…" bezeichnet. Auch dem Verjährungseinwand kommt keine Bedeutung zu. Nicht nur, dass durch die Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1998 gemäß § 295a BAO der Verjährungsbeginn gemäß § 208 Abs. 1 lit e BAO erst mit Ablauf des Jahres, in dem das Ereignis (bescheidmäßig erfasster Wegfall der Verlustabzugsberechtigung infolge Nacherfassung…
…€ erzielt). Mangels Kenntnis der entscheidungsrelevanten zukünftigen Entwicklung der aus dieser Tätigkeit erzielbaren Einnahmen erfolgte die vorläufige Veranlagung der Einkommensteuer 1996 aus der Sicht des unabhängigen Finanzsenates zu Recht. Verjährungsbeginn für das Recht zur endgültigen Festsetzung dieser Abgabe war daher gemäß § 208 Abs. 1 lit…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz10 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Heinz Schöppl und DI Christof Bauer als weitere Mitglieder des Senates in…
…Anfragen (Vorhalte) noch andere Amtshandlungen zur Feststellung des Abgabenanspruches gesetzt worden sind. Wurde aber der Verjährungsbeginn hinsichtlich der Grunderwerbsteuer durch das AbgÄG 2003 geändert, dann begann (und dem kommt für den Berufungsfall entscheidende Bedeutung zu) die Verjährungsfrist nicht mit Ablauf des Jahres 2002 (Kenntniserlangung vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Schabernig WTH GmbH, 8750 Judenburg, Grünhüblgasse 23, vom 14. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 19. Juni 2008 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für 2000 entschieden: Die Berufung wird…
…Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Der neue § 208 Abs. 2 BAO fordert für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Neufassung des § 208 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1999, betreffend Ausfuhrerstattung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/0000/3/1998, betreffend Ausfuhrerstattung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vom 26. Juli 2001, vertreten durch Dr: Werner Walch, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 26. Juni 2001, GZ. 100/49024/97-148, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch die TU Pircher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, vom 17. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Dezember 2007 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2001 entschieden: Der Berufung gegen…
…Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 BAO bei Bescheiderlassung auszugehen. Dies hat zur Folge, dass der Verjährungsbeginn nach der Regelung des § 208 Abs. 1 lit. d BAO bestimmt wird und keinesfalls vor dem Zeitpunkt der Erlassung des vorläufigen Abgabenbescheides liegen kann (vgl. die hg…
…der Ungewissheit im gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid eine solche undefinierte (und gegebenenfalls nichtexistente) Ungewissheit nicht im Sinne des § 200 Abs. 2 BAO beseitigt werden.Dass zugleich ein Verjährungsbeginn gemäß § 208 Abs. 1 lit. d BAO ausgeschlossen ist, kann die Unzulässigkeit der Erlassung…
…Ablauf der Verjährungsfrist zulässig. Für Abänderungen nach § 295a BAO gilt gemäß § 208 Abs. 1 lit. e ein spezieller Verjährungsbeginn. Danach beginnt die Verjährung in den Fällen des § 295a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem das Ereignis eingetreten ist. Änderungen gemäß § 295a BAO sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der D, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/0000…
…Gesamtsachverhaltes, wenig Spielraum (Stoll, BAO, 2109). Nach Ritz soll dabei aber die Tatsache Berücksichtigung finden, ob andere Verfahrenstitel für eine spätere Änderung anwendbar sind und ob der spätere Verjährungsbeginn voraussichtlich bedeutsam sein wird (vgl. Ritz, BAO4, § 200 Tz 7 unter Hinweis auf ähnlich Ellinger ua…
…einfachheitshalber für die Berechnung der Verjährung vom Bescheiddatum ausgegangen. Verjährungsbeginn 16. November 1998 + 13 Jahre und 10 Monate ergibt Mitte September 2012. Die Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 1998 wurde erst am 12. Jänner 2001 eingereicht, der unrichtige Bescheid stammt vom 28. Februar 2001. Verjährungsbeginn 28…
…Dezember 2009. | ESt 2000 | Verjährung (normal): | | Verjährung (hinterzogene Abgaben): | | Verjährungsbeginn | | 1.1.2001 | | 1.1.2001 | Verjährungsfrist: | + 5 J. | 31.12.2005 | + 7 J. | 31.12.2007 | Erstbescheid v…
…Gerechnet vom jeweiligen Verjährungsbeginn - dem Ablauf des Jahres 2002 für die KSt 2002 bzw dem Ablauf des Jahres 2003 für die KSt 2003 bzw dem Ablauf des Jahres 2004 für die KSt 2004 - endete die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2008 bzw des Jahres 2009…
…Ablauf der Verjährungsfrist zulässig. Für Abänderungen nach § 295a BAO gilt gemäß § 208 Abs. 1 lit. e ein spezieller Verjährungsbeginn. Danach beginnt die Verjährung in den Fällen des § 295a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem das Ereignis eingetreten ist. Änderungen gemäß § 295a BAO sind…
…Anzeige." Einhelligkeit besteht in der Literatur und in der Judikatur, dass der neue § 208 Abs. 2 BAO (BGBl I 2003/124) für den Verjährungsbeginn lediglich die behördliche Kenntniserlangung des Erwerbsvorganges an sich fordert. Eine ordnungsgemäße (vollständige) Anzeige ist nicht gefordert. Die Neufassung des § 208 Abs…