung unrichtige Bewertung der Geschäftsbeziehung als Werkvertrag zu einer Abgabenverkürzung führen würde. Ein begründeter Tatverdacht der wissentlichen Verkürzung von lohnabhängigen Abgaben ist nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz somit auch in subjektiver Hinsicht gegeben. Es ist am Bf…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch eine Verkürzung an Grunderwerbsteuer in Höhe von € 15.164,64 (3,5 % vom Einheitswert des Gebäudes auf fremden Boden gemäß § 4 Abs. 2 Z 3 GrEStG in Höhe von € 433.275,44) bewirkt habe. Aus diesem Grund…
…Unrecht oder zu hoch geltend gemacht werden. Gilt freilich eine Umsatzsteuervorauszahlung infolge der sich aus § 214 Bundesabgabenordnung (BAO) ergebenden zusammengefassten Verbuchung von Zahlungen und sonstigen Gutschriften auf einem Abgabenkonto zum Fälligkeitstag als entrichtet (§ 211 BAO), so steht dies einer Verkürzung iSd § 33 Abs. 3 lit…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch eine Verkürzung an Grunderwerbsteuer in Höhe von € 15.164,64 (3,5 % vom Einheitswert des Gebäudes auf fremden Boden gemäß § 4 Abs. 2 Z 3 GrEStG in Höhe von € 433.275,44) bewirkt habe. Aus diesem Grund…
…der Verkürzungen nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG, unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG und auf die Bestimmung des § 23 Abs. 3 FinStrG, wurde über die Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von €…
…Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag". Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist eine eigene Abgabenart. Einer ausdehnenden Interpretation sind Straftatbestände grundsätzlich nicht zugänglich. Daher war der Bescheid hinsichtlich der Anlastung der Verkürzung von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag aufzuheben. Zu der verfahrensgegenständlichen Lohnsteuerprüfung ist auszuführen, dass am 10. Mai 2007 über…
…a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Die Abgabenverkürzung ist bewirkt…
…zumindest bedingt vorsätzlich Umsatzsteuervorauszahlungen nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Dieser Tatbestand kommt beispielsweise dann zum Tragen, wenn weder eine vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs.1 leg.cit. noch eine Hinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a leg.cit…
…Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend die W OEG ist bezüglich des Voranmeldungszeitraumes Februar 2001 am 17. April 2001 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 3.222,-- zu entrichten gewesen; ebenso wäre spätestens bis zum Ablauf dieses Tages eine entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt Freistadt einzureichen…
…den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend das Einzelunternehmen des W ist bezüglich des Zeitraumes Oktober 2002 bis zum Ablauf des 15. November 2002 eine Straßenbenützungsabgabe in Höhe von € 144,-- zu entrichten gewesen; ebenso wäre bis zu diesem Zeitpunkt eine diesbezügliche Monatsanmeldung beim Finanzamt einzureichen gewesen…
…dass die Bw. im Zeitraum Oktober 2001 bis Dezember 2003 Umsatzsteuerbeträge in Höhe von insgesamt € 23.320,00 nicht gemeldet und auch nicht entrichtet habe. Es sei vielmehr richtig, dass die Umsatzsteuer für die Jahre 2001 bis 2003 insgesamt ein Guthaben ausweise. Laut den…
…00. Sorgepflicht würde für seine Gattin bestehen. Im Zeitraum Februar 2001 und von April bis Dezember 2001 habe es der Bw. unterlassen, die gemäß § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen abzugeben und habe dadurch wissentlich eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 39.567,00 bewirkt…
…lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Zunächst ist festzuhalten…
… 23 Abs. 1 bis 3 leg. cit. die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist, beträgt für die fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages, also bis zu € 10.204,31. Gemäß § 21 Abs.3 FinStrG ist jedoch dann, wenn jemand, der bereits wegen Finanzvergehen…
…vertreten durch K., Rechtsanwältin, Adr, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs.2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 23. Dezember 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Organ des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener…
…Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 21, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 23. Juli 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Zollamt Feldkirch Wolfurt als Organ des Zollamtes Feldkirch Wolfurt…
…HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., Adr.1, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. August 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Salzburg, vertreten durch OR Mag…